* Preisgarantie: Unsere „Brutto-Preisgarantie“ umfasst sämtliche Preisbestandteile, d.h. Preisanpassungen sind im Garantie-Zeitraum insoweit ausgeschlossen. Unsere „Energie-Preisgarantie“ umfasst die beeinflussbaren Beschaffungs- und Vertriebskosten, d.h. die Preise werden ausschließlich bei einer Änderung oder Neueinführung von Netzentgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen sowie der Konzessionsabgabe eins zu eins angepasst.
** Schaltzeitenregelung Strom: Der Niedertarif (NT) gilt Montag bis Freitag von 22:00 bis 6:00 Uhr des folgenden Tages, an Samstagen von 13:00 bis 24:00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in Fürth durchgehend bis 6:00 Uhr des folgenden Tages.
Preisbestandteile: Alle vorgenannten Bruttopreise beinhalten Energie, Entgelte für Netzzugang, Messstellenbetrieb inkl. Messung, Konzessionsabgabe, Umlage § 60 Abs. 1 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG-Umlage), Aufschlag § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG-Aufschlag), Umlage § 19 Abs. 2 der StromNEV, Umlage § 17f Abs. 5 des EnWG (Offshore-Netzumlage), Umlage § 18 der AbLaV, Stromsteuer und Umsatzsteuer (derzeit 19 %) und sind auf die zweite Stelle nach dem Komma gerundet.
Gültigkeit: Dieser Tarif gilt für Lieferstellen im Niederspannungsnetz der infra.