infra Ökostrom-Heldin

StromHeldin

Mission Klimaschutz:
fürthstrom ist automatisch grün.
100% Ökostrom. 100% Fürth.

fürthstrom - unser Tarif mit Energie-Preisgarantie

  • Grün: 100 % Ökostrom
  • Sicher: Energie-Preisgarantie* bis 31. Dezember 2024
  • Flexibel: Vertragslaufzeit 12 Monate mit Verlängerung auf unbestimmte Zeit

Ganz einfach zum optimalen Stromtarif

Zwei Angaben genügen – den Rest erledigt der Tarifberater! Anhand Ihres Wohnortes und der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt wird automatisch Ihr Stromtarif errechnet. Einfacher geht’s nicht!

Ausgezeichnet versorgt.

Mit der Energieversorgung durch die infra setzen Sie auf Nachhaltigkeit und Transparenz.

  • 100 % TÜV NORD-zertifizierter Ökostrom durch 100 % erneuerbare Energien
  • Mehrfacher Top-Lokalversorger seit 2012
  • Zum vierten mal in Folge Focus Money "Deutschlands Beste"
  • Die ASEW bestätigt, die infra ist KLIMAfreundlich durch Energieeffizienz und Nachhaltigkeit.
  • Alle wichtigen Zertifikate und Auszeichnungen finden Sie hier.
Bester Energieversorger 2023 TÜV Nord Zertifizierung für Ökostrom bei der infra TOP Lokalversorger Strom 2023 ASEV Klimalabel

* Wir gewähren Ihnen bei dem "fürthstrom"-Tarif eine Preisgarantie auf die Energielieferung bis zum 31. Dezember 2024. Diese Garantie bezieht sich auf die Beschaffungs- und Vertriebskosten, d.h. Preiserhöhungen gemäß Ziff. 5.2 a) der AGB sind während des Garantiezeitraums ausgeschlossen. Preisänderungen aufgrund einer Änderung oder Neueinführung von Netzentgelten, Steuern, sonstigen Abgaben und Umlagen sowie der Konzessionsabgabe bleiben nach Ziff. 5.2 b und 5.2 c) vorbehalten.

** Schaltzeitenregelung Strom: Der Niedertarif (NT) gilt Montag bis Freitag von 22:00 bis 6:00 Uhr des folgenden Tages, an Samstagen von 13:00 bis 24:00 Uhr, an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in Fürth durchgehend bis 6:00 Uhr des folgenden Tages.

Preisbestandteile: Alle vorgenannten Bruttopreise beinhalten Energie, Entgelte für Netzzugang, Messstellenbetrieb inkl. Messung, Konzessionsabgabe, Aufschlag § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG-Aufschlag), Umlage § 19 Abs. 2 der StromNEV, Umlage § 17f Abs. 5 des EnWG (Offshore-Netzumlage), Stromsteuer und Umsatzsteuer (derzeit 19 %) und sind auf die zweite Stelle nach dem Komma gerundet.

Gültigkeit: Dieser Tarif gilt für Lieferstellen im Niederspannungsnetz der infra.