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Für unsere Stadt am Werk

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die infra fürth gmbh ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.infra-fuerth.de

Geltungsbereich
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für das Online-Angebot www.infra-fuerth.de der infra fürth gmbh. Sie beschreibt den Stand der Barrierefreiheit, identifiziert bestehende Barrieren und erläutert, wie Nutzerinnen und Nutzern mit Einschränkungen Unterstützung erhalten und gegebenenfalls Barrieren melden können.

Gesetzliche Grundlage und Zielsetzung 
Diese Erklärung erfolgt gemäß den Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), welches am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882. Ziel ist es, allen Menschen einen barrierefreien Zugang zu unseren digitalen Angeboten zu ermöglichen. Die Anforderungen orientieren sich an der harmonisierten Norm EN 301 549 sowie an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2, Konformitätsstufe AA.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Unsere Website erfüllt bereits viele Anforderungen der Barrierefreiheit und wurde mit dem Ziel entwickelt, allen Nutzerinnen und Nutzern einen möglichst uneingeschränkten Zugang zu unseren Inhalten zu ermöglichen. In regelmäßigen Abständen prüfen wir die Zugänglichkeit unserer Seiten und entwickeln sie weiter. Dabei setzen wir auf:

  • strukturierte Selbsttests mit anerkannten Prüfwerkzeugen
  • manuelle Tests durch unser Web-Team
  • Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern mit Einschränkungen
  • externe Prüfungen durch unabhängige Expertinnen und Experten

Mit dieser Kombination stellen wir sicher, dass der digitale Zugang kontinuierlich verbessert und an neue Anforderungen angepasst wird. Letzte Prüfung: 27. Juni 2025

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  1. PDF-Dokumente: Einzelne eingebundene PDF-Dateien entsprechen nicht vollständig den Anforderungen an barrierefreie Dokumente. 
    Grund: Teilweise fehlen semantische Tags oder Alternativtexte. Eine nachträgliche Umwandlung erfolgt sukzessive.
  2. Drittanbieter-Komponenten: Eingebettete Tools (ChatBot, Bestellung der Bädertickets über das Serviceportal, Tarifberater zur Bestellung von Energietarifen, infra Kundenportal, Fahrplanauskunft) werden über externe Dienstleister bereitgestellt. 
    Grund: Diese Anwendungen unterliegen nicht unserer direkten Kontrolle. Wir haben die Anbieter zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen aufgefordert.
  3. Farbkontraste: In einzelnen Fällen (z. B. Icons) können Kontraste noch nicht WCAG-konform sein. Eine Überarbeitung erfolgt mit dem nächsten Re-Design.
  4. Auf einzelnen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert. | WCAG: 1.1.1
  5. Auf einzelnen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
  6. Auf einzelnen Seiten ist keine korrekte Sprache im HTML-Dokument hinterlegt. Das kann die Sprachausgabe von Screenreader beeinträchtigen. | WCAG: 3.1.1
  7. Auf vielen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
  8. Auf einzelnen Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
  9. Auf einzelnen Seiten gibt es Button ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
  10. Auf einzelnen Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind. | WCAG: 1.3.1
  11. Auf einer Seite fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
  12. Auf einer Seite fehlen untergeordneten Elementen das passende übergeordneten Element. Dies kann dazu führen, dass Screenreader die untergeordneten Elemente nicht korrekt wiedergibt. | WCAG: 1.3.1
  13. Auf einer Seite werden nicht unterstützte ARIA-Wert oder -Attribute verwendet. Dies kann dazu führen, dass Inhalte möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben werden. | WCAG: 4.1.2
  14. Auf einer Seite werden redundante ARIA-IDs verwendet. Dies kann dazu führen, dass Inhalte möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben werden. | WCAG: 4.1.2
  15. Auf einzelnen Seiten sind Links nicht vom umgebenden Text unterscheidbar. | WCAG: 1.4.1
  16. Auf mehreren Seiten sind Überschriften nicht in logischer Reihenfolge gegliedert oder es gibt Sprünge zwischen Überschriften-Ebenen. | WCAG: 1.3.1
  17. Auf mehreren Seiten gibt es Inhalte, die nicht vollständig über Tastatureingaben genutzt werden können. | WCAG: 2.1.1Auf einzelnen Seiten werde eingebettete Inhalte („iframes“) ohne zugänglichen Namen verwendet. Die Navigation mit Screenreadern zu den Inhalten ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
  18. Auf einzelnen Seiten gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben. | WCAG: 1.3.1
  19. Auf einer Seite verhindert der Meta viewport den Zoom. Die Deaktivierung des Zoomes erschwert die Lesbarkeit von Seiteninhalten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung. | WCAG: 1.4.4
  20. Auf einzelnen Seiten gibt es Elemente, deren Größe die Benutzung per Touch oder Maus erschwert. | WCAG: 2.5.8

Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 27. Juni 2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 27. Juni 2025 überprüft.

Barrieren melden – Feedback-Möglichkeit
Sollten Ihnen Mängel in der barrierefreien Gestaltung unserer Website auffallen oder Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:
Kontaktstelle Barrierefreiheit
Kundenservice infra fürth
0911 9704-4000
service(at)infra-fuerth.de

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben.

Schlichtungsverfahren
Falls Sie der Auffassung sind, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt zu sein, können Sie sich an die:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Web: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Die Schlichtungsstelle ist unabhängig und kostenfrei. Sie vermittelt zwischen Nutzern und Anbietern mit dem Ziel, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Hinweis
Diese Erklärung wird jährlich aktualisiert und bei grundlegenden Änderungen der Website überarbeitet.

Stand [Juni 2025]

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