Häufig gestellte Fragen
Die FAQ ersetzen nicht die Lektüre des Vermögensanlagen-Verkaufsprospekts und des Vermögensanlagen-Informationsblatts (VIB). Ab Zusendung der gesamten Vertragsunterlagen finden Sie das Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt auf unserer Internetseite und das (VIB) bei Ihren Vertragsunterlagen. Dies sind die maßgeblichen Dokumente für Ihre Anlagenentscheidung.
Allgemeines
Ein Genussrecht ist eine Unternehmensbeteiligung. Der Anleger ist mit dem gezeichneten Genussrechtsbetrag an der infra fürth gmbh (infra) beteiligt. Die infra schuldet dem Anleger die Zahlung der vertraglichen Zinsen unter der Bedingung, dass diese erwirtschaftet werden und die infra bei Fälligkeit der Zins- und Rückzahlung über die entsprechende Liquidität verfügt. Bei Kündigung erhält der Anleger den Wert des gezeichneten Genussrechts zurück, der – sollte keine Verlustbeteiligung zum Ende des Vertrages bestehen – dem Nennwert und damit dem eingezahlten Betrag entspricht.
Das Beteiligungsmodell eines Genussrechts bietet für die Anleger eine vertraglich festgelegte Verzinsung. Im Gegensatz zu vielen anderen Beteiligungsmodellen steht die Verzinsung hier fest und ist unabhängig vom Erfolg eines einzelnen Projektes. Mit dem Genussrecht sind die Anleger am gesamten Unternehmen und damit an allen Projekten der infra beteiligt. Damit wird das wichtigste Ziel bei Kapitalanlagen – das Reduzieren von Anlagerisiken durch Risikostreuung – erreicht.
Bedenken Sie aber dennoch, dass es sich um ein Genussrecht handelt, welches grundsätzlich mit Risiken verbunden ist (siehe die Risikohinweise im Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt Seiten 33-39).