Häufig gestellte Fragen
Die FAQ ersetzen nicht die Lektüre des Vermögensanlagen-Verkaufsprospekts und des Vermögensanlagen-Informationsblatts (VIB). Ab Zusendung der gesamten Vertragsunterlagen finden Sie das Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt auf unserer Internetseite und das (VIB) bei Ihren Vertragsunterlagen. Dies sind die maßgeblichen Dokumente für Ihre Anlagenentscheidung.
Allgemeines
Ein Genussrechtsanteil hat einen Erwerbspreis von 1.000 €. Es ist mindestens ein Genussrechtsanteil zu einem Erwerbspreis von 1.000 € zu zeichnen. Jeder höhere Betrag muss in 1.000 €-Schritten gezeichnet werden. Eine Höchstsumme ist nicht festgelegt.
Sofern der Anleger zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen Strom-, Gas- und/oder Fernwärmelieferungsvertrag mit der infra fürth gmbh (infra) unterhält, erhält er eine dem Gewinnanteil des Emittenten vorgehende jährliche Verzinsung in Höhe von 3,25 % (Genussrecht „KraftQuelle Premium“).
Besteht kein Strom-, Gas- und/oder Fernwärmelieferungsvertrag mit der infra beläuft sich die Verzinsung auf jährlich 3,0 % (Genussrecht „KraftQuelle“). Die Anleger können jederzeit einen Strom-, Gas- und/oder Fernwärmelieferungsvertrag mit der infra abschließen, um in den Genuss der höheren Verzinsung zu gelangen. Beendet ein Anleger alle Strom-, Gas- und/oder Fernwärmelieferungsverträge mit der infra verringert sich die Verzinsung taggenau ab dem Ende der Versorgungsverträge auf das Zinsniveau des Genussrechts „KraftQuelle“. Schließt ein Anleger während der Laufzeit des Genussrechtsvertrags einen Strom-, Gas- und/oder Fernwärmelieferungsvertrag mit der infra ab, erhält er taggenau ab Wirksamkeit des Strom-, Gas- und/oder Fernwärmelieferungsvertrags die Verzinsung des Genussrechts „KraftQuelle Premium“.
Die Zinsen werden nach Ablauf eines jeden Zinszeitraums (01.01. - 31.12.) berechnet und nachträglich jeweils spätestens sechs Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses der infra fürth gmbh fällig und ausgezahlt.
Ja, es besteht eine Zinsanpassungsmöglichkeit.
Nach § 7 der Genussrechtsbedingungen kann die infra fürth gmbh die Zinsen jeweils zum 01.01. eines Jahres anpassen, wobei eine Zinsreduzierung erstmals nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von fünf vollen Beteiligungsjahren erfolgen kann. Eine Zinserhöhung kann vor dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zugunsten der Anleger vorgenommen werden.
Die Genussrechtsbeteiligungen haben eine Mindestvertragslaufzeit von fünf vollen Beteiligungsjahren. Bei Einer Zeichnung in 2026 kann die Genussrechtsbeteiligung erstmals zum 31.12.2031 ordentlich gekündigt werden. Anschließend besteht ein jährliches ordentliches Kündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt 15 Monate zum Jahresende.
Ja, auch die infra fürth gmbh verfügt über dieselben Kündigungsrechte wie ein Anleger.
Als Genussrechtsinhaber sind Sie verpflichtet, zu Beginn der Vertragslaufzeit die Zeichnungssumme einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrages haben Sie der infra fürth gmbh (infra) Veränderungen Ihrer persönlichen Daten, z. B. Namensänderung, Änderung der Anschrift oder der Kontoverbindung oder auch den Abschluss oder die Beendigung des Strom-, Gas- und/oder Fernwärmelieferungsvertrags mit der infra unverzüglich mitzuteilen.
Nein, als Genussrechtsinhaber erhalten Sie keine Mitbestimmungsrechte bei infra fürth gmbh.
Zinszahlungen, die Sie erhalten, sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Damit unterfallen die Zinsen der Kapitalertragsteuer als Abgeltungsteuer. Die infra fürth gmbh wird für Sie die anfallenden Steuern (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) direkt an die zuständigen Stellen abführen und Ihnen eine entsprechende Steuerbescheinigung ausstellen. Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen werden berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch unsere FAQ zum Freistellungsauftrag.
Ja. Die infra fürth gmbh (infra) berücksichtigt Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen bei den Zinszahlungen. Beachten Sie dabei, dass diese bei der infra immer für das Jahr vorliegen müssen, in dem die Zinszahlung erfolgt.
Beachten Sie beim Ausfüllen des Freistellungsauftrages bitte zudem die FAQ zum Freistellungsauftrag.
Die infra fürth gmbh ist bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag abzuschließen. Aus der Erfahrung zeigt sich aber, dass derartige Beteiligungsmodelle in kurzer Zeit überzeichnet sind, d. h. nicht jeder, der sich zuvor unverbindlich registriert hat und beteiligen möchte, kann einen Vertrag abschließen.
Ein Genussrecht ist eine Unternehmensbeteiligung. Der Anleger ist mit dem gezeichneten Genussrechtsbetrag an der infra fürth gmbh (infra) beteiligt. Die infra schuldet dem Anleger die Zahlung der vertraglichen Zinsen unter der Bedingung, dass diese erwirtschaftet werden und die infra bei Fälligkeit der Zins- und Rückzahlung über die entsprechende Liquidität verfügt. Bei Kündigung erhält der Anleger den Wert des gezeichneten Genussrechts zurück, der – sollte keine Verlustbeteiligung zum Ende des Vertrages bestehen – dem Nennwert und damit dem eingezahlten Betrag entspricht.
Das Beteiligungsmodell eines Genussrechts bietet für die Anleger eine vertraglich festgelegte Verzinsung. Im Gegensatz zu vielen anderen Beteiligungsmodellen steht die Verzinsung hier fest und ist unabhängig vom Erfolg eines einzelnen Projektes. Mit dem Genussrecht sind die Anleger am gesamten Unternehmen und damit an allen Projekten der infra fürth gmbh beteiligt. Damit wird das wichtigste Ziel bei Kapitalanlagen – das Reduzieren von Anlagerisiken durch Risikostreuung – erreicht.
Bedenken Sie aber dennoch, dass es sich um ein Genussrecht handelt, welches grundsätzlich mit Risiken verbunden ist.