Bürgerbeteiligung 2026

KraftQuelle

Sie wollen die Versorgung

in unserer Stadt mitgestalten?

Häufig gestellte Fragen

Wir beantworten Ihre Fragen zur Bürgerbeteiligung 2026.
Die FAQ ersetzen nicht die Lektüre des Vermögensanlagen-Verkaufsprospekts und des Vermögensanlagen-Informationsblatts (VIB). Das Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt und das VIB sind die einzigen maßgeblichen Dokumente für Ihre Anlageentscheidung.

Fragen zur Bürgerbeteiligung 2026

Allgemeines

Wer kann ein Genussrecht zeichnen?

Zeichnungsberechtigt ist jede natürliche voll geschäftsfähige oder juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts.

Warum wurde dieses Beteiligungsmodell gewählt?

Das Beteiligungsmodell eines Genussrechts bietet für die Anleger eine vertraglich festgelegte Verzinsung. Im Gegensatz zu vielen anderen Beteiligungsmodellen steht die Verzinsung hier fest und ist unabhängig vom Erfolg eines einzelnen Projektes. Mit dem Genussrecht sind die Anleger am gesamten Unternehmen und damit an allen Projekten der infra fürth gmbh beteiligt. Damit wird das wichtigste Ziel bei Kapitalanlagen – das Reduzieren von Anlagerisiken durch Risikostreuung – erreicht.
Bedenken Sie aber dennoch, dass es sich um ein Genussrecht handelt, welches grundsätzlich mit Risiken verbunden ist.

Was ist ein Genussrecht?

Ein Genussrecht ist eine Unternehmensbeteiligung. Der Anleger ist mit dem gezeichneten Genussrechtsbetrag an der infra fürth gmbh (infra) beteiligt. Die infra schuldet dem Anleger die Zahlung der vertraglichen Zinsen unter der Bedingung, dass diese erwirtschaftet werden und die infra bei Fälligkeit der Zins- und Rückzahlung über die entsprechende Liquidität verfügt. Bei Kündigung erhält der Anleger den Wert des gezeichneten Genussrechts zurück, der – sollte keine Verlustbeteiligung zum Ende des Vertrages bestehen – dem Nennwert und damit dem eingezahlten Betrag entspricht. 

Habe ich einen Anspruch darauf, dass die infra fürth gmbh mit mir einen Vertrag abschließt?

Die infra fürth gmbh ist bestrebt, mit möglichst vielen Personen einen Vertrag abzuschließen. Aus der Erfahrung zeigt sich aber, dass derartige Beteiligungsmodelle in kurzer Zeit überzeichnet sind, d. h. nicht jeder, der sich zuvor unverbindlich registriert hat und beteiligen möchte, kann einen Vertrag abschließen. 

In welcher Höhe kann ich ein Genussrecht zeichnen?

Ein Genussrechtsanteil hat einen Erwerbspreis von 1.000 €. Es ist mindestens ein Genussrechtsanteil zu einem Erwerbspreis von 1.000 € zu zeichnen. Jeder höhere Betrag muss in 1.000 €-Schritten gezeichnet werden. Eine Höchstsumme ist nicht festgelegt.

Wie hoch ist die Verzinsung?

Sofern der Anleger zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses einen Strom-, Gas- und/oder Fernwärmelieferungsvertrag mit der infra fürth gmbh (infra) unterhält, erhält er eine dem Gewinnanteil des Emittenten vorgehende jährliche Verzinsung in Höhe von 3,25 % (Genussrecht „KraftQuelle Premium“).
Besteht kein Strom-, Gas- und/oder Fernwärmelieferungsvertrag mit der infra beläuft sich die Verzinsung auf jährlich 3,0 % (Genussrecht „KraftQuelle“). Die Anleger können jederzeit einen Strom-, Gas- und/oder Fernwärmelieferungsvertrag mit der infra abschließen, um in den Genuss der höheren Verzinsung zu gelangen. Beendet ein Anleger alle Strom-, Gas- und/oder Fernwärmelieferungsverträge mit der infra verringert sich die Verzinsung taggenau ab dem Ende der Versorgungsverträge auf das Zinsniveau des Genussrechts „KraftQuelle“. Schließt ein Anleger während der Laufzeit des Genussrechtsvertrags einen Strom-, Gas- und/oder Fernwärmelieferungsvertrag mit der infra ab, erhält er taggenau ab Wirksamkeit des Strom-, Gas- und/oder Fernwärmelieferungsvertrags die Verzinsung des Genussrechts „KraftQuelle Premium“. 

Wie erfolgen die Zinszahlungen?

Die Zinsen werden nach Ablauf eines jeden Zinszeitraums (01.01. - 31.12.) berechnet und nachträglich jeweils spätestens sechs Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses der infra fürth gmbh fällig und ausgezahlt.

Können die Zinsen von der infra fürth gmbh angepasst werden?

Ja, es besteht eine Zinsanpassungsmöglichkeit.

Nach § 7 der Genussrechtsbedingungen kann die infra fürth gmbh die Zinsen jeweils zum 01.01. eines Jahres anpassen, wobei eine Zinsreduzierung erstmals nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von fünf vollen Beteiligungsjahren erfolgen kann. Eine Zinserhöhung kann vor dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit zugunsten der Anleger vorgenommen werden.

Kann auch die infra fürth gmbh den Vertrag kündigen?

Ja, auch die infra fürth gmbh verfügt über dieselben Kündigungsrechte wie ein Anleger.

Welche Pflichten bestehen für den Genussrechtsinhaber?

Als Genussrechtsinhaber sind Sie verpflichtet, zu Beginn der Vertragslaufzeit die Zeichnungssumme einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrages haben Sie der infra fürth gmbh (infra) Veränderungen Ihrer persönlichen Daten, z. B. Namensänderung, Änderung der Anschrift oder der Kontoverbindung oder auch den Abschluss oder die Beendigung des Strom-, Gas- und/oder Fernwärmelieferungsvertrags mit der infra unverzüglich mitzuteilen.

Habe ich als Genussrechtsinhaber Mitbestimmungsrechte?

Nein, als Genussrechtsinhaber erhalten Sie keine Mitbestimmungsrechte bei infra fürth gmbh.

Was gibt es von steuerlicher Seite zu beachten?

Zinszahlungen, die Sie erhalten, sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Damit unterfallen die Zinsen der Kapitalertragsteuer als Abgeltungsteuer. Die infra fürth gmbh wird für Sie die anfallenden Steuern (Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) direkt an die zuständigen Stellen abführen und Ihnen eine entsprechende Steuerbescheinigung ausstellen. Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen werden berücksichtigt. Bitte beachten Sie auch unsere FAQ zum Freistellungsauftrag.

Kann ich einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen?

Ja. Die infra fürth gmbh (infra) berücksichtigt Freistellungsaufträge und Nichtveranlagungsbescheinigungen bei den Zinszahlungen. Beachten Sie dabei, dass diese bei der infra immer für das Jahr vorliegen müssen, in dem die Zinszahlung erfolgt.

Beachten Sie beim Ausfüllen des Freistellungsauftrages bitte zudem die FAQ zum Freistellungsauftrag.

Welche Laufzeit hat der Vertrag?

Die Laufzeit des vinkulierten Namensgenussrechts beginnt für jeden Anleger individuell und ist unbestimmt. Der Vertrag weist eine Mindestlaufzeit von fünf vollen Beteiligungsjahren (01.01. – 31.12.) auf, wobei bei einer unterjährigen Zeichnung das Jahr der Zeichnung nicht als volles Beteiligungsjahr mitzählt.

Was passiert, wenn der kein ausreichender Jahresüberschuss erwirtschaftet wird?

Maßgeblich für das Entstehen des Zinsanspruches ist ein ausreichender Jahresüberschuss der infra (nicht des infra Konzerns). Wird ein Jahresfehlbetrag erwirtschaftet oder reicht der Jahresüberschuss der infra nicht aus, um die Zinsen aus den Genussrechten bestreiten zu können, so entsteht der Zinszahlungsanspruch für den Anleger nicht und es werden keine Zinsen gezahlt. Der Zinsanspruch geht für den Anleger jedoch nicht verloren, sondern wird in den nachfolgenden Geschäftsjahren, in denen die infra wieder einen ausreichenden Jahresüberschuss erwirtschaftet, nachgezahlt.

Wann kann ich meinen Vertrag frühestens kündigen?

Die Genussrechtsbeteiligungen haben eine Mindestvertragslaufzeit von fünf vollen Beteiligungsjahren. Bei einer Zeichnung in 2026 kann die Genussrechtsbeteiligung erstmals zum 31.12.2031 ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 15 Monate zum Jahresende. Anschließend besteht ein jährliches ordentliches Kündigungsrecht.

Beispiel:

Wann erhalte ich nach der Beendigung des Vertrages mein Geld zurück?

Die Rückzahlung des Anlagebetrages erfolgt grundsätzlich zusammen mit der letzten Zinszahlung, spätestens sechs Wochen nach Feststellung des Jahresabschlusses.

Beispiel: Zeichnung im Jahr 2026 über 10.000 €, Kündigung zum 31.12.2031.
Die Auszahlung erfolgt spätestens sechs Wochen nach der Feststellung eines ausreichenden Jahresabschlusses der infra für das Geschäftsjahr 2031 – also im Sommer 2032.

Ausgezahlt werden:

  • der ursprüngliche Anlagebetrag (10.000 €)
  • die Zinsen für das Geschäftsjahr 2031
  • sowie die bis zur tatsächlichen Rückzahlung anfallenden Zinsen für den Zeitraum 01.01.2032 bis zum Auszahlungstag (zu dem im Jahr 2032 geltenden Zinssatz)
Für welches Jahr wird erstmalig ein Freistellungsauftrag benötigt?

Die erste Zinsauszahlung findet nach Feststellung des Jahresabschlusses im Sommer 2027 statt.

Wo erhalte ich weitere Informationen zur Abgeltungssteuer und zum Freistellungsauftrag?

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt und bei Ihrem Steuerberater.