Umstellung auf Erdgas-Brennwerttechnik
Durch unser 100% Ökogas wird Ihre Heizung sofort klimaneutral. Weitere Vorteile sind niedrige Investitionskosten je Anlage bei gleichzeitig hohem Wirkungsgrad. Nutzen Sie zusätzlich unsere Aktion für den Erdgas-Standardhausanschluss.
Förderung bei der Anschaffung einer neuen Heizung:
bis 50 kW | 250 EUR |
bis 100 kW | 500 EUR |
ab 100 kW | 750 EUR |
Bei Nutzung von infraTHERM erhalten Sie die doppelte Förderung.
Voraussetzungen
Zuschüsse erhalten Sie für die Umstellung einer vorhandenen Zentralheizung oder von Einzelöfen, welche mit den Energieträgern Kohle, Koks, Öl oder Flüssiggas betrieben werden, auf umweltschonende Erdgas-Brennwerttechnik. Es ist Voraussetzung, dass die neu errichtete Anlage im Anschluss Erdgas von der infra bezieht. Nach Fertigstellung der Maßnahme muss ein entsprechender Nachweis durch eine Fachunternehmererklärung vorgelegt werden. Die Fachunternehmererklärung liegt unserem Bewilligungsschreiben bei und muss im Anschluss von Ihrem Handwerker ausgefüllt und unterzeichnet werden. Die Zusatzförderung wird bei Vertragsabschluss für das Produkt infraTHERM gewährt.
Fernwärme
Unsere Fernwärme ist größtenteils regenerativ und hat dann einen Primärenergiefaktor von Null. Ideal auch für denkmalgeschützte Gebäude zur deutlichen Verringerung der Emissionen.
Förderung bei der Umstellung auf Fernwärmeversorgung bei Bestandsgebäuden:
Anschlussleistung bis 50 kW | 2.000 EUR |
Anschlussleistung bis 100 kW | 3.000 EUR |
Anschlussleistung größer 100 kW | 4.000 EUR |
Voraussetzungen
Zuschüsse erhalten Sie für die Umstellung der Heizungsanlage auf eine umweltschonende Fernwärmeversorgung für Ihr Eigentum. Die anzuschließende Liegenschaft liegt innerhalb der vorhandenen Fernwärmegebiete der infra oder in der Nähe. Die zur Verfügung stehende Anschlussmöglichkeit und Anschlussleistung prüft vorab die Fernwärme-Fachabteilung der infra.
Blockheizkraftwerk (BHKW) & Brennstoffzelle
Beide Techniken sind Alleskönner und liefern Strom und Wärme gleichzeitig. So können Sie Ihren CO2-Ausstoß um rund drei Tonnen pro Jahr reduzieren - im Vergleich zu einem Heizkessel.
Wir fördern 200 EUR je kW elektrischer Leistung, je neuer BHKW-Anlage.
Bei einer Brennstoffzelle gibt es eine Grundförderung von 500 EUR. Je kW elektrischer Leistung bekommen Sie zusätzlich 200 EUR, maximal 2.000 EUR je Anlage. Wird eine Anlage über unser Contractingmodell abgeschlossen, so erhalten Sie eine Zusatzförderung von jeweils 1.000 EUR.
Voraussetzungen
Zuschüsse erhalten Sie für die Neuanschaffung, Erweiterung oder den Austausch einer alten Heizungsanlage durch ein neues, hocheffizientes Erdgas-Blockheizkraftwerk oder eines Brennstoffzellen-Heizgerätes. Es ist Voraussetzung, dass die neu errichtete Anlage im Anschluss Strom und Erdgas von der infra bezieht. Die Maßnahmen werden sowohl im Neubau als auch im Bestandsgebäude gefördert. Nach Fertigstellung der Maßnahme muss ein entsprechender Nachweis durch eine Fachunternehmererklärung vorgelegt werden. Die Fachunternehmererklärung liegt unserem Bewilligungsschreiben bei und muss im Anschluss von Ihrem Handwerker ausgefüllt und unterzeichnet werden. Die Zusatzförderung wird bei Vertragsabschluss für das Produkt infraTHERM gewährt.
Hocheffiziente Heizungspumpe
Heizungsumwälzpumpen können bis zu 20 Prozent der Stromkosten eines Haushalts ausmachen. Um bis zu 80 Prozent lässt sich durch moderne, elektronisch geregelte Pumpen deren Stromverbrauch reduzieren.
Wir fördern den Einbau einer Hocheffizienzpumpe mit Energieeffizienzlabel A oder höher bei Austausch einer alten Heizungspumpe mit 50 Euro. Bei gleichzeitiger Durchführung eines hydraulischen Abgleichs wird dieser von der infra ebenfalls mit 50 EUR gefördert.
Voraussetzungen
Zuschüsse erhalten Sie für den Austausch einer alten Heizungs- und/oder Trinkwarmwasserzirkulationspumpe durch eine neue, hocheffiziente Pumpe mit dem Energielabel A oder höher. Die Pumpe kann im Zuge einer Heizungsumstellung eingebaut oder als Einzelmaßnahme umgerüstet werden. Außerdem erhalten Sie einen Zuschuss, wenn ein hydraulischer Abgleich Ihres Heizsystems durchgeführt wird. Nach Fertigstellung der Maßnahme muss ein entsprechender Nachweis durch eine Fachunternehmererklärung vorgelegt werden. Die Fachunternehmererklärung liegt unserem Bewilligungsschreiben bei und muss im Anschluss von Ihrem Handwerker ausgefüllt und unterzeichnet werden.