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Das infra-Servicecenter

Als Energiedienstleister vor Ort stehen wir Ihnen für alle Fragen rund um die Themen Strom, Erdgas, Fernwärme, Trinkwasser, Energieberatung und öffentlichen Nahverkehr Rede und Antwort.

So erreichen Sie
uns telefonisch:

Mo-Fr 7:30 - 18:00 Uhr
Telefon: 0911 9704-4000
Telefax: 0911 9704-4001
service@infra-fuerth.de
 

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90762 Fürth

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Unsere
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Montag 9:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 9:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 9:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 9:00 - 17:00 Uhr
Freitag 9:00 - 17:00 Uhr
Samstag 9:00 bis 14:00 Uhr

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Bei einer Störung sind wir Tag und Nacht für Sie da!

Störungsannahme für Strom-, Erdgas-, Fernwärme-, Trinkwassernetz und Straßenbeleuchtung

  • Telefon: 0911 9704-4444
  • Telefax: 0911 9704-4445

Die Störungsannahme verbindet computergeführt Anrufe besorgter Kunden mit dem richtigen Ansprechpartner im Unternehmen. Über aktuelle Ansagen erhält der Anrufer sofort die für ihn wichtigsten Informationen: So erfährt man, wo die Störung aufgetreten ist und ob Mitarbeiter schon vor Ort sind. Das entlastet die Störungsstelle mit der Aussortierung von vielen gleichlautenden Anfragen und beschleunigt die Behebung. Will der Anrufer mehr wissen oder eine neue Störung mitteilen, verbindet das System ihn sofort mit dem zuständigen Mitarbeiter.

Straßenbeleuchtung:

Möchten Sie uns eine defekte Straßenbeleuchtung im Netzgebiet der infra melden? Dann füllen Sie bitte das Formular Störungsmeldung Straßenbeleuchtung aus.

24h-Notdienste für Nürnberg-Fürth:

  • Elektroinnung 0911 27 47 8888
  • Sanitär, Heizung und Klima: Einige Fachbetriebe bieten einen Notfallservice, hierfür müssen Sie dort direkt anfragen.

Ihr Weg zur infra

Schlichtungsverfahren

Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit Ihrer Energielieferung können an unseren Kundenservice per Post (infra fürth unternehmensgruppe, Leyher Straße 69, 90763 Fürth), per Telefon (0911 9704-4000) oder per E-Mail (kundenservice [at] infra-fuerth.de) gerichtet werden.  

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für die Bereiche Elektrizität und Gas

Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren für die Bereiche Elektrizität und Gas zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Energie, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: 030/22480-500, Telefax: 030/22480-323, Internet: www.bundesnetzagentur.de, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de 

Schlichtungsstelle Energie 

Zur Beilegung von Streitigkeiten nach § 111 a EnWG kann ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Kundenservice unseres Unternehmens kontaktiert wurde und innerhalb von 4 Wochen keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Unser Unternehmen ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie verpflichtet. Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin,Telefon: 030/2757240-0, Telefax: 030/2757240-69, Internet: www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de. Die Verbraucherservice der BNetzA und die Schlichtungsstelle Energie stehen nicht für gewerbliche und industrielle Letztverbraucher zur Verfügung.

Bundesweite Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle 

Zur Beilegung von Streitigkeiten, die Verbraucherverträge in den Bereichen Fernwärme und Wasser betreffen, kann ein Schlichtungsverfahren bei der bundesweiten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Verbraucherservice unseres Unternehmens angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Die Kontaktdaten der Bundesweiten Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle sind derzeit: Bundesweite Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle, Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, Telefon: 07851/79579-40, Telefax: 07851/79579-41, Internet: www.verbraucher-schlichter.de, E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de 

Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission  

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zu nutzen.

Clearingstelle EEG|KWKG

Die Clearingstelle EEG|KWKG ist eine neutrale, unabhängige Stelle zur außergerichtlichen Klärung von Fragen des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) und des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Die Clearingstelle EEG|KWKG bietet allen Marktakteuren die Möglichkeit, Konflikte zeitnah und unkompliziert durch Verfahren beizulegen und Antworten auf Anwendungsfragen zum EEG und zum KWKG zu erhalten. Nähere Informationen finden Sie unter www.clearingstelle-eeg-kwkg.de

Mustertext der Vereinbarung zur Abwendung der Liefersperre (§19 Abs. 5 Strom-/GasGVV)

Abwendungsvereinbarung gemäß § 19 Strom-/GasGVV

Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:

Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
Telefon: 030 2757240-0
info(at)schlichtungsstelle-energie.de
www.schlichtungsstelle-energie.de
Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 10:00 - 16:00 Uhr

Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten erhalten Sie hier:

Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas
Postfach 8001, 53105 Bonn
Telefon: 030 22480-500 oder 01805 101000
Telefax: 030 22480-323
verbraucherservice-energie(at)bnetza.de
Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 9:00 - 15:00 Uhr

EDL-Gesetz und Kontaktstellen zur Energieberatung

Energie sparen und Energieeffizienz haben bei uns hohe Priorität. Neben unseren eigenen Beratungsangeboten (energiedienstleistungen[at]infra-fuerth.de) weisen wir Sie daher gerne auf die Internetseite www.bfee-online.de hin. Dort finden Sie eine von der
Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführte Liste mit Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und
-einsparung sowie ihren Angeboten.
Weitere Informationen und Kontaktadressen dazu erhalten Sie auch auf den Internetseiten der Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale.de
und der Energieagenturen unter www.energieagenturen.de

Abrechnungszeitraum des Grundversorgungsvertrages

Der Abrechnungszeitraum in der Grundversorgung beträgt grundsätzlich ein Jahr.

Haftung des Netzbetreibers bei Netzstörungen

Sollte Ihnen im Fall einer Unterbrechung der Strom- bzw. Gasversorgung Schäden entstehen, so können Sie diese bei uns, Ihrem örtlichen Netzbetreiber (infra fürth gmbh, Leyher Straße 69, 90763 Fürth) geltend machen (§18 NAV/NDAV).