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Informationen zur Gasversorgung
in Fürth und unserer Region!

Informationen zur Gasversorgung in Fürth

Die weltpolitische Lage bewegt und besorgt uns alle, insbesondere das Kriegsgeschehen in der Ukraine und die weltweiten Auswirkungen. Das Ausrufen der Alarmstufe nach dem Notfallplan Gas führt zu Fragen - auch zur Gasversorgung in Fürth. Wir geben Ihnen die Antworten und Informationen. Was für Sie auf jeden Fall Bestand hat: Wir stehen für eine sichere Versorgung in Fürth!

Gasversorgung im Allgemeinen

Wie steht es um die aktuelle Situation in der deutschen Gasversorgung?

Während der Sommermonate ist die Erdgasversorgung in Deutschland jederzeit, auch ohne die Lieferung von russischem Erdgas, gesichert. Damit dies auch im Winter gilt, müssen die Gasspeicher in Deutschland möglichst gut gefüllt sein, ein in Bau befindliches erstes Anlande-Terminal für Flüssiggas an der deutschen Küste müsste in Betrieb sein und der Gasbezug von Wirtschaft und Haushalten müsste durch umfangreiche Sparbemühungen geringer als in den Vorjahren werden.
 

Notfallplan Gas - Was bedeutet das?
Zur Gewährleistung einer sicheren Gasversorgung gibt es in Deutschland den Notfallplan Gas. Dieser kennt insgesamt drei Eskalationsstufen: die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. In allen Stufen unterliegen unter anderem Haushaltskunden einem besonderen Schutz. Trotz angespannter Lage müssen sich Haushaltskunden daher keine Sorgen um ihre Gasversorgung machen. 

Aktuell gilt immer noch die "Alarmstufe" des Notfallplans (zweite Stufe im Notfallplan). Ziel dieser Alarmstufe ist es, trotz der reduzierter Gaslieferung aus Russland einen Gasvorrat für den Winter einzuspeichern. Hierzu reichen "marktbasierte" Maßnahmen aus, d.h. direkte staatliche Eingriffe sind nicht erforderlich. Konkret beinhaltet das zum Beispiel die Reduktion von Stromerzeugung in Gaskraftwerken, einen reduzierten Gasbezug der Industrie auf freiwilliger Basis und aber auch den Beginn von Sparmaßnahmen in den privaten Haushalten.

Aktuell gibt es in Deutschland und in Fürth keine Versorgungsengpässe. Die in die Wege geleiteten Maßnahmen scheinen in Kombination mit dem milden Winter ausreichend zu sein. Eine Unterdeckung im deutschen Gasnetz ist momentan nicht zu befürchten. Nur für diesen Fall müsste die dritte Stufe des Notfallplanes Gas - die Notfallstufe- ausgerufen werden.

In der "Notfallstufe" (dritte Stufe im Notfallplan) würde die Bundesnetzagentur in Vertretung für die Bundesregierung als sogenannter „Bundeslastverteiler“ agieren und aktiv die Zuteilung von Gas übernehmen. Das würde vor allem eine Gasbezugsreduzierung von nicht-geschützten Industriekunden bedeuten. Kernziel wäre dann, den Gasbezug insgesamt so zu drosseln, um die gesetzlich als “geschützte Kunden” definierte Gasverbraucher wie Haushaltskunden, Krankenhäuser etc. weiterhin mit Gas versorgen zu können.

Die Definition, wer als Haushaltskunde bzw. geschützter Kunde gilt, ist im Energiewirtschaftsgesetz (ENWG) vorgegeben:

  • Haushaltskunden sowie weitere Letztverbraucher im Erdgasverteilernetz, bei denen standardisierte Lastprofile (SLP) anzuwenden sind oder Letztverbraucher im Erdgasverteilernetz, die Haushaltskunden zum Zwecke der Wärmeversorgung beliefern und zwar zu dem Teil, der für die Wärmelieferung benötigt wird.
  • grundlegenden soziale Dienste im Sinne des Artikels 2 Nummer 4 der Verordnung (EU) 2017/1938 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2017 im Erdgasverteilernetz und im Fernleitungsnetz.
  • Fernwärmeanlagen, soweit sie Wärme an Kunden im Sinne der Punkte 1 und 2 liefern, an ein Erdgasverteiler- oder ein Fernleitungsnetz angeschlossen sind und keinen Brennstoffwechsel vornehmen können, und zwar zu dem Teil, der für die Wärmelieferung benötigt wird.

Dieser besondere Schutz für eine große Gaskundengruppe bedeutet im Umkehrschluss, dass nur die größeren Gasabnehmer aus Industrie und Gewerbe sowie Schulen und Schwimmbäder, die eine Verbrauchsmessung mit Datenübertragung an den Netzbetreiber besitzen als “ungeschützte Kunden” von einer Gasbezugsreduzierung betroffen wären. Eine weitergehende Priorisierung und Kategorisierung dieser ungeschützten Kundengruppe ist bisher nicht verbindlich erfolgt, die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde arbeitet aber im Hintergrund daran. Nutzungsmerkmale wie “kritische Infrastruktur”, “Systemrelevanz”, mengenmäßiger Größtabnehmer, gestaffelte Unterbrechung der Gasabnahme möglich, etc. sind hierbei Aspekte, die seitens der Bundesnetzagentur Berücksichtigung finden sollen.
Die infra als Netzbetreiber selbst wird keine eigenständige Priorisierung oder “Abschaltreihenfolge” dieser Kundengruppe vornehmen, sondern strikt und diskriminierungsfrei nach den staatlichen Vorgaben handeln.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:

DVGW - Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Was sieht das Energiesicherungsgesetz vor?

Bei erheblich reduzierten oder ausbleibenden Gasimportmengen nach Deutschland kann die Situation eintreten, dass Gasversorger nicht die langfristig gekauften Gasmengen erhalten, sondern zu den aktuell sehr hohen Großhandelspreisen Ersatz beschaffen müssen. Es besteht dann das Risiko, dass Energieversorger diese dann extrem teuren Zukäufe finanziell nicht mehr stemmen können und letztlich die Gewährleistung der Energieversorgung bedroht wäre. Daher hat der Gesetzgeber mit der Novelle des Energiesicherungsgesetzes nun zusätzliche Instrumente geschaffen, um Unternehmen in dieser Situation zu unterstützen und den Markt zu stabilisieren.

Das Gesetz ermöglicht der Bundesregierung eine Kostenweitergabe für Ersatzbeschaffungskosten in der Lieferkette über eine Umlage einzuführen (Saldierte Preisanpassung). So können die zusätzlichen Kosten solidarisch auf alle Gaskunden verteilt und die Mehrbelastung könnte zeitlich gestreckt werden. 

Zusätzlich sind im Gesetz Stabilisierungsmaßnahmen des Bundes für Energieunternehmen verankert, die in wirtschaftliche Probleme geraten. So soll zeitlich befristet die Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen bei Unternehmen der kritischen Infrastruktur im Energiesektor durch den Bund erleichtert werden.

Wie wirkt sich die Gasversorgungslage auf die Preisentwicklung aus?

Wir verzeichnen seit längerer Zeit einen Anstieg der Preise am Großhandelsmarkt. Dennoch konnte die infra Ihre Energiepreise im Jahr 2022 bislang stabil halten - im Gegensatz zu anderen Energielieferanten. Unsere Einkaufspolitik ist auf acht Vorlieferanten konzentriert, dies bedeutet, dass wir nicht direkt bei Exportländern kaufen, sondern Gas kaufen, welches in Europa oder Deutschland gehandelt wird. Somit kann die Herkunft nicht eindeutig zugeordnet werden. Da wir jedoch schon immer auf eine langfristige Beschaffung setzen, werden die Preissteigerungen aus dem Großhandelsmarkt auch in 2023 nicht vollumfänglich auf unsere Erdgastarife durchschlagen.

Nach Bekanntgabe der Bundesregierung wurde die am 9.8.2022 in Kraft tretende Gaspreisanpassungsverordnung wieder außer Kraft gesetzt, so dass die Gasbeschaffungsumlage hinfällig wurde. Hiervon ist jedoch nicht die neue Gasspeicherumlage betroffen, diese ist im novellierten Energiewirtschaftsgesetz vorgesehen und wird seit 1.10.2022 erhoben. Als Beitrag zur Kostenentlastung haben wir uns dazu entschlossen die Gasspeicherumlage für unsere Erdgas-Haushaltskunden bis zum 31.12.2022 zu übernehmen und diese nicht an sie weiterzugeben.

Was ist die Gasspeicherumlage?

Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Um bestimmte Füllstände in den Gasspeichern zu erreichen, ist der sog. Marktgebietsverantwortliche, Trading Hub Europe (THE), berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen und in die Gasspeicher einzuspeichern. Die Verantwortung zum Erreichen der Füllstandsvorgaben der Gasspeicher liegt primär bei den Speicherbetreibern und Speichernutzern, THE ergreift jedoch im Einklang mit den rechtlichen Vorgaben ergänzende Maßnahmen, um die gesetzlich festgelegten Füllstände zu erreichen. Die dafür bis zum 01. April 2025 anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden. Am 18. August 2022 wurde sie von Trading Hub Europe (THE) veröffentlicht; sie beträgt 0,059 Ct/kWh netto zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Als Beitrag zur Kostenentlastung haben wir uns dazu entschlossen die Gasspeicherumlage für unsere Erdgas-Haushaltskunden bis zum 31.12.2022 zu übernehmen und diese nicht an sie weiterzugeben.

Welcher Mehrwertsteuersatz wird berechnet?

Die angekündigte Mehrwertsteuersenkung auf Erdgas und Fernwärme von 19% auf 7% ist von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden. Diese gilt befristet von 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024. Selbstverständlich geben wir die Senkung der Mehrwertsteuer 1:1 an unsere Kunden weiter.

Unsere Aufgabe - Ihre Versorgung!

Woher kommt das Fürther Gas?

Die Herkunft des Erdgases im deutschen Netz ist vielfältig. Wichtige Bezugsquellen sind aktuell Norwegen (Juli: 29,4%) Niederlande (Juli: 32,2%) und Russland (Juli:14,9%)
Das deutsche Gastransportnetz ist engmaschig verknüpft und verfügt über zahlreiche Kopplungspunkte zu Nachbarstaaten. Die konkreten Gasflüsse steuern dabei die Fernleitungsnetzbetreiber.
Eine exakte Zuordnung lokaler Gasgemische z.B. in Fürth zu Herkunftsländern ist daher nur bedingt möglich. Für den mittelfränkischen Raum ist aufgrund der Lage und Anbindung an das vorgelagerte Fernleitungsnetz sowie der eingespeisten Gasqualität davon auszugehen, dass derzeit (abgesehen von wenigen Tagen im Juni) überwiegend aus Norwegen importiertes Erdgas an die Letztverbraucher geliefert wird.

Was hat die infra bis jetzt getan?

Als Energieversorger für und in Fürth, ist es schon immer unser Ziel, die Stadt und die Region auch für die nachfolgenden Generationen als lebenswertes zuhause zu erhalten. Deshalb setzen wir auf erneuerbare Energien und ein langfristiges Beschaffungsmanagement für Ökostrom und klimaneutrales Erdgas.

Gerade als infra-Kundschaft profitieren Sie davon, dass unsere Preise stabil geblieben sind. In unserer letzten Kundenzeitschrift (02/2022) haben wir die wichtigsten Informationen zusammengestellt. Außerdem wurde von gesetzlicher Seite zum 1.7.22  die EEG-Umlage um 4,43 ct/kWh (brutto) auf 0 ct/kWh gesenkt wurde. Dies sorgt für eine Entlastung des Haushaltsbugets von etwa 155€ jährlich. 

Mit unserem Förderprogramm KlimaOffensive, unterstützen wir unsere Kunden seit 2020 beim Einsparen von CO2. Mit einer Fördersumme von 240.000 Euro wurden 748 Projekte gefördert und dadurch 2,9 Millionen Kilogramm CO2-Äquivalente reduziert.

Unser Energiemanagement kümmert sich beständig darum, dass wir selbst energieeffizienter werden, den Energieverbrauch reduzieren und mehr regenerative Energien integrieren. So konnten wir seit 2014 rund 24 Millionen Kilowattstunden einsparen. Zu den zahlreichen Maßnahmen zählen u.a. der Umbau unserer Busflotte auf Hybrid- und E-Busse, die sukzessive Umstellung der Straßenbeleuchtung auf energieeffizientere Leuchtmittel, die Optimierung der Strom- und Fernwärmenetze und die energetische Modernisierung des Hallenbades in Stadeln. Außerdem ist die infra Mitglied im Umwelt- und Klimapakt Bayern, einer Vereinbarung zwischen der Bayerischen Staatsregierung und der bayerischen Wirtschaft. Er beruht auf der Freiwilligkeit, Eigenverantwortung und Kooperation der Teilnehmer zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auf betrieblicher Ebene und über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus.

Im Herbst 2021 schlossen wir uns mit weiteren 5 fränkischen Stadtwerken zum Ausbau von Photovoltaik in der Region zusammen.

Wir unterstützen unsere Kunden durch Beratung und Umsetzung von hocheffizienten Energieversorgungslösungen wie Photovoltaik, Speicherlösungen, Heizungscontracting bis hin zu Wärmepumpen und Blockheizkraftwerken (BHKW).

Durch unser Mieterstrom "fürthstrom direkt", können jetzt auch Bewohner von Mehrfamilienhäusern Strom vom eigenen Dach nutzen. Ob Ihre Mietwohnung schon dabei ist erfahren Sie hier.

Wie bewirtschaftet die infra die Wärmelieferungen?

Nachhaltigkeit ist einer unserer Leitwerte und daher auch beim Betreiben unserer Heizwerke richtungsweisend. Der Großteil des eingesetzten Gases wird in Blockheizkraftwerken (BHKW) nicht nur in Wärme, sondern auch in Strom umgewandelt. Die infra produziert in ihrem eigenen Bio-Energie-Zentrum nachhaltiges, regionales Bio-Methan, welches in den Heizwerken in effizienten BHKW in Wärme für ca. 3.000 Haushalte und Strom für ca. 7.500 Haushalte umgewandelt wird. Je nach Heizkraftwerk beträgt der Anteil an erneuerbaren Energien zwischen 43 und 84 %. Weitere Informationen finden Sie hier

Im Rahmen des Fürther Klimaschutzkonzeptes und der darin angestrebten Wärmewende beinhaltet die Strategie der infra einen sukzessiven Einsatz von BHKW, die in der Lage sind, Bio-Methan/Wasserstoffgemische und zukünftig auch reinen Wasserstoff zu nutzten. Auch der Einsatz von Großwärmepumpen in den Heizwerken ist Teil unserer Strategie.

Unsere Gaskessel, BHKW und Hackschnitzelanlagen unterliegen jährlich aufwendigen Wartungen und Einstellungen, um bestmögliche Effizienz zu erlangen.  Im Rahmen unseres Energiemanagements ermitteln wir kontinuierlich Einsparpotential für unseren Anlagen. So achten wir bei Instandhaltungsmaßnahmen von elektrisch betriebene Anlagenteile, wie z.B. Pumpen oder Rührwerken darauf, dass beim Austausch immer effizientere Modelle zum Einsatz kommen.

Alles auf einem Blick: Informationen zur Soforthilfe und den Energiepreisbremsen

Mehr erfahren

Was können Sie selbst tun?

Informieren Sie sich über weitere Sparpotenziale!

Jeder kann jetzt schon dazu beitragen, dass die Versorgungslage stabil bleibt. Dies gilt nicht nur für Gas, sondern auch für Strom, Trinkwasser, Wärme und Kraftstoff.
Dazu gilt es, seine eigenen Verbräuche und Handlungsweisen auf Energiesparpotentiale zu überprüfen. Schauen Sie sich unsere Vorschläge an und entscheiden selbst, was zu Ihnen passt.

Energiesparen mit der infra

Wie kann ich konkret Heizkosten sparen?

  • Um möglichst effektiv zu Heizen, sollten Heizkörper nicht mit Vorhängen oder Möbeln verdeckt werden. Nur dann kann sich die Wärme gut und schnell im Raum verteilen. 
  • Wer seine Raumtemperatur um 1° C senkt, kann seine Energiekosten um bis zu sechs Prozent reduzieren. Da kann sich jeder hinterfragen, wie das persönliche Heizverhalten ist. Allgemein gilt, dass Wohnräume mit 20°C als angenehm empfunden werden. Das Badezimmer wird in der Regel mit 23°C als angenehm empfunden. Im Schlafzimmer genügen 16°C. Gleiches kann man für Räume empfehlen, in denen man sich nicht permanent aufhält. 
  • Lüften ist unverzichtbar. Konkrete Informationen finden Sie in unserem virtuellen Beratungszentrum.
  • Nachts sollte man die Heizung in allen Räumen drosseln. Diese sogenannte Nachtabsenkung kann man entweder zentral an der Heizungsanlage oder über die Thermostatventile der Heizkörper einstellen. Häufig ist das durch ein Mondsymbol gekennzeichnet. 
  • Im Winter, bei Dunkelheit die Rollläden schließen, dies kann den Wärmeverlust über die Fenster um bis zu 20 Prozent reduzieren.
  • Die Heizungsanlage bzw. die Fernwärmeübergabestation sollte einmal im Jahr von einem Fachmann auf optimale Einstellung und Funktion überprüft werden. 
  • Die Heizkörper müssen regelmäßig entlüftet und bei Bedarf mit Wasser nachgefüllt werden.
  • Denken Sie auch an die Umstellung von Sommer- auf Winterzeit und kontrollieren Sie die Temperatureinstellungen Ihrer Heizanlage. Moderne Anlagen übernehmen diese Kontrollfunktionen selbstständig.
  • Falls Ihre Heizung nicht zur Erwärmung von Brauchwasser benötigt wird, schalten Sie sie am Ende der Heizperiode aus. Etwa alle zwei Monate sollte aber die Heizungspumpe für zehn Minuten in Betrieb genommen werden, damit sie sich nicht festsetzt und zu Beginn der nächsten Heizperiode funktionsfähig ist.
  • Unisolierte Heizungsrohre verlieren Wärme, bevor sie die Heizkörper erreicht. Isolieren Sie deswegen Ihre Heizungsrohre mit sogenannten Rohrschalen. Diese kann man günstig im Baumarkt kaufen.
  • Wasser im Heizungs-System sucht grundsätzlich den Weg den geringsten Widerstands. Das heißt: es fließt eher durch kurze und dicke anstatt durch lange und dünne Heizungsrohre. Dadurch kann es sein, dass Zimmer, die vom Heizkessel weiter entfernt sind, zu wenig Heizwasser bekommen. Nahe Räume hingegen werden mit zu viel Wasserdruck beaufschlagt, wodurch Thermostatventile nicht mehr sauber arbeiten können. Oft wird bei solchen Problemen einfach die Wassertemperatur oder der Pumpendruck erhöht – das ist aber keine energiesparende Lösung. Durch einen sogenannten „hydraulischen Abgleich“ wird eine optimale Verteilung der Volumenströme in der Heizungsanlage sichergestellt, indem die gewünschte Raumtemperatur überall im Haus erreicht wird. Ihr Heizung arbeitet effektiver und Sie sparen Energie. Kontaktieren Sie Ihren Heizungsbauer und informieren sie sich über diese Optimierungsmöglichkeit.
  • Mobile elektrische Direktheizgeräte wie Heizlüfter, Radiatoren oder Heizstrahler sind als alternatives und alleiniges Heizsystem in der Heizperiode ungeeignet. Die Geräte sind in der Regel nicht für einen Dauerbetrieb ausgelegt und erhöhen den Stromverbrauch enorm. Sie bergen sogar Risiken für die lokale Stromversorgung, sofern viele Menschen diese einsetzen würden. 
  • Bitte heizen Sie nicht mit einem geöffneten Backofen - dies ist laut Hersteller nicht zulässig
Informationen zu den Entlastungspaketen

Informieren Sie sich über die geplanten Entlastungspakete wie: Soforthilfe, Gas- und Wärmepreisbremse oder Strompreisbremse.