* Wir gewähren Ihnen bei dem "fürthkombi "-Tarif eine Preisgarantie auf die Energielieferung bis zum 31. Dezember 2023. Diese Garantie bezieht sich auf die Beschaffungs- und Vertriebskosten, d.h. Preiserhöhungen gemäß Ziff. 5.2 a) der AGB sind während des Garantiezeitraums ausgeschlossen. Preisänderungen aufgrund einer Änderung oder Neueinführung von Netzentgelten, Steuern, sonstigen Abgaben und Umlagen sowie der Konzessionsabgabe bleiben nach Ziff. 5.2 b und 5.2 c) vorbehalten.
** Mit unseren Kombi-Tarifen verbinden Sie clever die Vorteile von Ökostrom und Ökogas und sichern sich so einen jährlichen Kombivorteil von bis zu 85,421 €/Jahr.
Preisbestandteile: Alle vorgenannten Preise sind Bruttopreise und beinhalten Energie, Entgelte für Netzzugang, Messstellenbetrieb inkl. Messung, Konzessionsabgabe, Aufschlag § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG-Aufschlag), Umlage § 19 Abs. 2 der StromNEV, Umlage § 17f Abs. 5 des EnWG (Offshore-Netzumlage), Umlage § 18 der AbLaV, CO2-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), die Bilanzierungsumlage, die Konvertierungsumlage, die Gasspeicherumlage nach §§ 35e, 35g EnWG und Strom-/Erdgassteuer und Umsatzsteuer (derzeit 19% auf Strom und 7% auf Erdgas) und sind auf die zweite Stelle nach dem Komma gerundet.
Gültigkeit: Dieser Tarif gilt für Lieferstellen im Niederspannungs-/Niederdrucknetz der infra.