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Ideen für die Mobilität
von Morgen

Häufig gestellte Fragen rund um die Mobilität

Fragen zu Bus & U-Bahn

Allgemeines

Was gibt es zum Thema Schwerbehindertenausweis zu beachten?

Der Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht für eine Beförderung. Zusätzlich muss der Inhaber noch eine Wertmarke vorlegen. Diese kostet 80 Euro für ein Jahr oder 40 Euro für ein halbes Jahr.

Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, hilflos oder gehörlos sind, werden gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises mit orangefarbenem Flächenaufdruck im Nahverkehr gegen die oben genannte Gebühr befördert. Dazu müssen folgende Merkzeichen vorliegen: G (gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), Gl (gehörlos), Bl (blind) oder VB/EB (Versorgungsberechtigte unter bestimmten Umständen).

Die Kombination aus Ausweis und Wertmarke berechtigt den Inhaber bundesweit zur kostenlosen Nutzung aller U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse und Nahverkehrszüge in der 2. Klasse. Hierbei gibt es keinerlei Einschränkungen. Die Nutzung von Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE, D-Züge) ist hingegen nicht kostenfrei.

Der Eintrag des Merkzeichens B berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme einer Begleitperson. Zusätzlich oder als Ersatz kann auch ein Hund mitgenommen werden. Dabei muss es sich nicht um einen Blinden- oder Führhund handeln.

Schwerbehindertenanträge können in der Fachstelle für Seniorinnen und Senioren und die Belange von Menschen mit Behinderung (fübs), Hirschenstraße 2b zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr. Mittwochs geschlossen.

Die Schwerbehindertenausweise werden den Antragstellern unmittelbar vom Zentrum Bayern, Familie und Soziales, Region Mittelfranken, Bärenschanzstraße 8c, 90429 Nürnberg (Tel: 0911/928-2080, Mo-Fr 8-12 Uhr) zugesandt oder ausgehändigt.

Darf ich ein Fahrrad mitnehmen?

Ja, ein Fahrrad darf grundsätzlich in allen Bussen und U-Bahnen mitgenommen werden, wenn die betrieblichen Voraussetzungen gegeben sind. Ein Anspruch auf Beförderung besteht jedoch nicht. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal über die Mitnahme.

Im Allgemeinen müssen Sie für ein Fahrrad eine Einzel- oder Mehrfahrtenkarte Kind lösen. Eine kostenlose Mitnahme ab 9 Uhr besteht bei allen MobiCards, ab 19 Uhr beim JahresAbo Plus sowie beim Basis-Semestersticket in den Tarifzonen 100, 200, 300 und 400 ohne Züge analog zur Gültigkeit dieses Tickets.

Werden Kinderwagen mitgenommen?

Ja, Kinderwagen für mitreisende Kinder werden grundsätzlich in allen Bussen und U-Bahnen befördert, wenn die Beschaffenheit des Fahrzeugs es zulässt. Ein zwingender Anspruch besteht zwar nicht, jedoch trägt das Betriebspersonal nach Möglichkeit dafür Sorge, dass Sie als Fahrgast mit Kind im Kinderwagen mitgenommen werden.

Kinderwagensymbole an den Türen zeigen Ihnen an, wo es ausreichende Abstellflächen für den Kinderwagen sowie Elternsitzplätze gibt.

Wie steht es um die Mitfahrt von Rollstuhlfahrern und gehbehinderten Personen?

Das Betriebspersonal ist dazu angehalten, die Mitfahrt von Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu ermöglichen und dafür Sorge zu tragen, dass Gehilfen oder Rollstühle mitgenommen werden.

An zahlreichen Fahrzeugen befindet sich eine sogenannte Rollstuhltaste. Sie signalisiert dem Fahrpersonal, eine Rampe für Rollstuhlfahrer zu aktivieren und gegebenenfalls zu Hilfe zu kommen. Außerdem wird die Türautomatik außer Kraft gesetzt, damit mehr Zeit zum Ein- bzw. Aussteigen bleibt.

Wo kann ich mich beschweren?

Richten Sie Beschwerden bitte nicht an das Fahrpersonal. Bitte wenden Sie sich unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Wagen- und Linienbezeichnung mit Hilfe des Formulars oder telefonisch (0911 9704 4000) an uns.

Darf ich Tiere mitnehmen?

Hunde werden nur befördert, wenn sie unter Aufsicht eines Fahrgastes stehen. Sie sind kurz an der Leine zu führen. Hunde, die Fahrgäste gefährden könnten, müssen einen Maulkorb tragen.

Für Hunde ist eine Kinderfahrkarte zu lösen. Kleine Hunde in einem Behältnis sowie Polizeidiensthunde und Führhunde werden unentgeltlich befördert.

Sonstige kleine Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.

Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Für Schäden, die durch mitgeführte Tiere entstehen, haftet der Fahrgast.

Ich habe etwas im Bus oder der U-Bahn verloren. Wie bekomme ich es wieder?

Sie haben gerade etwas in einem unserer Busse verloren? Gerne erreichen Sie uns dann unter der Telefonnummer 0911 9704-4000, damit wir sofort nachsehen können, ob es bei uns abgegeben wurde. Spätestens am übernächsten Tag geben wir gefundene Gegenstände an das städtische Fundamt zur Aufbewahrung weiter.

Fundbüro Fürth
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Telefon: 0911 974-2388

Haben Sie etwas in der U-Bahn oder in einer Nürnberger Buslinie vergessen? Dann wenden Sie sich bitte an das Fundbüro in Nürnberg.

Fundbüro der Stadt Nürnberg,
Siebenkeesstraße 6,
90459 Nürnberg
Telefon: 0911 / 8100-9770

Fragen zu Tickets & Preise

Allgemeines

Ich habe mein eTicket verloren, was soll ich tun?

Sollten Sie Ihr eTicket nicht mehr finden, rufen Sie uns zunächst an, ob dieses gefunden und bei uns abgegeben wurde (Tel.: 0911 9704-4000). Ist dies nicht der Fall, stellen wir Ihnen in unserem Servicecenter gegen eine Gebühr von 10,00 Euro für die restliche Laufzeit Ihres Abos ein neues eTicket aus. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis sowie ein aktuelles Lichtbild für den Verbundpass mit. Sollte Ihnen das Abo gestohlen worden sein, entfällt selbstverständlich die Gebühr. Legen Sie hier bei der Neuausstellung bitte einfach Ihre Anzeige bei der Polizei vor.

Wie weit kann ich mit dem Kurzstreckentarif fahren?

Nach der Einstiegshaltestelle können Sie mit einem Kurzstreckenticket mit dem Bus bis zur vierten darauffolgenden Haltestelle fahren.
Mit der U-Bahn kann die Kurzstreckenfahrkarte für eine Strecke von zwei Haltestellen genutzt werden.

Wie lang kann ich mit einer Fahrkarte unterwegs sein?

Tickets der Preisstufe K (Kurzstrecke) oder B (Fürth) sind 60 Minuten für eine Fahrt in eine Richtung gültig. Fahrkarten der Preisstufe A (Nürnberg/Fürth/Stein) sowie der Preisstufe 2 gelten 90 Minuten. Mit den Preisstufen 3 bis 5 dürfen Sie 180 Minuten fahren, mit den Preisstufen 6 bis 10 insgesamt 360 Minuten. Umstiege und Fahrtunterbrechungen auf der Strecke in eine Richtung sind gestattet, außer bei Preisstufe K.

Wo kann ich Fahrkarten erwerben?

Abonnements können Sie sich in unserem Servicecenter ausstellen lassen oder online beantragen. Monatskarten, wie die Solo 31, die MobiCard oder auch Schülerwertmarken erhalten Sie ebenfalls in unserem Servicecenter, sowie auch am Automaten und in den privaten Verkaufsstellen. Der Verbundpass für personalisierte Fahrkarten kann jedoch nur in unserem Servicecenter beantragt werden.

Mehrfahrtenkarten, wie beispielsweise das 4er-Ticket, gibt es ebenfalls am Automaten, in unserem Servicecenter und in privaten Verkaufsstellen zu kaufen.
Einzelfahrscheine, sowie TagesTickets sind zudem auch beim Fahrpersonal erhältlich. Bitte beachten Sie, dass Einzelfahrscheine ab Kauf sofort gültig sind.

Alle Tickets erhalten Sie auch im  VGN Onlineshop, entweder per Post oder als Print-und HandyTicket.

Ich möchte über die Tarifzonen meiner Zeitkarte hinaus fahren. Was benötige ich dazu?

Mit dem Anschlussfahrschein ist das kein Problem, denn wenn Sie eine MobiCard, ein Abo, eine Schülerwertmarke oder ein Semesterticket haben, kommen Sie im Normalfall mit der Zonenabdeckung Ihrer Fahrkarte überall hin, wo Sie im Alltag mit Bus und Bahn so hinmüssen. Wenn Sie einmal über die bezahlten Tarifzonen hinausfahren möchten, ist das kein Problem: Denn dann lösen Sie für den Teil der Strecke, den Ihre Zeitkarte nicht mehr abdeckt, einfach vor Fahrtantritt einen Anschlussfahrausweis.

Wenn Sie also zum Beispiel eine Zeitkarte für Fürth (Preisstufe B) besitzen und nach Nürnberg fahren möchten, lösen Sie einfach zusätzlich ein Einzelticket der Tarifstufe 1.

Weitere Infos finden Sie unter www.vgn.de/tickets/anschlussfahrkarte.

Fragen zu den Lastenrädern

Allgemeines

StromEsel - was ist das?

Unsere StromEsel sind elektrische Lastenräder, welche kostenlos in Fürth zum Verleih stehen. Drei StromEsel haben drei Räder und eignen sich besonders für Familien. Der andere StromEsel hat zwei Räder und ist dafür besonders agil und wendig.

Wer steht hinter den StromEseln?

Die StromEsel gehören der infra, sie sind eine Ergänzung des bestehenden Mobilitätsangebotes. Als Mobilitätsdienstleister für Fürth bietet die infra neben Bus und U-Bahn nun die Lastenräder als Ergänzung an. Die StromEsel gehören also der infra fürth verkehr gmbh. Für den Verleih arbeitet die infra mit den zwei Fürther Fahrradläden Zentralrad Fürth und FUN & SPORT zusammen.

Haben die StromEsel einen Motor?

Unsere StromEsel sind Lasten-Pedelecs und haben einen Motor. Alle Modelle werden durch den Elektromotor bis 25 km/h unterstützt, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Die Lastenräder können einfach an einer Steckdose geladen werden.

Wo kann ich in Fürth Lastenräder kaufen?

Z.B. bei unseren Partnern:

FUN & SPORT
Friedrichstraße 16
90762 Fürth
Telefon:  0911  779444
E-Mail:  info@funundsport.de
Webseite: www.funundsport.de
Marken: Babboe

Zentralrad Fürth
Moststr. 25
90762 Fürth
Telefon:  0911 746090
E-Mail:  mail@zentralrad-fuerth.de
Webseite: www.zentralrad-fuerth.de
Marken: Riese & Müller, Christiania Bikes, Hase Bikes

Wo sonst werden in Fürth Lastenräder kostenlos verliehen?

Der Fürther ADFC verleiht ebenfalls kostenlos ein dreirädriges Lastenrad. Infos dazu gibt es unter: www.adfc-fuerth.de.

Buchung

Wer ist mein Vertragspartner?

Die infra fürth verkehr gmbh ist Verleiher der Lastenräder. Der Kunde ist Entleiher. Die Ausgabestationen handeln im Auftrag der infra. Es wird kein Vertrag zwischen dem Kunden und der jeweiligen Ausgabestelle geschlossen.

Wie viele Tage darf ich das Lastenrad maximal am Stück kostenlos ausleihen?

Die Lastenräder können maximal 3 Tage am Stück ausgeliehen werden. Da sowohl FUN & SPORT als auch das Zentralrad sonntags und montags geschlossen haben, kann eine Ausleihe über das Wochenende länger sein (Sa bis Di oder Fr bis Di). Eine Rückgabe am Sonntag oder Montag ist hier nicht möglich.

Wie oft darf ich das Lastenrad ausleihen?

Die Lastenräder sollen der breiten Masse zur Verfügung stehen. Es ist deshalb wichtig, dass möglichst viele Interessierte zum Zug kommen können. Pro Person sind deshalb bis zu zwei Buchungen im Quartal möglich. Wenn mehr als zwei Buchungen im Quartal im System getätigt werden, werden wir die über diese Grenze hinausgehenden Buchungen im Nachhinein wieder stornieren.

Welche Bedingungen muss ich unbedingt beachten?
  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Haftpflichtschäden müssen Sie selbst absichern.
  • Es ist grundsätzlich eine Kaution in Höhe von 50 Euro im Voraus zu entrichten.
  • Sie haften für alle entstandenen Schäden.
  • Bei Überziehung der Leihzeit ist für jeden begonnenen Tag eine Überziehungsgebühr von 20 Euro fällig.
  • Die Lastenräder sind mit einem Rahmenschloss sowie einem Faltschloss und den dazugehörigen Schlüsseln ausgestattet, um diese gegen Diebstahl zu sichern. Der Ausleiher muss die sachgemäße Sicherung vornehmen. Dies muss insbesondere mit dem ausgegebenen Faltschloss so erfolgen, dass der Rahmen des Lastenrades an einem festen Gegenstand aus Metall (z.B. Straßenschild oder Fahrradständer) angeschlossen ist.
  • Sie müssen vor Fahrtbeginn selbst Licht und Bremsen bzw. allgemein die Verkehrstauglichkeit überprüfen.
  • Sie verpflichten sich, den verkehrssicheren Zustand während der Leihzeit regelmäßig zu überprüfen.
  • Soweit ein vom Entleiher zu vertretender Schaden eingetreten ist bzw. eine Reparatur notwendig wird, erfolgt eine Schadensabwicklung über die Schadensabteilung des Verleihers.
  • Mit Unterzeichnung des Leihvertrages bei der Abholung wird die Buchung für beide Seiten verbindlich. Es ist nicht auszuschließen, dass der StromEsel wegen unvorhersehbarem Reparaturaufwand in Einzelfällen nicht zur Verfügung steht.
  • Die gewerbliche Nutzung sowie die Nutzung zu parteilichen oder Propagandazwecken sind ausgeschlossen.
Wie lange im Voraus kann ich buchen?

Es kann maximal 6 Monate im Voraus gebucht werden.

Ich habe ein Lastenrad gebucht und brauche es nicht, was muss ich tun?

Rufen Sie bei der jeweiligen Ausgabestelle an und lassen Sie Ihre Buchung aus dem System löschen. Dies sollte allerdings mit entsprechend Vorlauf passieren, so dass noch jemand anderes das Lastenrad in diesem Zeitraum buchen kann.

In der Praxis

Ist das Lastenrad gegen Diebstahl versichert?

Nein, das Lastenrad ist nicht gegen Diebstahl versichert. Das Fahrrad ist vom Entleiher mit dem ausgegebenen Faltschloss an einem festen Gegenstand anzuschließen.

Was ist, wenn ich einen Schaden am Lastenrad feststelle?

Informieren Sie die Ausgabestelle über den Schaden. Falls der Schaden die Fahr- oder Verkehrstauglichkeit einschränkt, darf das Lastenrad nicht weiter gefahren werden.

Was ist, wenn ich einen Unfall habe?

Bei Unfällen ist nach Möglichkeit die Polizei hinzuzuziehen. Sollte dies nicht möglich sein, muss der Entleiher ein Unfallprotokoll erstellen, aus welchem sich Ort, Uhrzeit, Unfallablauf, Fahrzeugkennzeichen und beteiligte Personen und Zeugen mit Anschriften ergeben. Der Entleiher ist dem Verleiher zum Ersatz jeglicher Schäden aus dem Unfall verpflichtet, soweit dieser nicht von Dritten getragen wird.

Wie viele Kinder darf ich auf dem Lastenrad mitnehmen?

Auf einem Lastenrad können so viele Kinder mitgenommen werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Für die Lästenräder der infra bedeutet das, dass auf dem Dreirad Babboe Curve Mountain 1-4 Kinder mitgenommen werden können. Auf dem Dreirad Triobike Mono und dem Babboe GO-E können 1-2 Kinder mitgenommen werden. Auf dem Zweirad Load 60 der Marke Riese und Müller sind keine Sitzplätze vorhanden, so dass hier keine Mitnahme von Kindern möglich ist.

Muss ich Kinder auf dem dreirädrigen Lastenrad anschnallen?

Nein, eine Gurtpflicht besteht nicht. Es ist aber selbstverständlich sicherer, die Kinder anzuschnallen und ihnen möglichst auch einen Helm aufzusetzen, auch wenn ebenso keine Helmtragepflicht besteht. Das Lastenrad hat extra Gurte für Kinder. Grundsätzlich schützen die Gurte das Kind auch in dem Fall, dass das Kind einschläft und zur Seite wegkippt.

Gibt es eine Altersbeschränkung für die Kindermitnahme auf Lastenrädern?

Für den Transport von Kindern enthält § 21 Abs. 3 StVO folgende Vorgaben, die für herkömmliche Räder, für Kinderanhänger sowie für Transporträder gelten: „Auf Fahrrädern dürfen nur Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. “

Was muss ich beim Kindertransport auf dem Lastenrad beachten?

Wichtig ist, dass die Kinder sicher sitzen und ihre Füße oder Hände nicht in die Speichen kommen können. D.h. die Arme und Beine der Kinder sollten sich innerhalb der Transportbox befinden.

Darf die Ladung des Lastenrades in Länge und Breite überstehen?

Ja. Allerdings gibt es dafür Grenzen. Transportrad und Ladung dürfen zusammen nicht breiter als 2,55m und nicht höher als 4m sein. Nach hinten darf die Ladung bis zu 3m hinausragen, was aber in den meisten Fällen nicht praktikabel sein wird.

Muss ich die Ladung speziell sichern?

Die Ladung muss so gesichert sein, dass sie bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichmanövern nicht verrutschten, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen kann.

Wie viel Gewicht darf ich auf das Lastenrad aufladen?

Eine rechtliche Begrenzung des Gesamtgewichts von Fahrrädern/Lastenrädern gibt es nicht. Die maximale Ladekapazität des jeweiligen Transportrads sollte aber auf gar keinen Fall überschritten werden. Für das dreirädrige Lastenrad der Marke Babboe ist die Belastung der Transportbox auf 100 kg und die Belastung des Sattels auf 100 kg begrenzt. Bei dem dreirädrigen Lastenrad der Marke Triobike ist die maximale Nutzlast der Frontbox 140 kg. Die maximale Gesamtnutzlast des Triobike Mono liegt bei 240 kg. Bei dem zweirädrigen Lastenrad der Marke Riese & Müller ist das zulässige Gesamtgewicht 200 kg (abzgl. Eigengewicht des Fahrrades von 34 kg und abzgl. eigenen Körpergewichts). Der Sattel darf mit max. 100 kg und der Gepäckträger mit max. 20 kg belastet werden.

Darf ich mit dem Lastenrad den Radweg benutzen?

Es gelten dieselben Verhaltensvorschriften wie für Fahrradfahrer*innen allgemein, inklusive der Privilegien des Fahrradverkehrs gegenüber Kfz. Dazu gehören das Recht zur Benutzung von Radwegen und für den Radverkehr freigegebenen Einbahnstraßen, Busspuren und Gehwegen und das Rechtsüberholen wartender Autos am rechten Fahrbahnrand. Bei mehrspurigen Lastenrädern (also bei unseren dreirädrigen Lastenrädern der Marke Babboe und Triobike) gilt die Sonderregelung, dass der Fahrer/die Fahrerin des Lastenrades bei Nichtnutzung des benutzungspflichtigen Radweges nicht beanstandet werden soll, wenn die Nutzung eines benutzungspflichtigen Radweges nach den Umständen des Einzelfalles nicht zumutbar ist.

Wo darf ich das Lastenrad nutzen?

Die Nutzung ist nur in der Bundesrepublik Deutschland zulässig.

Wo darf ich mit dem Lastenrad halten und parken?

Das Mietfahrrad darf insbesondere nicht geparkt oder abgestellt werden:

  • an Verkehrsampeln,
  • an Parkscheinautomaten oder Parkuhren,
  • an Straßenschildern,
  • auf Gehwegen, wenn dadurch eine Durchgangsbreite von 1,50 m unterschritten wird,
  • vor, an und auf Rettungswegen und Feuerwehranfahrtszonen,
  • wenn dadurch die stationäre Werbung eines Dritten verdeckt wird,
  • abgeschlossen an Zäunen von privaten oder öffentlichen Häusern und Einrichtungen,
  • auf Bahn- und Bussteigen des ÖPNV,
  • auf Blindenleitsystemen,
  • an oder vor Briefkästen,
  • vor Toren und Türen oder in deren Schwenkbereich,
  • in oder vor Einfahrten

Parken und Halten von Lastenrädern ist wie bei Fahrrädern auch erlaubt:

  • Auf dem Gehweg, wenn dadurch keine Fußgänger behindert werden. Das gebietet allein auch die Rücksichtnahme auf andere.
  • Am Fahrbahnrand (allerdings nicht unbeleuchtet bei Dunkelheit).
  • Auf kostenpflichtigen Parkplätzen mit Parkschein.
Darf das Lastenrad weiter verliehen werden?

Nein, eine Verleihung durch den Entleiher ist abgesehen von der Nutzung der im Vertrag angegebenen Nutzer nicht zulässig.

Darf ich das Lastenrad mit in Bus oder U-Bahn nehmen?

Im VGN ist eine Mitnahme von Sonderkonstruktionen wie z.B. Lastenrädern in Verkehrsmitteln nicht gestattet.  Siehe hierzu: https://www.vgn.de/produkte/gemeinschaftstarif/kapitel/05/

Für die Frage der Mitnahme in der Bahn ist folgende Seite hilfreich: http://www.cargobike.jetzt/fahrradmitnahme/