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Häufig gestellte Fragen rund um die Mobilität

Fragen zu Bus & U-Bahn

Allgemeines

Ich habe etwas im Bus oder der U-Bahn verloren. Wie bekomme ich es wieder?

Sie haben gerade etwas in einem unserer Busse verloren? Gerne erreichen Sie uns dann unter der Telefonnummer 0911 9704-4000, damit wir sofort nachsehen können, ob es bei uns abgegeben wurde. Spätestens am übernächsten Tag geben wir gefundene Gegenstände an das städtische Fundamt zur Aufbewahrung weiter.

Fundbüro Fürth
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Telefon: 0911 974-2388

Haben Sie etwas in der U-Bahn oder in einer Nürnberger Buslinie vergessen? Dann wenden Sie sich bitte an das Fundbüro in Nürnberg.

Fundbüro der Stadt Nürnberg,
Siebenkeesstraße 6,
90459 Nürnberg
Telefon: 0911 / 8100-9770

Darf ich ein Fahrrad mitnehmen?

Ja, ein Fahrrad darf grundsätzlich in allen Bussen und U-Bahnen mitgenommen werden, wenn die betrieblichen Voraussetzungen gegeben sind. Ein Anspruch auf Beförderung besteht jedoch nicht. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal über die Mitnahme.

Im Allgemeinen müssen Sie für ein Fahrrad eine Einzel- oder Mehrfahrtenkarte Kind lösen. Eine kostenlose Mitnahme ab 9 Uhr besteht bei allen MobiCards, ab 19 Uhr beim JahresAbo Plus sowie beim Basis-Semestersticket in den Tarifzonen 100, 200, 300 und 400 ohne Züge analog zur Gültigkeit dieses Tickets.

Werden Kinderwagen mitgenommen?

Ja, Kinderwagen für mitreisende Kinder werden grundsätzlich in allen Bussen und U-Bahnen befördert, wenn die Beschaffenheit des Fahrzeugs es zulässt. Ein zwingender Anspruch besteht zwar nicht, jedoch trägt das Betriebspersonal nach Möglichkeit dafür Sorge, dass Sie als Fahrgast mit Kind im Kinderwagen mitgenommen werden.

Kinderwagensymbole an den Türen zeigen Ihnen an, wo es ausreichende Abstellflächen für den Kinderwagen sowie Elternsitzplätze gibt.

Wie steht es um die Mitfahrt von Rollstuhlfahrern und gehbehinderten Personen?

Das Betriebspersonal ist dazu angehalten, die Mitfahrt von Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu ermöglichen und dafür Sorge zu tragen, dass Gehilfen oder Rollstühle mitgenommen werden.

An zahlreichen Fahrzeugen befindet sich eine sogenannte Rollstuhltaste. Sie signalisiert dem Fahrpersonal, eine Rampe für Rollstuhlfahrer zu aktivieren und gegebenenfalls zu Hilfe zu kommen. Außerdem wird die Türautomatik außer Kraft gesetzt, damit mehr Zeit zum Ein- bzw. Aussteigen bleibt.

Wo kann ich mich beschweren?

Richten Sie Beschwerden bitte nicht an das Fahrpersonal. Bitte wenden Sie sich unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Wagen- und Linienbezeichnung mit Hilfe des Formulars oder telefonisch (0911 9704 4000) an uns.

Darf ich Tiere mitnehmen?

Hunde werden nur befördert, wenn sie unter Aufsicht eines Fahrgastes stehen. Sie sind kurz an der Leine zu führen. Hunde, die Fahrgäste gefährden könnten, müssen einen Maulkorb tragen.

Für Hunde ist eine Kinderfahrkarte zu lösen. Kleine Hunde in einem Behältnis sowie Polizeidiensthunde und Führhunde werden unentgeltlich befördert.

Sonstige kleine Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.

Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Für Schäden, die durch mitgeführte Tiere entstehen, haftet der Fahrgast.

Gibt es etwas zum Thema Schwerbehindertenausweis zu beachten?

Der Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht für eine Beförderung. Zusätzlich muss der Inhaber noch eine Wertmarke vorlegen. Diese kostet 80 Euro für ein Jahr oder 40 Euro für ein halbes Jahr.

Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, hilflos oder gehörlos sind, werden gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises mit orangefarbenem Flächenaufdruck im Nahverkehr gegen die oben genannte Gebühr befördert. Dazu müssen folgende Merkzeichen vorliegen: G (gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), Gl (gehörlos), Bl (blind) oder VB/EB (Versorgungsberechtigte unter bestimmten Umständen).

Die Kombination aus Ausweis und Wertmarke berechtigt den Inhaber bundesweit zur kostenlosen Nutzung aller U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse und Nahverkehrszüge in der 2. Klasse. Hierbei gibt es keinerlei Einschränkungen. Die Nutzung von Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE, D-Züge) ist hingegen nicht kostenfrei. Der Eintrag des Merkzeichens B berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme einer Begleitperson. Zusätzlich oder als Ersatz kann auch ein Hund mitgenommen werden. Dabei muss es sich nicht um einen Blinden- oder Führhund handeln. Schwerbehindertenanträge können in der Fachstelle für Seniorinnen und Senioren und die Belange von Menschen mit Behinderung (fübs), Hirschenstraße 2b zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr. Mittwochs geschlossen.

Die Schwerbehindertenausweise werden den Antragstellern unmittelbar vom Zentrum Bayern, Familie und Soziales, Region Mittelfranken, Bärenschanzstraße 8c, 90429 Nürnberg (Tel: 0911/928-2080, Mo-Fr 8-12 Uhr) zugesandt oder ausgehändigt.

Einzel- und Mehrfahrtenkarten

Wie weit kann ich mit dem Kurzstreckentarif fahren?

Nach der Einstiegshaltestelle können Sie mit einem Kurzstreckenticket mit dem Bus bis zur vierten darauffolgenden Haltestelle fahren.
Mit der U-Bahn kann die Kurzstreckenfahrkarte für eine Strecke von zwei Haltestellen genutzt werden.

Wie lang kann ich mit einer Einzelfahrkarte unterwegs sein?

Einzelfahrkarten und 4-er-Tickets der Preisstufe K (Kurzstrecke) oder B (Fürth) sind 60 Minuten für eine Fahrt in eine Richtung gültig. Fahrkarten der Preisstufe A (Nürnberg/Fürth/Stein) sowie der Preisstufe 2 gelten 90 Minuten. Mit den Preisstufen 3 bis 5 dürfen Sie 180 Minuten fahren, mit den Preisstufen 6 bis 10 insgesamt 360 Minuten. Umstiege und Fahrtunterbrechungen auf der Strecke in eine Richtung sind gestattet, außer bei Preisstufe K.

Wo kann ich Fahrkarten kaufen?

Abonnements sowie das 365-Euro-Ticket können Sie über unser Onlineformular abschließen oder sich in unserem Servicecenter ausstellen lassen. Monatskarten, wie die Solo 31, die MobiCard oder auch Schülerwertmarken erhalten Sie ebenfalls in unserem Servicecenter, sowie auch am Automaten und in den privaten Verkaufsstellen. Der Verbundpass für personalisierte Schülerfahrkarten kann über das Schulportal VGNsmaxi  beantragt werden.

Mehrfahrtenkarten, wie beispielsweise das 4er-Ticket, gibt es ebenfalls am Automaten, in unserem Servicecenter und in privaten Verkaufsstellen zu kaufen. Einzelfahrscheine, sowie TagesTickets sind zudem auch beim Fahrpersonal erhältlich. Bitte beachten Sie, dass Einzelfahrscheine ab Kauf sofort gültig sind.

Fragen zu Abos & Schülertickets

Allgemeines

Gibt es ein Sozialticket für Empfänger von Sozialleistungen?

Fürtherinnen und Fürther, die Sozialleistungen beziehen, erhalten von der Stadt Fürth einen monatlichen Zuschuss zum Deutschlandticket oder 9-Uhr-Abo Preisstufe B. Das Abo beantragen Sie entweder persönlich beim Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten oder online unter Sozialticket | Stadt Fürth.

Bis zum 22. eines Monats haben Sie die Möglichkeit, Ihren gewünschten Vertrag mit Beginn zum 1. des Folgemonats zu beantragen. Bei späteren Anträgen ist der nächstmögliche Startzeitpunkt einen Monat später. Ihr Abo endet mit Beendigung des Berechtigungszeitraumes. Bei Bedarf ist eine Beendigung auch vorzeitig möglich. Hierzu richten Sie die Kündigung direkt an uns.

Wir erhalten für den Abschluss des Abos die Daten automatisiert und senden eine Vertragsbestätigung samt Chipkarte (ohne Lichtbild) zu Vertragsbeginn per Post zu bzw., wenn bereits vorher ein eTicket von der infra genutzt wurde, kann dieses anschließend weiterverwendet werden. Die Aktualisierung der Fahrtberechtigung wird dann z.B. bei der nächsten Kontrolle auf das eTicket (Chipkarte) geschrieben. Ist ein Lichtbild auf dem eTicket gewünscht bzw. ist die Chipkarte verloren gegangen, stellen wir Ihnen gegen eine Gebühr in Höhe von 10 € ein neues eTicket aus.

Bitte beachten Sie: Eine Beantragung des Sozialtickets ist bei uns nicht möglich. Informationen finden Sie unter Sozialticket | Stadt Fürth.

Erhalte ich mit meinem Abo auch Freiminuten für VAG_Rad und Voi E-Scooter?

Ja. Wenn Sie Ihr Abo VGN-Abo oder das Deutschlandticket und das Ermäßigungsticket bei uns abschließen, erhalten Sie pro Monat 600 Freiminuten für das VAG_Rad (zzgl. 10 Cent Startgebühr pro Ausleihe eines Rads) und 15 Freiminuten für Voi E-Scooter (zzgl. 49 Cent Startgebühr per Ausleihe eines Scooters). Jetzt auch im Standorte im Fürther Stadtgebiet. Die Registrierung erfolgt anhand der Kundennummer und dem Geburtsdatum in der NüMo-App der VAG.

Was gilt für die Mitnahme von Hunden oder Fahrrädern?

Eine Mitnahme ist nicht möglich und für Hunde und Fahrräder kann kein Deutschlandticket gekauft werden. Bitte erkundigen Sie sich vor Fahrtantritt, welche Bedingungen für Ihre Wegstrecke gelten. Im Tarifgebiet des VGN – und damit für Fürth - ist beispielsweise auch der Abschluss eines VGN-Abos für Hunde möglich.

Was gilt für Kinder oder Mitnahme anderer Personen?

Kinder unter sechs Jahren fahren kostenlos mit dem ÖPNV und benötigen keine Fahrkarte. Kinder ab sechs Jahren müssen ein Ticket erwerben. Eine unentgeltliche Mitnahme von Personen über sechs Jahren ist nur beim VGN JahresAbo Plus möglich.

Ist das Abo/365-Euro-Ticket VGN übertragbar?

Das Deutschlandticket, Ermäßigungsticket, sowie das 365-Euro-Ticket VGN sind personalisiert und nicht auf andere Personen übertragbar.

Ist das Abo/365-Euro-Ticket je Kalendermonat gültig, z.B. 01. bis 30.09.25 oder ist das Startdatum flexibel wählbar?

Alle Abos, sowie auch 365-Euro-Ticket VGN können immer zum 1. eines Monats erworben werden.

Wann erfolgt die erste Lastschrift meines Abos?

Im Allgemeinen erfolgt die Abbuchung am 4. Tag des laufenden Nutzungsmonats. Wenn dieser auf einen Samstag oder Sonntag bzw. Feiertag fällt, erfolgt die Abbuchung am nächsten Werktag.
Sofern Sie das das Abo für den Folgemonat bestellen, erfolgt die erste Abbuchung am 4. Tag des ersten Nutzungsmonat.

Bis wann erhalte ich mein Ticket, wenn ich es online bestellt habe?

eTicket (Chipkarte): Wenn Sie das Abo bis zum 20sten eines Monats zum Folgemonat bestellen, erhalten Sie die Unterlagen (eTicket) bis Ende des Bestellmonats per Post. Die Zustellung erfolgt dann zeitnah per Post, dies kann einige Tage in Anspruch nehmen.

HandyTicket: Wenn Sie das Abo bis zum 20sten eines Monats zum Folgemonat bestellen, ist dieses in unserem Abo-Portal als QR-Code ab dem 1. Gültigkeitstag abrufbar.

Gibt es beim Deutschlandticket Ermäßigungen für Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende?

In Bayern gibt es mit dem Ermäßigungsticket ein vergünstigtes Deutschlandticket für Studierende, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende. Das Ermäßigungsticket kann als günstigere Variante des Deutschlandtickets ebenfalls bundesweit genutzt werden. Informationen zum bayerischen Ermäßigungsticket.

Ist ein Foto auf meinem eTicket/Chipkarte notwendig?

Wir empfehlen das Hochladen eines Fotos, da man sonst einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich führen muss. Bei einem 365-Euro-Ticket muss entweder ein gültiger Verbundpass oder ein amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt werden.

Wo kann ich meine Kundennummer einsehen?

Ihre Kundennummer finden Sie auf den Unterlagen, die Sie von uns erhalten haben, wie beispielsweise die Vertragsbestätigung. Bei Fragen zu Ihrem Abo können Sie uns aber auch Ihren Namen und das Geburtsdatum nennen. Dann können wir Ihnen ebenso weiterhelfen.

Ich habe mein eTicket verloren, was soll ich tun?

Sollten Sie Ihr eTicket nicht mehr finden, rufen Sie uns zunächst an, ob dieses gefunden und bei uns abgegeben wurde (Tel.: 0911 9704-4000). Ist dies nicht der Fall, haben Sie in unserem Abo-Portal die Möglichkeit, ein neues eTicket als Ersatz zu bestellen. Ihr verlorenes Ticket wird dann automatisch gesperrt. Die Verlustgebühr in Höhe von 10,00 Euro wird Ihnen mit der nächsten monatlichen Abo-Lastschrift abgerechnet. Alternativ stellen wir Ihnen in unserem Servicecenter gegen eine Gebühr von 10,00 Euro für die restliche Laufzeit Ihres Abos ein neues eTicket aus. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis sowie ein aktuelles Lichtbild für den Verbundpass mit. Sollte Ihnen das Abo gestohlen worden sein, entfällt selbstverständlich die Gebühr. Legen Sie hier bei der Neuausstellung bitte einfach Ihre Anzeige bei der Polizei vor.

Wie weit kann ich mit dem Kurzstreckentarif fahren?

Nach der Einstiegshaltestelle können Sie mit einem Kurzstreckenticket mit dem Bus bis zur vierten darauffolgenden Haltestelle fahren.
Mit der U-Bahn kann die Kurzstreckenfahrkarte für eine Strecke von zwei Haltestellen genutzt werden.

Wie lang kann ich mit einer Fahrkarte unterwegs sein?

Tickets der Preisstufe K (Kurzstrecke) oder B (Fürth) sind 60 Minuten für eine Fahrt in eine Richtung gültig. Fahrkarten der Preisstufe A (Nürnberg/Fürth/Stein) sowie der Preisstufe 2 gelten 90 Minuten. Mit den Preisstufen 3 bis 5 dürfen Sie 180 Minuten fahren, mit den Preisstufen 6 bis 10 insgesamt 360 Minuten. Umstiege und Fahrtunterbrechungen auf der Strecke in eine Richtung sind gestattet, außer bei Preisstufe K.

Wo kann ich Fahrkarten erwerben?

Abonnements können Sie sich in unserem Servicecenter ausstellen lassen oder online beantragen. Monatskarten, wie die Solo 31, die MobiCard oder auch Schülerwertmarken erhalten Sie ebenfalls in unserem Servicecenter, sowie auch am Automaten und in den privaten Verkaufsstellen. Der Verbundpass für personalisierte Fahrkarten kann jedoch nur in unserem Servicecenter beantragt werden.

Mehrfahrtenkarten, wie beispielsweise das 4er-Ticket, gibt es ebenfalls am Automaten, in unserem Servicecenter und in privaten Verkaufsstellen zu kaufen.
Einzelfahrscheine, sowie TagesTickets sind zudem auch beim Fahrpersonal erhältlich. Bitte beachten Sie, dass Einzelfahrscheine ab Kauf sofort gültig sind.

Alle Tickets erhalten Sie auch im VGN Onlineshop, entweder per Post oder als Print-und HandyTicket.

Ich möchte über die Tarifzonen meiner Zeitkarte hinaus fahren. Was benötige ich dazu?

Mit dem Anschlussfahrschein ist das kein Problem, denn wenn Sie eine MobiCard, ein Abo, eine Schülerwertmarke oder ein Semesterticket haben, kommen Sie im Normalfall mit der Zonenabdeckung Ihrer Fahrkarte überall hin, wo Sie im Alltag mit Bus und Bahn so hinmüssen. Wenn Sie einmal über die bezahlten Tarifzonen hinausfahren möchten, ist das kein Problem: Denn dann lösen Sie für den Teil der Strecke, den Ihre Zeitkarte nicht mehr abdeckt, einfach vor Fahrtantritt einen Anschlussfahrausweis.

Wenn Sie also zum Beispiel eine Zeitkarte für Fürth (Preisstufe B) besitzen und nach Nürnberg fahren möchten, lösen Sie einfach zusätzlich ein Einzelticket der Tarifstufe 1.

Weitere Infos finden Sie unter www.vgn.de/tickets/anschlussfahrkarte.

HandyTicket

Wie kann ich ein bestehendes Abo auf ein HandyTicket umstellen?

Sie können Ihr Abo bequem online umstellen. Eine Umstellung auf das HandyTicket zum nächsten Monat ist bis zum 20sten des Vormonats möglich. Nutzen Sie dazu unser Abo-Portal. Unter „Meine Abos“ wählen Sie die „Informationen & Aktionen“ bei ihrem aktuellen Abo aus. Anschließend klicken Sie auf „Vertrag ändern“ und schließen den Bestellprozess mit dem gewünschten Nutzermedium ab. Wir stellen dann das Abo ab dem gewünschten Startdatum um. Sie erhalten hierzu eine Bestätigung.
Das 365-Euro-Ticket VGN ist ausschließlich als eTicket erhältlich

Mein QR-Code hat sich zum Monatsanfang nicht aktualisiert oder wird mir gar nicht angezeigt. Was kann ich tun?

In einigen Fällen bemerkt der Browser nicht, dass die Webseite aktualisiert wurde und lädt Inhalte aus dem sogenannten Cache. Dies hat zur Folge, dass Ihr DeutschlandTicket ggf. noch nicht angezeigt wird. In diesem Fall können Sie wie folgt vorgehen, damit alle Inhalte vollständig und korrekt geladen werden.

iOS / Apple-Endgeräte:

  • Löschen Sie, sofern bereits erstellt, die WebApp-Verknüpfung „infra“
  • Öffnen Sie die App „Einstellungen“
  • Wählen Sie die Menüpunkte „Safari“ > „Erweitert“ > „Websitedaten“ aus.
  • Tippen Sie auf „Alle Websitedaten entfernen“.
  • Erstellen Sie wieder die WebApp-Verknüpfung auf dem Homescreen

 
Android-Endgeräte:

  • Löschen Sie, sofern bereits erstellt, die WebApp-Verknüpfung „infra“ 
  • Öffnen Sie die App Chrome 
  • Tippen Sie rechts oben auf das 3-Punkte-Symbol 
  • Tippen Sie auf Verlauf 
  • Tippen Sie auf Browserdaten löschen
  • Wählen Sie oben einen Zeitraum aus 
  • Tippen Sie die Kästchen neben "Cookies und Websitedaten" und "Bilder und Dateien im Cache" an. 
  • Tippen Sie auf Daten löschen 
  • Erstellen Sie wieder die WebApp-Verknüpfung
Was passiert, wenn ich mein gültiges HandyTicket nicht vorzeigen kann (z. B. Akku leer, Display defekt etc.)?

Für unsere Fahrausweisprüfenden ist in diesem Fall nicht nachvollziehbar, dass Sie ein gültiges Ticket haben. Deshalb bekommen Sie zunächst eine Beanstandung ausgestellt. Aber keine Angst, Sie müssen kein erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen. Kommen Sie einfach innerhalb der auf dem Beanstandungsbeleg angegebenen Frist in unserem Servicecenter im Fürther Hauptbahnhof vorbei. Hier wird Ihnen lediglich eine geringe Bearbeitungsgebühr berechnet.

365-Euro-Ticket VGN

Kann ich mein (bereits erworbenes) 365-Euro-Ticket VGN auf ein Deutschlandticket umstellen lassen?

Nein, das ist nicht möglich. Das Deutschlandticket muss separat erworben werden. Das 365-Euro-Ticket wird es weiterhin in bisheriger Form geben und ist im Gebiet des VGN gültig. Die Kosten eines 365-Euro-Tickets VGN werden nach dem ersten Geltungstag grundsätzlich nicht mehr erstattet.

Ist es vorgesehen, dass das 365-Euro-Ticket VGN deutschlandweit angepasst wird?

Nein. Es handelt sich bei diesem Ticket um ein Angebot des Verkehrsverbunds Großraum Nürnberg (VGN).

Wer darf das 365-Euro-Ticket VGN kaufen?

Schülerinnen, Schüler und Auszubildende (nicht Studierende) können das Ticket nutzen. Wer alles berechtigt ist, kann vorab nochmals genauer auf der Webseite des VGN nachgelesen werden. Auszubildende erhalten hier Informationen zum bayerischen Ermäßigungsticket.

Muss man die 365 Euro auf einmal zahlen?

Man kann das Ticket auf einmal zahlen oder per Ratenzahlung. Die monatlichen Beiträge sind 11 x 30,41 Euro und 1 x 30,49 Euro. 

Kann ich mein 365-Euro-Ticket kündigen?

Eine Kündigung ist nicht möglich. Das 365-Euro-Ticket VGN ist ein Jahresticket und kein Abo. Wenn das Ticket per Ratenzahlung bestellt wird, sind alle Monatsbeiträge vollständig zu bezahlen. Eine Erstattung oder vorzeitige Beendigung der Zahlungen sind ausschließlich nur dann möglich, wenn der Nutzer nachweislich aus dem Verbundgebiet weggezogen ist.

Kann ich das Ticket auch unterjährig kaufen?

Der erste Gültigkeitsmonat ist frei wählbar. Das 365-Euro-Ticket gilt immer ab dem ersten Tag eines Monats für 12 aufeinanderfolgende Monate. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass der Nachweis (Verbundpass) über die Berechtigung ebenfalls im Zeitraum der Nutzung gültig ist. Das Ticket gilt deshalb maximal so lang wie die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Sobald der dazugehörige Verbundpass nicht mehr gültig ist, darf das 365-Euro-Ticket nicht mehr genutzt werden.

Benötige ich einen Verbundpass?

Für die Bestellung des 365-Euro-Tickets über unser Online-Formular muss ein gültiger Verbundpass als Nachweis der Berechtigung hochgeladen werden. Die Beantragung des Verbundpasses erfolgt über das Schulportal VGNsmaxi. Alle weiteren Informationen hat der VGN zusammengestellt. Der Verbundpass muss bei Nutzung eines eTickets mit Foto nicht mitgeführt werden.

Mein Verbundpass läuft ab, bevor die Geltungsdauer des 365-Euro-Tickets VGN endet?

Das 365-Euro-Ticket VGN gilt ab Gültigkeitsbeginn ein Kalenderjahr, jedoch maximal so lang, wie die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Sobald der dazugehörige Verbundpass nicht mehr gültig ist, darf das 365-Euro-Ticket nicht mehr genutzt werden. Eine anteilige Verrechnung des Kaufpreises ist in diesen Fällen nicht möglich! In Ausnahmefällen nur dann, wenn nachweislich aus dem Verbundgebiet weggezogen wurde. Bei Ratenzahlung wird auch bei Ungültigkeit des Tickets der volle Jahresbetrag in Höhe von 365 Euro berechnet.

Ich habe mein 365-Euro-Ticket VGN verloren. Bekomme ich dies ersetzt?

Wenn das 365-Euro-Ticket als eTicket/Chipkarte erworben wurde, kann bei uns im Servicecenter im Fürther Hauptbahnhof - einmalig - gegen eine Verlustgebühr in Höhe von 10 Euro, eine Ersatzausstellung für die restliche Geltungsdauer erfolgen. Wenn das Ticket als Papierticket gekauft wurde, ist ein Ersatz nicht möglich!

Wo und wann kann ich fahren?

Das Ticket gilt im gesamten Verbundgebiet in allen VGN-Verkehrsmitteln (2. Klasse) und kann rund um die Uhr genutzt werden. 

Was gilt für Studierende?

Studierende von Hochschulen können das Ermäßigungsticket ebenfalls erwerben. Weitere Informationen finden Sie beim VGN.

Deutschlandticket Job

Wie kann ich das Ticket bestellen, wenn mein Arbeitgeber das Jobticket anbietet?

Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber. Dieser erhielt Zugangsdaten von uns, mit denen das Deutschlandticket Job bestellt werden kann.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu meinem bestehenden Deutschlandticket Job habe?

Für alle unsere Abokunden stehen wir per Mail unter abo@infra-fuerth.de, per Telefon unter 0911 9704-4000 und persönlich in unserem Servicecenter im Fürther Hauptbahnhof zur Verfügung.

Ermäßigungsticket

Wer darf das bayerische Ermäßigungsticket kaufen?

Das Ermäßigungsticket kann bei uns von Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden mit Hauptwohnsitz ODER Standort der Bildungseinrichtung/Dienststelle im VGN-Gebieterworben werden.

Was muss beim Berechtigungsnachweis für das Ermäßigungsticket beachtet werden?

Die Bestätigung der Anspruchsberechtigung muss vollständig ausgefüllt und von der berechtigten Bildungseinrichtung unterzeichnet und abgestempelt im Formular hochgeladen werden. Eine anderweitige Bestätigung durch die Ausbildungsstätte wird nicht anerkannt. In Sonderfällen, wenn Auszubildende keine Berufsschule besuchen, kann die Bestätigung durch die zuständige Handels- oder Handwerkskammer erfolgen. Das Ausstellungsdatum darf bei der Beantragung nicht älter als zwei Monate sein. Es darf nur das vom Freistaat bereitgestellte, einheitliche Formular als Nachweis genutzt werden.

Welche Bildungseinrichtungen dürfen die Anspruchsberechtigung für das Ermäßigungsticket unterzeichnen?

Alle berechtigten Einrichtungen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass wir nur Auszubildende und Freiwilligendienstleistende mit Wohn- oder Ausbildungsort im VGN-Gebiet betreuen können.

Folgende Einrichtungen in Fürth dürfen die Anspruchsberechtigung unterzeichnen:

Arche gGmbH
Berufsfachschule f. Logopädie Fürth d. Berufl. Fortbildungszentren d. Bay. Wirtschaft (bfz) gGmbH
Berufsfachschule f. Altenpflegehilfe Fürth d. Hans-Weinberger-Akademie d. Arbeiterwohlfahrt e.V.
Berufsfachschule für Kinderpflege Fürth - PFIFF - der Arche Teach and Work International gGmbH 
Berufsfachschule für Pflege der Hans-Weinberger-Akademie der Arbeiterwohlfahrt e.V.
Ludwig-Erhard-Schule Staatl. Berufsschule II Fürth
Martin-Segitz-Schule Staatl. Berufsschule III Fürth
Berufsfachschule für Pflege Fürth der Diakoneo KdöR
Fachakademie für Sozialpädagogik Fürth der Diakoneo KdöR
Fachschule für Grundschulkindbetreuung Fürth der Diakoneo KdöR
Staatl. Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Fürth
Staatl. Berufsschule I Fürth
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Fürth
Staatliche Fachschule für Agrarwirtschaft Fürth
Staatliche Landwirtschaftsschule Fürth
Berufsfachschule f. Anästhesietech. Assistent/innen sowie Operationstechn. Assistent/innen am Klinikum
Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege des Klinikums Fürth 
Berufsfachschule für Krankenpflege des Klinikums Fürth
Berufsfachschule für Pflege am Klinikum Fürth
Fachschule f. Heilerziehungspflegehilfe Fürth d. Berufl. Fortbildungszentren d. Bay. Wirtschaft(bfz)
Fachschule f. Heilerziehungspflege Fürth d. Berufl. Fortbildungszentren d. Bay. Wirtschaft (bfz) gGmbH

Wie lange ist das bayerische Ermäßigungsticket gültig?

Das Ermäßigungsticket ist für 12 Monate, maximal jedoch bis zum Ablauf der Ausbildungs-/Dienstzeit gültig. Vor Ablauf der Frist muss für die mögliche Verlängerung der Abo-Laufzeit ein anschließender Berechtigungsnachweis eingereicht werden. Ansonsten erfolgt eine automatische Kündigung.

Kostenfreiheit des Schulwegs

Wie kann ich das kostenfreie Schülerticket (Kostenfreiheit des Schulwegs) beantragen?

Ab dem Schuljahr 2025/26 können Anträge auf Kostenfreiheit des Schulwegs bequem über das Schulportal VGNsmaxi (Link: smaxi.vgn.de) gestellt werden. Ein zusätzlicher Verbundpass ist nicht notwendigt. Ist der Schüler oder die Schülerin noch keine 18 Jahre alt, muss der Antrag durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Wenn der Antrag genehmigt ist, ist keine Bestellung mehr über unsere Webseite notwendig.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um das Schülerticket kostenfrei zu bekommen?

Die Kostenfreiheit des Schulwegs in Bayern ist durch das "Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulwegs" (Schulwegkostenfreiheitsgesetz - SchKfrG) geregelt. In der Regel haben Schülerinnen und Schüler Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs, wenn die Entfernung zwischen ihrem Wohnort und dem Schulort bestimmte Kilometergrenzen überschreitet. Diese Grenzen variieren je nach Jahrgangsstufe:

  • Jahrgangsstufen 1 - 4: mehr als zwei Kilometer Fußweg
  • Jahrgangsstufen 5 - 10: Mehr als drei Kilometer
  • Ab Jahrgangsstufe 11 unterliegt die Kostenfreiheit des Schulwegs der sogenannten Sozialklausel. Auch bei Vorliegen einer körperlichen Beeinträchtigung (dauerhafte Behinderung) kann ein Anspruch auf Kostenfreiheit entstehen.
Wie erhalte ich mein kostenfreies Schülerticket?

Wenn der Antrag genehmigt wurde, erhält man, wie bislang auch, das Ticket zum Schuljahresbeginn von der Schule. 

Erhalte ich wie bisher einen Bogen mit Papiermarken?

Nein, wenn der Antrag online über das Schulportal erfolgt, erhält man ein personalisiertes eTicket, welches ohne Verbundpass gültig ist.