FAQ zur Übertragung der THG-Quote
Sie sind Stromkunde der infra und Halter eines in Deutschland zugelassenen reinen Batterieelektrofahrzeugs (z.B. auch für E-Motorräder und E-Roller möglich). Dies ist ersichtlich aus der Zulassungsbescheinigung 1. Im Feld 10 lautet der Eintrag 0004. Hybrid- oder Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge zählen nicht dazu.
Relevant ist, wer als Halter in der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) eingetragen ist, d.h. in der Regel das Unternehmen.
Pro Fahrzeug und Kalenderjahr kann die THG-Quote nur einmalig entwertet werden. Fragen Sie also den Vorbesitzer, ob dieser bereits die Quote in Anspruch genommen hat.
Nein, es muss jedoch theoretisch ein Ladepunkt zur Verfügung stehen, dies kann aber auch eine normale Steckdose sein. Jedoch ist es aus unserer Sicht ratsam aus Sicherheitsaspekten und der schnelleren Lademöglichkeit beim täglichen Laden Ihres E-Autos eine Wallbox einzusetzen.
Für das beantragte Kalenderjahr. Ihrem E-Auto wird jährlich eine THG-Quote zugeordnet, d.h. auch für das nächste Kalenderjahr können Sie diese gerne an uns übertragen. Wir werden Sie dazu voraussichtlich wieder Ende des Jahres informieren.
Für die THG-Prämie des Kalenderjahres 2022 können Sie bei uns den Antrag bis 31.01.2023 stellen. Anträge für das Kalenderjahr 2023 können ab dem 1. Januar 2023 eingereicht werden.
Nach der Registrierung bei der infra wird Ihr Antrag beim Umweltbundesamt auf Gültigkeit geprüft. Bei positiver Bestätigung erhalten Sie die Prämie voraussichtlich nach drei bis vier Monaten auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Für Fahrzeuge im Privatvermögen unterliegt der Erlös aus der THG-Quote laut Bundesfinanzministerium nicht der Einkommensteuer. Für andere Bereiche können Prämienerlöse je nach Nutzung des Fahrzeugs steuerpflichtig sein. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums. Da wir Ihnen keine steuerliche Beratung geben dürfen, empfehlen wir Ihnen hierfür Ihren Steuerberater zu fragen.
Bitte laden Sie uns ein Bild der aufgeklappten Vorderseite Ihres Fahrzeugscheines im Online-Antragsformular hoch. Die Dateiformate JPG, PNG, PDF mit jeweils maximal 5 MB sind zulässig. Dort finden Sie auch alle relevanten Fahrzeugdaten zur Eingabe.
Nein, Sie können alle Fahrzeuge einzeln über unser Online-Formular registrieren. Falls Sie mehr als fünf Fahrzeuge registrieren möchten, melden Sie sich einfach unter thg-quote@infra-fuerth.de.
Ja. Entscheidend ist aber, dass der Antrag von dem Halter gestellt wird.