Alle Fakten zum neuen 365-Euro-Ticket VGN
Schülerinnen, Schüler und Auszubildende (nicht Studierende) können das Ticket nutzen. Wer alles berechtigt ist, kann vorab nochmals genauer auf der Webseite des VGN nachgelesen werden.
Informationen zur Ratenzahlung finden Sie unter 365-Euro-Ticket VGN.
Die monatliche Zahlweise ist nur mit SEPA-Lastschrift möglich. Die Abbuchung erfolgt immer zum 4. Werktag für den aktuellen Monat. Im VGN-Onlineshop kann zwischen SEPA-Lastschriftverfahren und der Kreditkartenzahlung gewählt werden. In der App "VGN Fahrplan & Tickets" ist die Bezahlung mit PayPal, Apple Pay und Google Pay möglich.
Das Ticket kann hier gekauft werden:
- Als Handyticket per Einmalzahlung in der VGN-App
- Über den VGN Onlineshop
- Im Onlineshop der Deutschen Bahn
- In der App DB Navigator (als Ratenzahlung oder Einmalzahlung)
- Am Fahrkartenautomaten (als Einmalzahlung, keine Erstattung bei Verlust)
- Beim Busfahrpersonal (nur im Regionalverkehr)
- Im Servicecenter der VAG (als Ratenzahlung oder Einmalzahlung)
- Im Servicecenter der infra (als Einmalzahlung, keine Erstattung bei Verlust)
Bei Kostenfreiheit des Schulwegs bleibt alles wie bisher. Alle berechtigten Schülerinnen und Schüler erhalten über die Schule 12 Monatsmarken (September bis August). Je nach Schule muss es aber nicht das 365-Euro-Ticket sein, denn es wird immer die günstigste Möglichkeit gewählt.
Der erste Gültigkeitsmonat ist frei wählbar. Das Ticket gilt immer ab dem ersten Tag eines Monats für 12 aufeinanderfolgende Monate. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass der Nachweis (Verbundpass) über die Berechtigung ebenfalls im Zeitraum der Nutzung gültig ist.
Für die Nutzung des Tickets wird ein Verbundpass benötigt (ausgenommen bei der Ratenzahlung). Hierzu einfach mit dem ausgefüllten Verbundpassantrag für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende und einem Passfoto in unserem Servicecenter vorbeikommen. Ab dem 15. Geburtstag ist zusätzlich eine Bestätigung der Schule oder Ausbildungsstätte auf dem Antrag erforderlich.
Nein. Nur bei nachweislichem Wegzug aus dem VGN-Gebiet können Kosten auf Wunsch anteilig erstattet werden. Erstattung von 1€ pro nicht genutztem Kalendertag.
Wenn das Ticket in der App „VGN Fahrplan & Tickets“ oder im "DB-Navigator" als HandyTicket gekauft wurde, kann es immer wieder heruntergeladen werden. Wenn das Ticket am Automaten oder in einer Verkaufsstelle als Papierticket gekauft wurde, bekommt man das Ticket nicht ersetzt, da es nicht personalisiert ist.
In diesem Fall bitte persönlich unter Vorlage des noch gültigen 365-Euro-Tickets und des ausgefüllten Verbundpassantrags für Schülerinnen, Schüler und Auszubildende in unserem Servicecenter einen neuen Verbundpass ausstellen lassen.
Das Ticket gilt im gesamten Verbundgebiet in allen VGN-Verkehrsmitteln (2. Klasse) und kann rund um die Uhr genutzt werden. Eine Mitnahme ist nicht möglich; zudem ist das Ticket ist nicht übertragbar.
Ja, eine Kopie wird nicht als gültiger Fahrschein anerkannt. Das 365-Euro-Ticket VGN ist nur für die Dauer der Gültigkeit des Verbundpasses gültig. Deshalb muss die Gültigkeit des Verbundpasses mit der Gültigkeit des 365-Euro-Tickets VGN übereinstimmen.