Die Ersatzversorgung ist durch das Energiewirtschaftsgesetz (§ 38 EnWG) geregelt. Das Gesetz sieht vor, dass der örtliche Grundversorger Kunden mit Gas versorgt, wenn der bisherige Anbieter keine
BESCHEINIGUNG über die energetische Bewertung nach FW 309 Teile 1 und 7 Wärme-Versorgungssystem Auf der Schwand Betreiber infra fürth gmbh Der Gutachter bescheinigt dem Versorgungssystem folgende
BESCHEINIGUNG über die energetische Bewertung nach FW 309 Teile 1 und 7 Wärme-Versorgungssystem Fronmüllerstraße Betreiber infra fürth gmbh Der Gutachter bescheinigt dem Versorgungssystem folgende
BESCHEINIGUNG über die energetische Bewertung nach FW 309 Teile 1 und 7 Wärme-Versorgungssystem Vacher Straße Betreiber infra fürth gmbh Der Gutachter bescheinigt dem Versorgungssystem folgende