Fragen und Antworten zum § 14a EnWG
Darunter fallen Verbrauchseinrichtungen mit einer elektrischen Leistung von über 4,2 kW:
- Klimageräte für Raumkühlung
- Batteriespeicher mit Netzbezug
- Wärmepumpen inklusive Zusatzheizungen oder Heizstäbe
- Private Ladepunkte bzw. Wallboxen
- Anlagen mit einer Leistung kleiner 4,2 kW
- Anlagen von Gewerbe oder Großbetrieben
- Anlagen die an die Mittelspannung angeschlossen sind
- Anlagen, die vor dem 1. Januar 2024 keine individuelle Vereinbarung nach § 14a EnWG geschlossen hatten.
Es gibt drei verschiedene Varianten der Netzentgeltreduzierung.
Anlagenbetreiber können auf Wunsch zwischen den Modulen wechseln. In der Grund- und Ersatzversorgung ist eine Netzentgeltreduzierung aber nur gemäß Modul 1 möglich.
Grundlegend übernimmt Ihren Energielieferanten die Abrechnung der reduzierten Netzentgelte und weist diese auf der Stromrechnung aus. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie Ihre Verbrauchseinrichtung beim zuständigen Netzbetreiber gemeldet haben. Den für Sie zuständigen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer letzten Jahresabrechnung und auf der Kennzeichnung Ihres Stromzählers. Finden Sie dort nur einen 13-stelligen Code, dann hilft Ihnen die Übersicht Strom- und Gasnetzbetreiber der Bundesnetzagentur weiter.