Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV für das Jahr 2017 Letztverbraucher mit einem atypischen Verbrauchsverhalten können nach §19 Abs. 2 StromNEV ein
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV für das Jahr 2018 Letztverbraucher mit einem atypischen Verbrauchsverhalten können nach §19 Abs. 2 StromNEV ein
Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gem. § 13 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) zum vinkulierten Namengenussrecht „KraftQuelle“ der infra fürth gmbh Warnhinweis: Der Erwerb dieser
Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gem. § 13 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) zum vinkulierten Namengenussrecht „KraftQuelle“ der infra fürth gmbh Warnhinweis: Der Erwerb dieser
Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gem. § 13 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) zum vinkulierten Namengenussrecht „KraftQuelle Premium“ der infra fürth gmbh Warnhinweis: Der Erwerb dieser
Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) gem. § 13 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) zum vinkulierten Namengenussrecht „KraftQuelle Premium“ der infra fürth gmbh Warnhinweis: Der Erwerb dieser
Zeitlicher Verlauf aller Einspeisungen je Netzebene Die dargestellten Grafiken enthalten die Einspeisekurve in die jeweiligen Netzebenen des Verteilnetzes der infra fürth gmbh als viertelstündige