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Alle Rechnungen –
schnell erklärt

Wo steht was, und was hat welche Bedeutung? Hier finden Sie schnell und übersichtlich die Erklärungen zu allem, was auf den Rechnungen und Jahresabrechnungen der infra steht.

Jahresverbrauchsabrechnung

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Anschrift
Ihre Rechnungsanschrift

Kundennummer
Die Kundennummer benötigen wird, damit wir Ihr Anliegen bearbeiten können. Bitte geben Sie Ihre Kundennummer immer an.

Rechnungsnummer
Bei Fragen zu Ihrer Rechnung geben Sie bitte die Rechnungsnummer an. Das erleichtert uns die Bearbeitung.

Zeitraum
Hier sehen Sie den abgerechneten Zeitraum.

Verbrauchsstelle
Prüfen Sie die Anschrift der Verbrauchsstelle auf ihre Richtigkeit. Jede Lieferstelle erhält Ihre eigene Abrechnung. Die Abrechnungen werden zeitlich getrennt nach Stadtbezirken erstellt.

Verbrauchsart
Hier sehen Sie Ihre abgerechneten Verbrauchsarten.

Verbrauch
Gesamtverbrauch für die jeweilige Verbrauchsart im abgerechneten Zeitraum. Strom und Erdgas werden in Kilowattstunden, Trinkwasser bzw. Schmutzwassergebühren werden in Kubikmeter angegeben.

Vorjahresverbrauch
Vorjahresverbrauch für die jeweilige Verbrauchsart.

Betrag Verbrauchsart
Betrag für den Gesamtverbrauch der jeweiligen Verbrauchsart, einschließlich aller Steuern und Abgaben.

Gesamtbetrag
Bruttobetrag von allen abgerechneten Verbrauchsarten, einschließlich aller Steuern und Abgaben.

Bezahlte Abschläge
Die bezahlten Abschläge im Abrechnungszeitraum werden hier in Abzug gebracht.

Entlastungsbetrag Preisbremse
Alles rund um die Preisbremse finden Sie unter: https://www.infra-fuerth.de/privatkunden/infothek/rechnungserklaerung/entlastungspaket

infra - Energiezuschuss
Informationen zu unserem infra - Energiezuschuss finden Sie unter: https://www.infra-fuerth.de/privatkunden/infothek/rechnungserklaerung/entlastungspaket

Nachzahlung / Guthaben
Je nach Höhe Ihrer Gesamtkosten ergibt sich entweder ein Guthaben oder eine Nachzahlung für den Abrechnungszeitraum (Guthaben werden als negativer Betrag ausgewiesen).

Guthaben/Restforderung
Eine Überzahlung auf dem Kundenkonto wird als Guthaben ausgewiesen.
Bestehen noch Forderungen aus dem Abrechnungszeitraum werden diese hier in einer separaten Abrechnungszeile angedruckt (z.B. nicht bezahlte Mahngebühren).
(in dieser Beispielrechnung nicht enthalten)

Fälligkeitstermin
Hier sehen Sie den Fälligkeitstermin der Jahresverbrauchsabrechnung.

Der Betrag in Höhe von ...
Bei der Ermittlung des tatsächlich fälligen Gutschrifts- bzw. Zahlbetrages wird der Betrag aus der Jahresverbrauchsabrechnung (Guthaben oder Nachzahlung) mit dem ersten Abschlag verrechnet.
Beispiel 1: Guthaben aus Jahresabrechnung 200 Euro und erster Abschlag 150 Euro = Guthaben 50 Euro
Beispiel 2: Guthaben aus Jahresabrechnung 200 Euro und erster Abschlag 300 Euro = Zahlung 100 Euro.
Guthabenbeträge werden bei Vorliegen eines SEPA-Mandates dem Konto zum Fälligkeitstermin gutgeschrieben. Ohne SEPA-Mandat erhalten Sie einen Verrechnungsscheck oder das Guthaben wird mit den nächsten Abschlägen verrechnet.
Nachzahlungen werden bei Vorliegen eines SEPA-Mandates zum Fälligkeitstermin eingezogen. Ohne SEPA-Mandat ist der Zahlbetrag bis spätestens zum Fälligkeitstermin zu überweisen.

Abschlag
Aufgrund Ihres aktuellen Verbrauches und der aktuellen Preise wird der neue Gesamtabschlag für das kommende Abrechnungsjahr ermittelt und die Fälligkeitstermine mitgeteilt. Der Fälligkeitstermin für den ersten Abschlag ist identisch mit der Fälligkeit der Jahresverbrauchsabrechnung.
Bitte beachten Sie: Bis auf den ersten Abschlag sind die Abschlagsrechnungen immer zum letzten Werktag eines Monats fällig, d.h. Sie zahlen den Abschlag immer im Nachhinein und nicht im Voraus.
Ist Ihr Abschlag bei gleichem Verbrauch höher als ihr bisheriger Abschlag kann dies folgende Gründe haben:
- In der neuen Abschlagsberechnung werden die Preise für den kommenden Abrechnungszeitraum berücksichtigt. Bei gleichem Verbrauchsverhalten kommt es somit zu keiner Nachzahlung am Ende des nächsten Abrechnungszeitraumes.
- Aus abrechnungstechnischen Gründen werden ab einem gewissen Fälligkeitsdatum der Rechnung nur noch 11 Abschläge berechnet. Der fehlende Januar-Abschlag wird zu jeweils gleichen Teilen mit den verbliebenen 11 Abschlägen ausgeglichen. Beispiel: 12 Abschlägen à 110 Euro pro Monat nunmehr 11 Abschläge à 120 Euro pro Monat.

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Verbrauchsart
Hier sehen Sie Ihre abgerechnete Verbrauchsart.

Zeitraum
Hier sehen Sie den abgerechneten Zeitraum.

Zählernummer
Alle Messeinrichtungen haben jeweils eigene Zählernummern. Der Zähler ist die Grundlage für die Abrechnung. Bevor Sie Ihren Zähler ablesen, kontrollieren Sie bitte immer erst die Zählernummer.
Haben Sie hier den Zusatz HT/NT? HT/NT = Doppeltarifmessung – Der Stromverbrauch wird über zwei Zählwerke abgerechnet. Die Niedertarifschaltzeiten regeln die Abrechnung zwischen Hochtarif (HT) und Niedertarif (NT).

Messlokation
Sie dient der eindeutigen Identifizierung der Messeinrichtung.

Zeitraum
Die Messeinrichtungen werden in der Zeit von Ende Oktober bis Ende Dezember abgelesen. Die abgelesenen Werte werden zum Ablesedatum erfasst und anschließend zum 31.12. hochgerechnet. Die Hochrechnung richtet sich an den bisher angefallenen Verbrauch im berechneten Zeitraum in Bezug auf die jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen. Im Sommer ist es z.B. länger hell, die Folge ist ein geringerer Stromverbrauch.

Zählerstände
Hier finden Sie Ihre Zählerstände für die Abrechnung. Zur Kontrolle lesen Sie Ihren aktuellen Zählerstand ab. Ist der aktuelle Zählerstand höher als der Zählerstand zum 31.12. ist die Rechnung korrekt.

Ablesekennzeichen
Es gibt folgende Varianten für Ablesekennzeichen:
A=Ablesung durch infra
K=Ablesung durch Kunde
G=Zählerstand geschätzt
E= Zählerstand errechnet
W=Zählerwechsel bzw. -ausbau
R=Rechnerische Ermittlung
P=Zählerstand maschinell geschätzt

Verbrauch
Ihr Gesamtverbrauch und der Verbrauch je Zeitraum mit der entsprechenden Abrechnungseinheit.

Abgerechneter Tarif
Abgerechneter Tarif für den jeweiligen Abrechnungszeitraum.

Marktlokation
Sie dient der eindeutigen Identifizierung einer Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle.

Zeitraum/Menge/Tage
Entsprechend des Tarifes erfolgt hier die Berechnung des Arbeitspreises und Grundpreises für den Zeitraum.

Arbeitspreis
Der Arbeitspreis (netto) beinhalten nicht die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

Grundpreis/Jahr
Hier handelt es sich um verbrauchsunabhängige Preisbestandteile. Dies sind z. B. Kosten für die Messeinrichtung, die für jeden Zähler unterschiedlich sein können. Der Grundpreis (netto) gilt immer für 365/366 Tage und beinhaltet nicht die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Wenn der Abrechnungszeitraum nicht genau 365/366 Tage beträgt, erfolgt eine zeitanteilige Berechnung.

Nettobetrag
Ergebnis aus Verbrauch x Arbeitspreis und Ergebnis aus Grundpreis/Jahr : 365 (366) x Anzahl Tage.

Bruttobetrag
Nettobetrag zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Steuern und Abgaben
Diese Aufstellung zeigt, welche Steuern und Abgaben in den Nettoarbeitspreisen enthalten sind.

Differenz pro Verbrauchsart
Der Bruttobetrag wird hier mit den für diese Verbrauchsart gezahlten Abschlägen verrechnet. Aus dieser Berechnung ergibt sich die Differenz als Guthaben oder Nachzahlung (Guthaben werden als negativer Betrag ausgewiesen).

Entlastungsbetrag
Der im Rahmen der Umsetzung der Preisbremsen errechnete Entlastungsbetrag wird Ihnen hier gutgeschrieben. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter https://www.infra-fuerth.de/privatkunden/infothek/rechnungserklaerung/entlastungspaket

infra-Energiezuschuss
Informationen zu unserem infra-Energiezuschuss finden Sie unter: https://www.infra-fuerth.de/privatkunden/infothek/rechnungserklaerung/entlastungspaket

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Verbrauchsart
Hier sehen Sie Ihre abgerechnete Verbrauchsart.

Zeitraum
Hier sehen Sie den abgerechneten Zeitraum.

Zählernummer
Alle Messeinrichtungen haben jeweils eigene Zählernummern. Der Zähler ist die Grundlage für die Abrechnung. Bevor Sie Ihren Zähler ablesen, kontrollieren Sie bitte immer erst die Zählernummer.

Messlokation
Sie dient der eindeutigen Identifizierung der Messeinrichtung.

Zeitraum
Die Messeinrichtungen werden in der Zeit von Ende Oktober bis Ende Dezember abgelesen. Die abgelesenen Werte werden zum Ablesedatum erfasst und anschließend grundsätzlich zum 31.12. hochgerechnet. Die Hochrechnung richtet sich an den bisher angefallenen Verbrauch im berechneten Zeitraum in Bezug auf die jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen. Im Sommer ist es wärmer, es muss nicht geheizt werden. Die Folge ist ein geringerer Erdgasverbrauch.

Zählerstände
Hier finden Sie Ihre Zählerstände für die Abrechnung. Zur Kontrolle lesen Sie Ihren aktuellen Zählerstand ab. Ist der aktuelle Zählerstand höher als der Zählerstand zum 31.12. ist die Rechnung korrekt.

Ablesekennzeichen
Es gibt folgende Varianten für Ablesekennzeichen:
A=Ablesung durch infra
K=Ablesung durch Kunde
G=Zählerstand geschätzt
E= Zählerstand errechnet
W=Zählerwechsel bzw. -ausbau
R=Rechnerische Ermittlung
P=Zählerstand maschinell geschätzt

Verbrauch
Ihr Gesamtverbrauch und der Verbrauch je Zeitraum mit der entsprechenden Abrechnungseinheit. Gemessen wird in Kubikmeter (m³) abgerechnet in Kilowattstunden (kWh). Die Umrechnung erfolgt anhand der Zustandszahl (z-Zahl) und des Brennwertes. Weitere Informationen finden Sie hier: thermische Gasabrechnung

Abgerechneter Tarif
Abgerechneter Tarif für den jeweiligen Abrechnungszeitraum.

Marktlokation
Sie dient der eindeutigen Identifizierung einer Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle.

Zeitraum/Menge/Tage
Entsprechend des Tarifes erfolgt hier die Berechnung des Arbeitspreises und Grundpreises für den Zeitraum.

Arbeitspreis
Der Arbeitspreis (netto) beinhalten nicht die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

Grundpreis/Jahr
Hier handelt es sich um verbrauchsunabhängige Preisbestandteile. Dies sind z. B. Kosten für die Messeinrichtung, die für jeden Zähler unterschiedlich sein können. Der Grundpreis (netto) gilt immer für 365/366 Tage und beinhaltet nicht die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Wenn der Abrechnungszeitraum nicht genau 365/366 Tage beträgt, erfolgt eine zeitanteilige Berechnung.

Nettobetrag
Ergebnis aus Verbrauch x Arbeitspreis und Ergebnis aus Grundpreis/Jahr : 365 (366) x Anzahl Tage.

Bruttobetrag
Nettobetrag zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Steuern und Abgaben
Diese Aufstellung zeigt, welche Steuern und Abgaben in den Nettoarbeitspreisen enthalten sind.

Differenz pro Verbrauchsart
Der Bruttobetrag wird hier mit den für diese Verbrauchsart gezahlten Abschlägen verrechnet. Aus dieser Berechnung ergibt sich die Differenz als Guthaben oder Nachzahlung (Guthaben werden als negativer Betrag ausgewiesen).

Entlastungsbetrag
Der im Rahmen der Umsetzung der Preisbremsen errechnete Entlastungsbetrag wird Ihnen hier gutgeschrieben. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: https://www.infra-fuerth.de/privatkunden/infothek/rechnungserklaerung/entlastungspaket

infra-Energiezuschuss
Informationen zu unserem infra-Energiezuschuss finden Sie unter: https://www.infra-fuerth.de/privatkunden/infothek/rechnungserklaerung/entlastungspaket

CO2-Kostenaufteilung
Informatorischer Ausweis nach §3 Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzt. (CO2-KostAufG) Mehr Informationen hierzu finden Sie in Kurzform unter: https://www.infra-fuerth.de/privatkunden/infothek/rechnungserklaerung/entlastungspaket

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Verbrauchsart
Hier sehen Sie Ihre abgerechnete Verbrauchsart.

Zeitraum
Hier sehen Sie den abgerechneten Zeitraum.

Zählernummer
Alle Messeinrichtungen haben jeweils eigene Zählernummern. Der Zähler ist die Grundlage für die Abrechnung. Bevor Sie Ihren Zähler ablesen, kontrollieren Sie bitte immer erst die Zählernummer.

Zeitraum
Die Messeinrichtungen werden in der Zeit von Ende Oktober bis Ende Dezember abgelesen. Die abgelesenen Werte werden zum Ablesedatum erfasst und anschließend grundsätzlich zum 31.12. hochgerechnet. Die Hochrechnung richtet sich an den bisher angefallenen Verbrauch im berechneten Zeitraum in Bezug auf die jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen.

Zählerstände
Hier finden Sie Ihre Zählerstände für die Abrechnung. Zur Kontrolle lesen Sie Ihren aktuellen Zählerstand ab. Ist der aktuelle Zählerstand höher als der Zählerstand zum 31.12. ist die Rechnung korrekt.

Ablesekennzeichen
Es gibt folgende Varianten für Ablesekennzeichen:
A=Ablesung durch infra
K=Ablesung durch Kunde
G=Zählerstand geschätzt
E= Zählerstand errechnet
W=Zählerwechsel bzw. -ausbau
R=Rechnerische Ermittlung
P=Zählerstand maschinell geschätzt

Verbrauch
Ihr Gesamtverbrauch und der Verbrauch je Zeitraum mit der entsprechenden Abrechnungseinheit.

Zeitraum/Menge/Tage
Entsprechend des Tarifes erfolgt hier die Berechnung des Arbeitspreises und Verrechnungspreis für den Zeitraum.

Arbeitspreis
Der Arbeitspreise (netto) beinhalten nicht die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

Verrechnungspreis/Jahr
Hier handelt es sich um verbrauchsunabhängige Preisbestandteile. Dies sind z. B. Kosten für die Messeinrichtung, die für jeden Zähler unterschiedlich sein können. Der Verrechnungspreis gilt immer für 365/366 Tage. Wenn der Abrechnungszeitraum nicht genau 365/366 Tage beträgt, erfolgt eine zeitanteilige Berechnung.

Nettobetrag
Ergebnis aus Verbrauch x Arbeitspreis und Ergebnis aus Grundpreis/Jahr: 365 (366) x Anzahl Tage.

Bruttobetrag
Nettobetrag zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Differenz pro Verbrauchsart
Der Bruttobetrag wird hier mit den für diese Verbrauchsart gezahlten Abschlägen verrechnet. Aus dieser Berechnung ergibt sich die Differenz als Guthaben oder Nachzahlung (Guthaben werden als negativer Betrag ausgewiesen).

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Verbrauchsart
Die Schmutzwassergebühren werden im Auftrag der Stadt Fürth entsprechend der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in ihrer jeweils geltenden Fassung erhoben.

Zeitraum
Hier sehen Sie den abgerechneten Zeitraum.

Zählernummer
Die Zählernummer für das Schmutzwasser ist identisch mit der Zählernummer des Frischwasserzählers. Schmutzwasser wird analog dem Verbrauch vom Trinkwasser abgerechnet. D. h. der Verbrauch von Trinkwasser und Schmutzwasser ist identisch.

Ablesekennzeichen
Es gibt folgende Varianten für Ablesekennzeichen: A=Ablesung durch infra, K=Ablesung durch Kunde, G=Zählerstand geschätzt, E= Zählerstand errechnet, W=Zählerwechsel bzw. -ausbau, R=Rechnerische Ermittlung, P=Zählerstand maschinell geschätzt

Gartenwasserzähler
Generelle Voraussetzung für die Ermäßigung der Schmutzwassergebühren ist der Einbau eines geeichten Gartenwasserzählers. Der Gartenwasserzähler muss bei der Stadtentwässerung Fürth, Erlanger Str. 105, 90765 Fürth angemeldet werden. Die Ermäßigung erfolgt nur für den Zeitraum nach der Anmeldung.

Verbrauch
Das Schmutzwasser wird analog dem Verbrauch vom Trinkwasser abgerechnet. D. h. der Verbrauch von Trinkwasser und Schmutzwasser ist identisch.

Nettobetrag
Ergebnis aus Verbrauch x Arbeitspreis.

Bruttobetrag
Der Betrag ist analog dem Nettobetrag. Eine Mehrwertsteuerberechnung erfolgt hier nicht.

Differenz
Der Bruttobetrag wird hier mit den für die Schmutzwassergebühren gezahlten Abschlägen verrechnet. Aus dieser Berechnung ergibt sich die Differenz als Guthaben oder Nachzahlung (Guthaben werden als negativer Betrag ausgewiesen).

Alles auf einem Blick: Informationen zu den Entlastungen

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