Gesetzliche Änderungen für die An- und Abmeldung von Umzügen!
Zum 6. Juni 2025 traten neue gesetzliche Regelungen der Bundesnetzagentur in Kraft. Diese brachten bedeutende Änderungen für alle Kundinnen und Kunden von Energieversorgungsunternehmen mit sich: Rückwirkende An- oder Abmeldungen von Ein- und Auszügen sind seitdem nicht mehr zulässig.
Im Detail ist bei uns die überarbeitete Fassung der „Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität“ (GPKE), die die bundesweit einheitlichen Standards für die Abwicklung energiewirtschaftlicher Prozesse abbildet, Grundlage dafür. Wir sind verpflichtet, die neuen Vorgaben einzuhalten und haben die internen Prozesse, die seit 6. Juni nun deutlich schneller ablaufen müssen, sowie die zugehörigen IT-Systeme entsprechend angepasst.
Konkret bedeutet das alle unsere Kundinnen und -Kunden, dass zukünftig alle An- und Abmeldungen von Mieterwechseln oder Änderungen bei der Belegung von Wohneinheiten mindestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden müssen. Nur so lassen sich zukünftig Komplikationen vermeiden. Die Zählerstände können weiterhin im Nachgang, z. B. bei Wohnungsübergabe, übermittelt werden.