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OrtsWechsel

Sie ziehen um? Nehmen Sie uns mit.

Strom oder Erdgas beim Umzug anmelden

Sie möchten ein- oder ausziehen?  Wir unterstützen Sie dabei.

Gesetzliche Änderungen für die An- und Abmeldung von Umzügen!

Zum 6. Juni 2025 traten neue gesetzliche Regelungen der Bundesnetzagentur in Kraft. Diese brachten bedeutende Änderungen für alle Kundinnen und Kunden von Energieversorgungsunternehmen mit sich: Rückwirkende An- oder Abmeldungen von Ein- und Auszügen sind seitdem nicht mehr zulässig.

Im Detail ist bei uns die überarbeitete Fassung der „Geschäftsprozesse zur Kundenbelieferung mit Elektrizität“ (GPKE), die die bundesweit einheitlichen Standards für die Abwicklung energiewirtschaftlicher Prozesse abbildet, Grundlage dafür. Wir sind verpflichtet, die neuen Vorgaben einzuhalten und haben die internen Prozesse, die seit 6. Juni nun deutlich schneller ablaufen müssen, sowie die zugehörigen IT-Systeme entsprechend angepasst.

Konkret bedeutet das alle unsere Kundinnen und -Kunden, dass zukünftig alle An- und Abmeldungen von Mieterwechseln oder Änderungen bei der Belegung von Wohneinheiten mindestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden müssen. Nur so lassen sich zukünftig Komplikationen vermeiden. Die Zählerstände können weiterhin im Nachgang, z. B. bei Wohnungsübergabe, übermittelt werden.

Sie sind neu in Fürth und wollen sich anmelden?

Melden Sie sich online an. Unser Tarifrechner hilft Ihnen den passenden Tarif zu finden.

Folgende Angaben benötigen wir von Ihnen:

  • Ihre neue Adresse

  • Einzugsdatum

  • Zählernummer und Zählerstände

  • Ggf. Name des Vormieters

Sie ziehen um? Nehmen Sie uns mit!

So funktioniert‘s:

Teilen Sie uns Ihren Umzug ganz einfach über unser Kundenportal, telefonisch oder per E-Mail mit. Wir kümmern uns um die Abwicklung bis hin zur Anmeldung an Ihrer neuen Adresse. So sind Sie jederzeit gut versorgt - ohne großen Aufwand!

Die Meldung muss spätestens am Tag der Wohnungsübergabe erfolgen. Eine nachträgliche Meldung ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht mehr möglich. Folgende Angaben benötigen wir von Ihnen:

  • Ihre Kundennummer
  • Zählernummer und Zählerstand zum Auszugsdatum Ihrer alten Wohnung
  • Name und Adresse des Eigentümers
  • Ihre neue Adresse

Für die Anmeldung Ihrer neuen Wohnung benötigen wir folgende Angaben:

  • Einzugsdatum
  • Zählernummer und Zählerstände
  • Ggf. Name des Vormieters

 

So lesen Sie Ihren Zählerstand richtig ab

Für den Dienst werden Funktions- und Inhaltselemente eines „Drittanbieters“ (YouTube) eingebunden. Mit der Aktivierung dieses Dienstes willigen Sie in die Datenweitergabe zu dem Drittanbieter und deren Datenverarbeitung ein. Weitere Informationen finden Sie in unseren ausführlichen Datenschutzhinweisen unter dem Kapitel „Plugins und eingebettete Funktionen sowie Inhalte“.

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Wohnungsübergabe & Zählerstände – das ist jetzt wichtig

Auszug aus der alten Wohnung

Am Tag des Auszugs findet auch die Wohnungsübergabe statt – inklusive Wohnungsübergabeprotokoll. Bitte beachten Sie Folgendes: Abschluss-Zählerstände erfassen für Strom, Gas, Trinkwasser und ggf. Fernwärme
Diese Werte sollten Sie dann direkt an die infra übermitteln.
Tipp: Falls der Zugang zu den Zählern nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte eine Woche vor Ihrem Auszug an Ihren örtlichen Netzbetreiber oder das zuständige Versorgungsunternehmen, um ggf. einen Ablesetermin zu vereinbaren.
Wichtig: Die Abmeldung Ihrer Wohnung sollte vor oder spätestens am Tag der Schlüsselübergabe bei der infra erfolgen.

Einzug in die neue Wohnung

Am Tag der Schlüsselübergabe findet auch die Wohnungsübergabe statt – inklusive Wohnungsübergabeprotokoll. Bitte beachten Sie Folgendes: Zählerstände erfassen für Strom, Erdgas, Trinkwasser und ggf. Fernwärme.
Diese Werte sollten Sie dann direkt an die infra übermitteln.
Tipp: Falls der Zugang zu den Zählern nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Netzbetreiber oder das zuständige Versorgungsunternehmen, um ggf. einen Ablesetermin zu vereinbaren.
Sie möchten von uns beliefert werden? Das geht ganz einfach! Nutzen Sie hierzu unseren Tarifrechner oder füllen Sie das Formular zum Einzug aus.
Wichtig: Die Anmeldung sollte vor oder spätestens am Tag der Schlüsselübergabe erfolgen – beispielsweise ab dem Zeitpunkt der Mietvertragsunterzeichnung.

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