Anlage 8.1. „Mustersperrauftrag“ zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 13 Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) [Name und Anschrift Transportkunde] - im Nachfolgenden
Anlage 7 zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KOV 10 Begriffsbestimmungen 1. Anschlussnutzer nach § 1 Abs. 3 NDAV, gilt entsprechend für Mittel- und Hochdrucknetz. 2. Ausspeisenetzbetreiber
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