Zuordnungsvereinbarung zwischen … - Verteilnetzbetreiber (VNB) und … - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - Version 1.0 09.06.2011 -1- 1.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Gas) ab Mitteldruck (AGB Anschluss; Anlage 1) der infra fürth gmbh, nachstehend Netzbetreiber genannt.
Anlage 6 zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10 „Wortlaut des § 18 NDAV“ § 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung (1) Soweit der Netzbetreiber für Schäden, die ein Anschlussnutzer
Mit 22 Millionen Euro Investitionskosten ist das Bio-Energie-Zentrum der infra ein weiterer, wichtiger Bestandteil unseres ökologisch nachhaltigen Konzepts zur regenerativen Energieversorgung.