Zuordnungsvereinbarung zwischen … - Verteilnetzbetreiber (VNB) und … - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet - Version 1.0 09.06.2011 -1- 1.
Anlage 6 zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10 „Wortlaut des § 18 NDAV“ § 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung (1) Soweit der Netzbetreiber für Schäden, die ein Anschlussnutzer
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung (Gas) ab Mitteldruck (AGB Anschluss; Anlage 1) der infra fürth gmbh, nachstehend Netzbetreiber genannt.
Mit 22 Millionen Euro Investitionskosten ist das Bio-Energie-Zentrum der infra ein weiterer, wichtiger Bestandteil unseres ökologisch nachhaltigen Konzepts zur regenerativen Energieversorgung.
Seite 1 von 11 Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung Strom ab Mittelspannung (AGB Anschluss) der infra fürth gmbh, nachstehend Netzbetreiber genannt. Gegenstand der
Allgemeine Geschäftsbedingungen der infra fürth gmbh für die Nutzung des Fahrstromproduktes Die infra fürth gmbh (nachfolgend „Fahrstromanbieter“) ist Mitglied des Ladeverbund+. Sie ist Eigentümerin