Zeitlicher Verlauf aller Einspeisungen je Netzebene Die dargestellten Grafiken enthalten die Einspeisekurve in die jeweiligen Netzebenen des Verteilnetzes der infra fürth gmbh als viertelstündige
Anlage 7 zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KOV 10 Begriffsbestimmungen 1. Anschlussnutzer nach § 1 Abs. 3 NDAV, gilt entsprechend für Mittel- und Hochdrucknetz. 2. Ausspeisenetzbetreiber
In unserem jährlichen Geschäftsbericht informieren wir Sie über die Unternehmen und Geschäftsbereiche der infra fürth unternehmensgruppe und geben Einblick in unser Personalwesen