AdventsKalender

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241 :

161. Bestimmungen_der_Verordnung_EU_181-2011_01.pdf

Bestimmungen der VERORDNUNG (EU) Nr. 181/2011 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Ver- ordnung (EG) Nr.

162. Anlage_7_-_Begriffsbestimmungen.pdf

Anlage 7 zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KOV 10 Begriffsbestimmungen 1. Anschlussnutzer nach § 1 Abs. 3 NDAV, gilt entsprechend für Mittel- und Hochdrucknetz. 2. Ausspeisenetzbetreiber

163. Abmeldung

infra FB 112 Merkzettel - Abmeldung Vertraulichkeit: C0 (öffentlich -unausgefüllt-) / C1 (infra intern -ausgefüllt-) Version: 003 vom 21.05.2025 1. ABMELDUNG - eine rückwirkende Abmeldung ist nicht

164. Energiekonzept für das Baugebiet "Reichsbodenfeld" in Fürth, gefördert durch das StMWi.pdf

Energiekonzept für das Baugebiet "Reichsbodenfeld" in Fürth, gefördert durch das StMWi.pdf Energiekonzept für das Baugebiet "Reichsbodenfeld" in Fürth, gefördert durch das StMWi

Energiekonzept für

165. Anmeldung

infra FB 113 Merkzettel - Anmeldung Vertraulichkeit: C0 (öffentlich -unausgefüllt-) / C1 (infra intern -ausgefüllt-) Version: 003 vom 21.05.2025 1. ANMELDUNG - eine rückwirkende Abmeldung ist nicht

166. Sparen für Geringverdiener

Gut beraten - leichter Sparen

Mit dem kostenfreien Energiespar-Service und dem Stromspar-Check lassen sich mit einfachen Tipps und Mitteln Energie-  und Wasserkosten reduzieren – machen Sie

167. Bestellformular von zwei Wasserzählerbügeln für die Inbetriebnahme einer Parallelzählermessung

Bestellformular von zwei Wasserzählerbügeln für die Inbetriebnahme einer Parallelzählermessung Bestellformular von zwei Wasserzählerbügeln für die Inbetriebnahme einer Parallelzählermessung

168. Zertifikate & Auszeichnungen

 

TOP-Lokalversorger Strom & Erdgas 2025

Die infra wurde – 2025 bereits zum dreizehnten Mal in Folge – von der Internetplattform TOP-Lokalversorger • Die Auszeichnung für Versorgungsunternehmen als

169. Fahrgastinfo

Ihr gutes Recht

Als Fahrgast stehen Ihnen in den öffentlichen Verkehrsmitteln Rechte zu, die wir übersichtlich für Sie zusammengestellt haben

Geltungsbereich Am 1. März 2013 ist die

170. Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen

Informationen über den Umfang der Rolloutverpflichtungen

 

Gem. § 29 MsbG haben grundzuständige Messstellenbetreiber, soweit dies nach § 30 technisch möglich und nach § 31 wirtschaftlich vertretbar

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