Anlage 6 zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10 „Wortlaut des § 18 NDAV“ § 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung (1) Soweit der Netzbetreiber für Schäden, die ein Anschlussnutzer
Allgemeine Geschäftsbedingungen der infra fürth gmbh für die Nutzung des Fahrstromproduktes Die infra fürth gmbh (nachfolgend „Fahrstromanbieter“) ist Mitglied des Ladeverbund+. Sie ist Eigentümerin