Mit einer steckfertigen Erzeugungsanlage (auch Balkonkraftwerk oder Balkon PV genannt) kann man sich privat an der Energiewende beteiligen. Dieser Anschluss muss in jeder Situation sicher sein, deshalb gilt es hier besondere Vorschriften zu beachten.
Seit dem 1.11.2018 gilt die aktuelle Version der VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“.
Mit dieser Anwenderregel wird nun ein normgerechter Anschluss und Betrieb von steckerfertigen Erzeugungsanlagen mittels speziellen Energiesteckdosen ermöglicht und beschrieben. Diese sind durch ihre kompakte Bauform dafür gedacht, den erzeugten Strom direkt im Haushalt zu verbrauchen.
Für den Anschluss einer solchen Anlage bei sich Zuhause (an einen Endstromkreis) müssen allerdings einige Voraussetzungen erfüllt sein sowie Hinweise beachtet werden.
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