Die infra Dienstleistungen

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Unsere Leistungen für Sie

Das infra Zähler-Messwesen

Die Mitarbeiter der infra sind jeden Tag für die Stadt Fürth und ihre Bewohner am Werk. Neben den gängigen Energiedienstleistungen bieten wir Ihnen jedoch auch diverse Leistungen im Messwesen.

Befundprüfung

Bei den von uns verwendeten Zählern handelt es sich generell um hochwertige, langlebige Messinstrumente.

Veränderte Verbräuche können unterschiedliche Gründe haben. In der Sparte Strom kann z. B. der Anschluss von zusätzlichen Geräten, eine Änderung der Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen oder Stromdiebstahl durch Dritte einen unerwartet hohen Verbrauch zur Folge haben. In der Sparte Gas beeinflussen z. B. die Witterung sowie zusätzlich beheizte Räume den Energieverbrauch. Auch beim Wasser können nicht richtig funktionierende Armaturen wie z.B. ein laufendes Sicherheitsventil oder eine Leckage in der Gartenleitung zu einer Erhöhung des Verbrauches führen.

Besteht dennoch ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann eine Befundprüfung von jedem, der ein begründetes Interesse hat, beantragt werden.

Die Befundprüfung umfasst:

  • die Prüfung auf Einhaltung der zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens geltenden Anforderungen
  • die Prüfung der messtechnischen Eigenschaften (messtechnische Prüfung)

Bei der Beschaffenheitsprüfung wird der äußere und bei Notwendigkeit auch der innere Zustand des Messgerätes auf Übereinstimmung mit den Vorschriften überprüft, insbesondere jedoch auf Veränderungen, Beschädigungen und besonderen Verschleiß.

Bei der messtechnischen Überprüfung werden die Fehler des Messgerätes bei den vorgeschriebenen Belastungen festgestellt. Ein Messgerät gilt als nicht mehr richtig, wenn die Verkehrsfehlergrenzen nicht eingehalten werden.

Nach der messtechnischen Prüfung wird das Messgerät im Rahmen der Beschaffenheitsprüfung geöffnet, sofern der Antragsteller dies beantragt hat. Sollte die Öffnung des Messgerätes nicht beantragt werden, wird diese Einschränkung des Prüfumfanges im Prüfschein vermerkt.

Die infra vermietet Messeinrichtungen auch

Beantragung einer Befundprüfung

In den Versorgungsnetzen der infra kann eine Befundprüfung mit dem beiliegenden Antragsformular beantragt werden. Die anfallenden Kosten sind dem Preisblatt zu entnehmen.

Kosten

Die Kosten für die eigentliche Befundprüfung werden gemäß der Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen erhoben. Darüber hinaus werden Kosten für den Wechsel der Messeinrichtung erhoben. Ergibt die Befundprüfung, dass das Messgerät den Anforderungen entspricht, trägt die oben aufgeführten Kosten der Antragsteller, ansonsten der zuständige Messstellenbetreiber.

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Ergänzende Leistungen

Vermietung und Verpachtung von Messeinrichtungen

Als Messstellenbetreiber der infra bieten wir Ihnen die Möglichkeiten, die Erfassung Ihrer Verbräuche durchzuführen und beraten Sie in allen Fragen rund um Ihre Messstelle.

Beratung zum Betrieb von Messeinrichtungen

Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu den Messeinrichtungen selbst und deren Betrieb an. Kontaktieren Sie uns, wir beantworten gerne Ihre Fragen.

Die infra informiert: Keine Pflicht zum Umstieg auf Smart Meter
Kundinnen und Kunden der infra berichten aktuell von Schreiben der DMG Deutsche Messwesen GmbH oder Metrify Smart Metering GmbH zum Einbau sogenannter Smart Meter, die sie erhalten haben. Dabei handelt es sich um Werbeaktionen privater, konkurrierender Messstellenbetreiber – nicht um offizielle Mitteilungen der infra oder des Gesetzgebers.
Die infra warnt ausdrücklich davor, sich dadurch unter Druck setzen zu lassen, und weist darauf hin, dass ein verpflichtender Einbau eines Smart Meters derzeit nur in folgenden Fällen vorgeschrieben ist:

  • bei einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh
  • bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen), die ab dem 01.01.2024 in Betrieb sind (§ 14a EnWG)
  • bei Anlagen mit mehr als 7 kW Leistung (z. B. Photovoltaikanlagen)

Für alle anderen Haushalte besteht momentan keine gesetzliche Einbauverpflichtung für einen Smart Meter.
Weiterhin ist die infra nach dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) der grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) im gesamten Stadtgebiet Fürth und tauscht die alten Ferraris-Zähler automatisch Zug um Zug gegen moderne elektronische Zähler aus. Auch bei der Neuinstallationen von PV-Anlagen, Wärmepumpen oder Wallboxen kümmert die infra sich um den Einbau des Smart Meters. Bereits rund 40 Prozent der Fürther Haushalte sind umgerüstet. Wichtig ist: Informationen rund um den Zählerwechsel kommen immer von der infra selbst.
Grundsätzlich können Haushalte einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber wählen. Der Wechsel ist allerdings freiwillig und die infra rät ihrer Kundschaft, sich in Ruhe zu informieren, keine Verträge unter Zeitdruck zu schließen und Angebote genau zu prüfen, insbesondere hinsichtlich von tatsächlichem Handlungsbedarf, Kosten, Vertragslaufzeiten und Leistungen. Weiterhin wäre die infra bei einem Wechsel nicht mehr Vertragspartner und dürfte sich nicht mehr um die Anliegen rund um die Zähler kümmern.
Wichtig ist: Die infra steht in keinerlei geschäftlicher oder vertraglicher Beziehung zur DMG Deutsche Messwesen GmbH oder Metrify Smart Metering GmbH.
Wer ein solches Schreiben erhalten und Fragen rund um das Thema Smart-Meter-Roll-out hat, kann sich telefonisch unter 0911 9704-4333 an die infra wenden oder eine E-Mail an zaehlerverwaltung@infra-fuerth.de senden.