Als Grundversorger wird das Energieunternehmen bezeichnet, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet mit Strom beliefert. Für Fürth ist dies die infra. Der Grundversorger ist verpflichtet, jeden Haushaltskunden mit Energie zu versorgen. Mit der Entnahme von Energie, wird der Vertrag zur Belieferung mit dem Grundversorger geschlossen.
Die Ersatzversorgung wird ebenfalls durch den Grundversorger übernommen. Der Unterschied der Ersatzversorgung zur Grundversorgung liegt darin, dass hier eine automatische Notversorgung ohne Vertragsschluss mit dem Ersatzversorger beginnt, weil der bisherige Energieversorger Sie nicht mehr mit Strom beliefern kann. Der bisherige Lieferant fällt aus und ein mit diesem geschlossener Vertrag wird nicht mehr erfüllt – Sie werden daher durch den zuständigen Grundversorger ersatzversorgt.