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Werden Sie Mobilitätsfan

Ihr Wohlbefinden als Fahrgast steht bei uns an erster Stelle.

Wir bringen zusammen, was zusammen gehört

Sie haben gerade etwas in einem unserer Busse verloren? Gerne erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 0911 9704-4000, damit wir sofort nachsehen können, ob es bei uns abgegeben wurde. Spätestens am übernächsten Tag geben wir gefundene Gegenstände an das städtische Fundamt zur Aufbewahrung weiter. Bitte melden Sie sich dann einfach dort.

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Fundbüro Fürth
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Telefon: 0911 974-2388

Sie haben etwas in der U-Bahn oder einer Nürnberger Buslinie vergessen?

Dann wenden Sie sich bitte an das Fundbüro der Stadt Nürnberg.

Fundbüro der Stadt Nürnberg
Löffelholzstraße 21
Telefon: 0911 810097-70

infra-Servicecenter am Fürther Hauptbahnhof
Bahnhofplatz 9, 90762 Fürth

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 9:00 Uhr - 17:00 Uhr
Samstag: 9:00 - 14:00 Uhr

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Nutzen Sie unser Online-Formular, wir kümmern uns um Ihre Anfrage.

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Ihr gutes Recht

Als Fahrgast stehen Ihnen in den öffentlichen Verkehrsmitteln Rechte zu, die wir übersichtlich für Sie zusammengestellt haben

Geltungsbereich
Am 1. März 2013 ist die EU-Verordnung zu „Fahrgastrechten im Kraftomnibusverkehr“ in Kraft getreten. Vornehmlich regelt diese Fahrgastrechte im Fernlinienverkehr (planmäßige Wegstrecke ab 250 km).
Einige der Regelungen gelten aber auch im regionalen Omnibuslinienverkehr und damit auch in Bussen im VGN. Hauptsächlich geht es dabei um die Durchsetzung von Rechten für Menschen mit Behinderung bzw. eingeschränkter Mobilität.

Zu den für den Busverkehr im VGN relevanten Regelungen zählen zusammengefasst folgende:

  • das Verbot, Fahrgäste aufgrund ihrer Nationalität zu benachteiligen
  • der Beförderungsanspruch behinderter bzw. in der Mobilität eingeschränkter Personen, sofern Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen oder die Fahrzeugkonstruktion bzw. Infrastruktur dies nicht unmöglich machen
  • die Pflicht zur Schulung von Mitarbeitern und Fahrern in Behindertenfragen
  • die Haftung für Verluste oder Beschädigungen von Rollstühlen und anderen Mobilitätshilfen
  • die Pflicht zur Information der Fahrgäste über Ihre Fahrt sowie Ihre Rechte
  • die Pflicht zur Einrichtung eines Beschwerdemanagements sowie von Fristen für das Beschwerdeverfahren

Die für Buslinienverkehre im VGN relevanten Auszüge aus der EU-Verordnung Nr. 181/2011 bieten wir Ihnen hier zum Download im genauen Wortlaut sowie in einer ausführlicheren Erläuterung.