Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser aus dem Versorgungsnetz (AVBWasserV) der infra fürth gmbh AVBWasserV, zuletzt geändert durch Art. 8 der Verordnung vom 11.
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV für das Jahr 2017 Letztverbraucher mit einem atypischen Verbrauchsverhalten können nach §19 Abs. 2 StromNEV ein
Hochlastzeitfenster für atypische Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV für das Jahr 2018 Letztverbraucher mit einem atypischen Verbrauchsverhalten können nach §19 Abs. 2 StromNEV ein