Häufig gestellte Fragen
Allgemeines
- Die Anschlussleistungen für Strom, Erdgas, Fernwärme und Wasser festlegen (Dies kann mit Ihrem zuständigen Fachinstallateur erfolgen)
- Die Anzahl der Wohneinheiten im Endausbau festlegen
- Hausanschlussraum und die -einführungsstelle festlegen und im Grundrissplan eintragen (bei Bedarf den Architekten/Fachinstallateur konsultieren)
- Zur Abstimmung der Einführungsstelle kann auch unsere Fachabteilung in der Planungsphase hinzugezogen werden.
- Leitungsführung auf Ihrem Grundstück ist in Absprache mit uns abzustimmen
- Den Lage- sowie den da zugehörigen Geschoss- oder Kellerplan reichen Sie bitte zusammen mit der Angebotsaufforderung bei uns ein
- Nach Eingang erhalten Sie einen Kostenvoranschlag mit Auftragsbestätigung und Angaben Ihres Ansprechpartners bzgl. der Ausführung.
- Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.fhrk.eu
Ist ein Rechtsverhältnis zwischen Netzbetreibern und Einspeisern, Letztverbauchern oder nachgelagerten Netzbetreibern im Zusammenhang mit der Nutzung eines bestehenden Netzanschlusses zur Entnahme oder Einspeisung von Energie, Vertragspartner ist der Anschlussnutzer.