390 :
182.
Anlage_6_-___18_NDAV.pdf
Anlage 6 zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KoV 10 „Wortlaut des § 18 NDAV“ § 18 Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung (1) Soweit der Netzbetreiber für Schäden, die ein Anschlussnutzer…
183.
Anlage_7_-_Begriffsbestimmungen.pdf
Anlage 7 zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KOV 10 Begriffsbestimmungen 1. Anschlussnutzer nach § 1 Abs. 3 NDAV, gilt entsprechend für Mittel- und Hochdrucknetz. 2. Ausspeisenetzbetreiber…