Sie benötigen einen zeitlich befristeten Anschluss an unser Trinkwassernetz in Fürth für vorübergehend angeschlossene Anlagen, z. B. für mobile Gastronomie,
Anlage 7 zum Lieferantenrahmenvertrag (Gas) nach KOV 10 Begriffsbestimmungen 1. Anschlussnutzer nach § 1 Abs. 3 NDAV, gilt entsprechend für Mittel- und Hochdrucknetz. 2. Ausspeisenetzbetreiber