infra Mobilität - e-Mobilität

SchlüsselErlebnis

Ideen für die Mobilität
von Morgen

Fragen zu Bus & U-Bahn

Allgemeines

Was gibt es zum Thema Schwerbehindertenausweis zu beachten?

Der Schwerbehindertenausweis alleine reicht nicht für eine Beförderung. Zusätzlich muss der Inhaber noch eine Wertmarke vorlegen. Diese kostet 80 Euro für ein Jahr oder 40 Euro für ein halbes Jahr.

Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt, hilflos oder gehörlos sind, werden gegen Vorzeigen eines entsprechend gekennzeichneten Ausweises mit orangefarbenem Flächenaufdruck im Nahverkehr gegen die oben genannte Gebühr befördert. Dazu müssen folgende Merkzeichen vorliegen: G (gehbehindert), aG (außergewöhnlich gehbehindert), H (hilflos), Gl (gehörlos), Bl (blind) oder VB/EB (Versorgungsberechtigte unter bestimmten Umständen).

Die Kombination aus Ausweis und Wertmarke berechtigt den Inhaber bundesweit zur kostenlosen Nutzung aller U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse und Nahverkehrszüge in der 2. Klasse. Hierbei gibt es keinerlei Einschränkungen. Die Nutzung von Zügen des Fernverkehrs (IC, EC, ICE, D-Züge) ist hingegen nicht kostenfrei.

Der Eintrag des Merkzeichens B berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme einer Begleitperson. Zusätzlich oder als Ersatz kann auch ein Hund mitgenommen werden. Dabei muss es sich nicht um einen Blinden- oder Führhund handeln.

Schwerbehindertenanträge können in der Fachstelle für Seniorinnen und Senioren und die Belange von Menschen mit Behinderung (fübs), Hirschenstraße 2b zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 8 bis 12 Uhr. Mittwochs geschlossen.

Die Schwerbehindertenausweise werden den Antragstellern unmittelbar vom Zentrum Bayern, Familie und Soziales, Region Mittelfranken, Bärenschanzstraße 8c, 90429 Nürnberg (Tel: 0911/928-2080, Mo-Fr 8-12 Uhr) zugesandt oder ausgehändigt.

Darf ich ein Fahrrad mitnehmen?

Ja, ein Fahrrad darf grundsätzlich in allen Bussen und U-Bahnen mitgenommen werden, wenn die betrieblichen Voraussetzungen gegeben sind. Ein Anspruch auf Beförderung besteht jedoch nicht. Im Einzelfall entscheidet das Betriebspersonal über die Mitnahme.

Im Allgemeinen müssen Sie für ein Fahrrad eine Einzel- oder Mehrfahrtenkarte Kind lösen. Eine kostenlose Mitnahme ab 9 Uhr besteht bei allen MobiCards, ab 19 Uhr beim JahresAbo Plus sowie beim Basis-Semestersticket in den Tarifzonen 100, 200, 300 und 400 ohne Züge analog zur Gültigkeit dieses Tickets.

Werden Kinderwagen mitgenommen?

Ja, Kinderwagen für mitreisende Kinder werden grundsätzlich in allen Bussen und U-Bahnen befördert, wenn die Beschaffenheit des Fahrzeugs es zulässt. Ein zwingender Anspruch besteht zwar nicht, jedoch trägt das Betriebspersonal nach Möglichkeit dafür Sorge, dass Sie als Fahrgast mit Kind im Kinderwagen mitgenommen werden.

Kinderwagensymbole an den Türen zeigen Ihnen an, wo es ausreichende Abstellflächen für den Kinderwagen sowie Elternsitzplätze gibt.

Wie steht es um die Mitfahrt von Rollstuhlfahrern und gehbehinderten Personen?

Das Betriebspersonal ist dazu angehalten, die Mitfahrt von Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu ermöglichen und dafür Sorge zu tragen, dass Gehilfen oder Rollstühle mitgenommen werden.

An zahlreichen Fahrzeugen befindet sich eine sogenannte Rollstuhltaste. Sie signalisiert dem Fahrpersonal, eine Rampe für Rollstuhlfahrer zu aktivieren und gegebenenfalls zu Hilfe zu kommen. Außerdem wird die Türautomatik außer Kraft gesetzt, damit mehr Zeit zum Ein- bzw. Aussteigen bleibt.

Wo kann ich mich beschweren?

Richten Sie Beschwerden bitte nicht an das Fahrpersonal. Bitte wenden Sie sich unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Wagen- und Linienbezeichnung mit Hilfe des Formulars oder telefonisch (0911 9704 4000) an uns.

Darf ich Tiere mitnehmen?

Hunde werden nur befördert, wenn sie unter Aufsicht eines Fahrgastes stehen. Sie sind kurz an der Leine zu führen. Hunde, die Fahrgäste gefährden könnten, müssen einen Maulkorb tragen.

Für Hunde ist eine Kinderfahrkarte zu lösen. Kleine Hunde in einem Behältnis sowie Polizeidiensthunde und Führhunde werden unentgeltlich befördert.

Sonstige kleine Tiere dürfen nur in geeigneten Behältern mitgenommen werden.

Tiere dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Für Schäden, die durch mitgeführte Tiere entstehen, haftet der Fahrgast.

Ich habe etwas im Bus oder der U-Bahn verloren. Wie bekomme ich es wieder?

Sie haben gerade etwas in einem unserer Busse verloren? Gerne erreichen Sie uns dann unter der Telefonnummer 0911 9704-4000, damit wir sofort nachsehen können, ob es bei uns abgegeben wurde. Spätestens am übernächsten Tag geben wir gefundene Gegenstände an das städtische Fundamt zur Aufbewahrung weiter.

Fundbüro Fürth
Schwabacher Straße 170
90763 Fürth
Telefon: 0911 974-2388

Haben Sie etwas in der U-Bahn oder in einer Nürnberger Buslinie vergessen? Dann wenden Sie sich bitte an das Fundbüro in Nürnberg.

Fundbüro der Stadt Nürnberg,
Siebenkeesstraße 6,
90459 Nürnberg
Telefon: 0911 / 8100-9770

Fragen zu Tickets & Preise

Allgemeines

Ich habe mein eTicket verloren, was soll ich tun?

Sollten Sie Ihr eTicket nicht mehr finden, rufen Sie uns zunächst an, ob dieses gefunden und bei uns abgegeben wurde (Tel.: 0911 9704-4000). Ist dies nicht der Fall, stellen wir Ihnen in unserem Servicecenter gegen eine Gebühr von 10,00 Euro für die restliche Laufzeit Ihres Abos ein neues eTicket aus. Bringen Sie hierzu bitte Ihren Personalausweis sowie ein aktuelles Lichtbild für den Verbundpass mit. Sollte Ihnen das Abo gestohlen worden sein, entfällt selbstverständlich die Gebühr. Legen Sie hier bei der Neuausstellung bitte einfach Ihre Anzeige bei der Polizei vor.

Wie weit kann ich mit dem Kurzstreckentarif fahren?

Nach der Einstiegshaltestelle können Sie mit einem Kurzstreckenticket mit dem Bus bis zur vierten darauffolgenden Haltestelle fahren.
Mit der U-Bahn kann die Kurzstreckenfahrkarte für eine Strecke von zwei Haltestellen genutzt werden.

Wie lang kann ich mit einer Fahrkarte unterwegs sein?

Tickets der Preisstufe K (Kurzstrecke) oder B (Fürth) sind 60 Minuten für eine Fahrt in eine Richtung gültig. Fahrkarten der Preisstufe A (Nürnberg/Fürth/Stein) sowie der Preisstufe 2 gelten 90 Minuten. Mit den Preisstufen 3 bis 5 dürfen Sie 180 Minuten fahren, mit den Preisstufen 6 bis 10 insgesamt 360 Minuten. Umstiege und Fahrtunterbrechungen auf der Strecke in eine Richtung sind gestattet, außer bei Preisstufe K.

Wo kann ich Fahrkarten erwerben?

Abonnements können Sie sich in unserem Servicecenter ausstellen lassen oder online beantragen. Monatskarten, wie die Solo 31, die MobiCard oder auch Schülerwertmarken erhalten Sie ebenfalls in unserem Servicecenter, sowie auch am Automaten und in den privaten Verkaufsstellen. Der Verbundpass für personalisierte Fahrkarten kann jedoch nur in unserem Servicecenter beantragt werden.

Mehrfahrtenkarten, wie beispielsweise das 4er-Ticket, gibt es ebenfalls am Automaten, in unserem Servicecenter und in privaten Verkaufsstellen zu kaufen.
Einzelfahrscheine, sowie TagesTickets sind zudem auch beim Fahrpersonal erhältlich. Bitte beachten Sie, dass Einzelfahrscheine ab Kauf sofort gültig sind.

Alle Tickets erhalten Sie auch im  VGN Onlineshop, entweder per Post oder als Print-und HandyTicket.

Ich möchte über die Tarifzonen meiner Zeitkarte hinaus fahren. Was benötige ich dazu?

Mit dem Anschlussfahrschein ist das kein Problem, denn wenn Sie eine MobiCard, ein Abo, eine Schülerwertmarke oder ein Semesterticket haben, kommen Sie im Normalfall mit der Zonenabdeckung Ihrer Fahrkarte überall hin, wo Sie im Alltag mit Bus und Bahn so hinmüssen. Wenn Sie einmal über die bezahlten Tarifzonen hinausfahren möchten, ist das kein Problem: Denn dann lösen Sie für den Teil der Strecke, den Ihre Zeitkarte nicht mehr abdeckt, einfach vor Fahrtantritt einen Anschlussfahrausweis.

Wenn Sie also zum Beispiel eine Zeitkarte für Fürth (Preisstufe B) besitzen und nach Nürnberg fahren möchten, lösen Sie einfach zusätzlich ein Einzelticket der Tarifstufe 1.

Weitere Infos finden Sie unter www.vgn.de/tickets/anschlussfahrkarte.