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Energieausweis

Hauseigentümer aufgepasst: Der Energieausweis für Gebäude ist seit Anfang 2009 Pflicht. Die infra als Energiedienstleister stellt ihn aus.

Seit dem 1. Januar gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die "Ausweispflicht": Hauseigentümer müssen nun potenziellen Käufern oder Mietern auf Verlangen einen Energieausweis vorlegen, der über den Energieverbrauch des Hauses Auskunft gibt. Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument mit energiebezogenen Daten über das gesamte Gebäude.

Zwei Varianten

Ein ganz wichtiges Element ist die Klassifizierung des Gebäudes in einer farbigen Skala – so kann jeder, Fachmann oder Laie, auf einen Blick erkennen, wie gut der energetische Zustand des Gebäudes ist.

Beim bedarfsorientierten Ausweis liegen detaillierte Gebäudedaten und Hüllflächenberechnungen zugrunde, der verbrauchsorientierten Variante die Durchschnittsverbräuche der letzten drei Jahre.

Wichtige Fristen

Neubauten brauchen immer Energieausweise. Bei bestehenden Wohngebäuden muss ein Energieausweis bei Neuvermietung, Verkauf oder Leasing vorgelegt werden seit dem

1.7.2008, wenn das Wohngebäude bis 1965 errichtet wurde,
1.1.2009, wenn das Wohngebäude nach 1965 errichtet wurde,
1.7. 2009, wenn es sich um ein Nichtwohngebäude handelt (dies gilt auch bei öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern, die den Energieausweis aushängen müssen).

Wichtig: Selbst genutzte Einfamilienhäuser, die in absehbarer Zeit nicht verkauft oder vermietet werden, brauchen keinen Energieausweis.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren. Das betrifft auch die Ausweise für Neubauten, die im Rahmen der EnEV 2002 in den vergangenen Jahren erstellt wurden.

Die Kosten betragen:
für den verbrauchsorientierten Energieausweis ab 75 € netto/89,25 € brutto.
für den bedarfsorientierten Energieausweis ab 250 € netto/297,50 € brutto.

Die infra hat bereits über 1000 Energieausweise in Fürth und Umgebung erstellt.

Sollten Sie sich Ihren Energieausweis über einen anderen Energieberater ausstellen lassen, finden Sie hier die notwendigen Unterlagen zur Datenbereitstellung:

Titel Name Größe
Mietervollmacht zur Verbrauchsdatenübermittlung Vollmacht_Mieter.pdf
32.86 KB
Vollmacht für Energieberater Vollmacht_Energieberater.pdf
29.76 KB
Auftrag zur Datenbereitstellung Auftrag_Datenbereitstellung.pdf
30.74 KB