18 energiepreise ab 1. januar 2018 grundversorgungstarif - strom basisstrom brutto-preisgarantie* bis 30.06.2018 brutto-endpreise netto-endpreise (zzgl. 19 % umsatzsteuer) eintarifzähler doppeltarifzähler arbeitspreis et grundpreis arbeitspreis ht arbeitspreis nt grundpreis 31,34 ct/kwh 93,53 €/jahr 31,34 ct/kwh 29,54 ct/kwh 109,96 €/jahr 26,333 ct/kwh 78,60 €/jahr 26,333 ct/kwh 24,82 ct/kwh 92,40 €/jahr in die netto-endpreise fließen mit ein: eintarifzähler doppeltarifzähler netzentgelte arbeitspreis grundpreis messstellenbetrieb steuern, abgaben und umlagen stromsteuer konzessionsabgabe eeg-umlage kwkg-aufschlag umlage § 19 abs. 2 stromnev umlage § 17 enwg umlage § 18 ablav saldo der genannten ein- fließenden kostenbelastungen arbeitspreis et grundpreis arbeitspreis ht arbeitspreis nt grundpreis 5,90 ct/kwh 5,90 ct/kwh 5,90 ct/kwh 50,00 €/jahr 16,81 €/jahr 50,00 €/jahr 29,42 €/jahr 2,050 ct/kwh 1,990 ct/kwh 6,792 ct/kwh 0,345 ct/kwh 0,370 ct/kwh 0,037 ct/kwh 0,011 ct/kwh 2,050 ct/kwh 2,050 ct/kwh 1,990 ct/kwh 0,610 ct/kwh 6,792 ct/kwh 6,792 ct/kwh 0,345 ct/kwh 0,345 ct/kwh 0,370 ct/kwh 0,370 ct/kwh 0,037 ct/kwh 0,037 ct/kwh 0,011 ct/kwh 0,011 ct/kwh 17,495 ct/kwh 66,81 €/jahr 17,495 ct/kwh 16,115 ct/kwh 79,42 €/jahr rechnerisch ergibt sich damit als grundversorgeranteil für die vom grundversorger erbrachten leistungen (beschaffung und vertrieb): energiepreis (verbrauchsabhängig) 8,838 ct/kwh 8,838 ct/kwh 8,705 ct/kwh grundpreis (verbrauchsunabhängig) 11,79 €/jahr 12,98 €/jahr grundversorgungstarif - erdgas basisgas brutto-preisgarantie* bis 30.06.2018 arbeitspreis (brutto) grundpreis (brutto) 1 2 3 (bis ca. 8.600 kwh/a) 7,86 ct/kwh 79,97 €/jahr (bis ca. 100.000 kwh/a) 6,37 ct/kwh 208,06 €/jahr (ab ca. 100.000 kwh/a) 6,31 ct/kwh 272,32 €/jahr bestabrechnung nach der individuell günstigsten preisstellung von arbeits- und grundpreis! erläuterung zur zusammensetzung des grundversorgungstarifes erdgas und zu den tat- sächlich einfließenden belastungen: in den jeweiligen arbeits- und grundpreisen sind die beschaffungs- und vertriebskosten, die entgelte des netzbetreibers, die erdgassteuer mit 0,55 ct/kwh und 19 % umsatzsteuer enthalten. die höchstbeträge für die konzessionsab- gabe hängen von der größe der jeweiligen gemeinde ab: für das stadtgebiet fürth beträgt diese 0,33 ct/kwh und für den landkreis fürth 0,22 ct/kwh, netto. gegenüber dem jahr 2016 hat sich an dieser zusammensetzung nichts geändert. erläuterung zur zusammensetzung der grundversorgungstarife strom und zu den tat- sächlich einfließenden belastungen: alle vorgenannten bruttopreise beinhalten energie, entgelte für netzzugang, messstellenbetrieb inklusive messung, konzessionsabgabe, umlage nach dem erneuerbare-energien-gesetz (eeg), aufschlag nach dem kraft-wärme-kopp- lungs-gesetz (kwkg), umlage nach § 19 abs. 2 stromnev, umlage nach § 17f enwg (off- shore-umlage), umlage für abschaltbare lasten nach § 18 ablav, stromsteuer und umsatz- steuer (derzeit 19 %) und sind auf die zweite stelle nach dem komma gerundet. netztransparenz: zusätzliche hinweise zur höhe der genannten umlagen und aufschläge fin- den sie auf der internetbasierten informationsplattform der deutschen übertragungsnetzbe- treiber unter www.netztransparenz.de. informationen zum netzentgelt sind auf der internetseite des netzbetreibers infra fürth gmbh unter www.infra-fuerth.de veröffentlicht.