Überwachung der Trinkwasserqualität

Nach dem Infektionsschutzgesetz muss Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheitserreger, nicht eintreten kann.

Neben facheigenen Regelungen gewährleisten weitere rechtliche Bestimmungen, wie die Trinkwasserverordnung, die Trinkwasserqualität. Zur Überprüfung der Anforderungen werden regelmäßig Wasserproben entnommen und bakteriologisch, chemisch und physikalisch nach diesen strengen Maßstäben im infra-eigenen Labor untersucht.

Unser Trinkwasser gehört zu den bestkontrollierten Lebensmitteln und erfüllt alle Voraussetzungen: Es ist hygienisch einwandfrei, klar und appetitlich.