Preise Trinkwasser (gültig ab 1.1.2010)

Das Entgelt (Wasserpreis) für die Belieferung mit Wasser setzt sich zusammen aus dem Grundpreis und dem Arbeitspreis. Der Arbeitspreis ist der Preis, der für jeden bezogenen Kubikmeter (m³) Wasser zu bezahlen ist. Der Grundpreis richtet sich nach Anzahl und Größe des Wasserzählers.

Der Grundpreis beträgt für Wasserzähler mit

Nennweite €/Jahr netto €/Jahr brutto
DN 25 mm 45,96 49,18
DN 40 mm 72,96 78,07

Der Arbeitspreis beträgt ab dem 1.1.2010 1,78 € / m³ netto bzw. 1,90 € / m³ brutto.

Die Bruttopreise beinhalten 7% Mehrwertsteuer (Stand: 1.4.1998); sie sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.

Die Schmutzwassergebühren in Höhe von 1,80 € / m³ werden im Auftrag der Stadt Fürth entsprechend der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung in ihrer jeweils gültigen Fassung erhoben (Stand: 1.1.2006).

Generelle Voraussetzung für die Ermäßigung der Schmutzwassergebühren ist der Einbau eines geeichten Gartenwasserzählers. Der Gartenwasserzähler muss bei der Stadtentwässerung Fürth, Hirschenstraße 2, 90762 Fürth, angemeldet werden. Die Ermäßigung erfolgt nur für den Zeitraum nach der Anmeldung.
Achten Sie darüber hinaus unbedingt auf die Eichfrist Ihres Zählers. Die Gültigkeitsdauer der Eichung beträgt derzeit sechs Jahre. Beginn und Ende der Eichfrist sind auf dem Zähler aufgedruckt. Ist die Eichgültigkeitsdauer abgelaufen, kann die Ermäßigung der Schmutzwassergebühren gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Fürth nicht mehr gewährt werden. Ansprechpartner bei der Stadtentwässerung Fürth sind Jan-Ulf Zmorek oder Angelika Zöllner unter Telefon 0911 974-3268 oder 0911 974-3269.