
Legionellen sind in natürlichen Wässern vorkommende Bakterien, welche in technischen Systemen bei Temperaturen zwischen 25 bis 45°C optimale Lebensbedingungen vorfinden und sich dort massenhaft vermehren können. Diese Krankheitserreger gelangen durch fein verdüstes Wasser (Duschen, Klimaanlagen, Whirlpools) in die Lunge des Menschen und können zu Erkrankungen wie Pontiac-Fieber und "Legionärskrankheit" führen.
Zum 1. November 2011 ändert sich die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) von 2001. Unter anderem werden vom Gesetzgeber Legionellen in die Überwachung einbezogen. Aufgrund der engmaschigen Beprobung des Leitungsnetzes garantiert die infra eine einwandfreie Trinkwasserqualität bis zur Kundenanlage.
Gemäß § 13 Abs. 5 TrinkwV sind alle Betreiber einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung verpflichtet, diese unverzüglich dem Gesundheitsamt schriftlich anzuzeigen. Darüber hinaus besteht gemäß § 14 Abs. 3 TrinkwV die Verpflichtung, diese Großanlagen einmal jährlich auf Legionellen überprüfen zu lassen.
Untersuchungen auf Legionellen unterliegen damit der Verantwortung des Betreibers der Hausinstallation mit einem Warmwasserspeichervolumen von 400 Litern und mehr und müssen nicht gesondert durch das Gesundheitsamt veranlasst werden!
Im Rahmen dieser Überwachung wird eine sogenannte "orientierende Untersuchung" des Warmwassersystems gesetzlich gefordert. Das Labor der infra ist als akkreditierte Trinkwasseruntersuchungsstelle und "gelistete Stelle" des Landes Bayern berechtigt, derartige Untersuchungen durchzuführen.
Daher sind Verwalter und Betreiber von gewerblich oder öffentlich genutzten Gebäuden wie Hotels, Altenheime, Schulen, Kindergärten, Industrieanlagen und vermietete Wohngebäuden in der Pflicht, mindestens einmal jährlich tätig zu werden.
Wir helfen ihnen dabei!

Legionellenuntersuchungen