Jahresablesung
Wenn Sie Kunde bei uns sind, wird Ihr Zähler in der Regel einmal jährlich in der Zeit vom 5.11.-15.12. abgelesen. Die abgelesenen Werte werden anschließend zum 31.12. hochgerechnet. Ihre Zähler werden von unseren Mitarbeitern abgelesen. Sie können uns Ihre
Zählerstandsmeldung
auch elektronisch zukommen lassen.
Wenn Sie z.B. als Hausverwalter Ihre Abrechnung zu einem bestimmten Termin benötigen, können wir dies gerne für Sie berücksichtigen. Da unsere Mitarbeiter jedoch immer gebietsweise ablesen, müsste die Ablesung durch Sie selbst erfolgen.
Abschläge
Unsere Abschläge sind monatlich immer zum Monatsletzten fällig. Die genauen Termine sind auf Ihrer Jahresabrechnung bzw. bei Neukunden auf unserem Informationsschreiben angegeben. Die Höhe richtet sich nach den Verbrauchskosten, die voraussichtlich bis zur nächsten Jahresablesung anfallen.
Wenn sich Ihre Verbrauchsgewohnheiten verändert haben, kann der von uns errechnete Abschlagsbetrag zu hoch oder zu niedrig sein. Bitte teilen Sie uns in diesem Fall Ihren Wunsch nach
Abschlagsänderung
mit, damit wir die Abschlagshöhe Ihrem aktuellen Verbrauch anpassen können.
Wenn Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, erhalten Sie jeweils rechtzeitig vor Fälligkeit eine Abschlagsrechnung mit einem vorbereiteten Zahlschein. Mit der Erteilung einer
Einzugsermächtigung
können Sie sich jedoch viel Arbeit, Zeit und Geld ersparen.
Jahresabrechnung
Nach der Zählerablesung erhalten Sie Ende Januar bis Mitte Februar von uns Ihre Jahresabrechnung, auf der Ihr Verbrauch Ihren Abschlagszahlungen gegenübergestellt ist (
) . Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird ein Guthaben direkt auf Ihr Konto zurücküberwiesen bzw. eine etwaige Nachzahlung zur Fälligkeit von Ihrem Konto abgebucht. Wenn Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilt haben, erhalten Sie im Falle eines Guthabens einige Tage nach Fälligkeit Ihrer Jahresabrechnung von der Postbank eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung, die Sie wie einen Scheck bei Ihrem Kreditinstitut einreichen können bzw. bei einer Nachzahlung einen vorbereiteten Überweisungsvordruck.
Auf Ihrer Jahresabrechnung finden Sie auch Ihren neuen Abschlagsbetrag und die Fälligkeitstermine. Im Falle hoher Nachzahlungen vereinbaren unsere Berater in begründeten Fällen auch Ratenzahlungen, um Sie nicht übermäßig zu belasten.
Preise
Mit einem Klick gelangen Sie zu unseren Preisen für
Strom
,
Erdgas
,
Fernwärme
und
Trinkwasser
.
Umzug
Wenn Sie umziehen, klicken Sie bitte unseren Service
Auszugsmeldung
an, um weitere Informationen zu erhalten. Sie können sich natürlich auch online bei uns mit einer
Einzugsmeldung
anmelden.