Informationen
Das neue Energiewirtschaftsgesetz schreibt die Trennung von Energielieferungs- und Netzbereich vor. Wenn Sie Fragen zu Strom- und Erdgastarifen bzw. -produkten oder eine Nachricht bezüglich Ihrer Energierechnung haben, dürfen wir Ihnen als regionaler Netzbetreiber leider keine Auskünfte geben. Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen direkt an Ihren Energieversorger - die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrer Rechnung.
Verträge
Für die diskriminierungsfreie Netznutzung sind vor Beginn dieser Netznutzung folgende Verträge abzuschließen.
Die hier veröffentlichten Muster-Vertragstexte einschließlich der AGB und der weiteren Anlagen dürfen ausschließlich für Vertragsabschlüsse mit der infra fürth gmbh verwendet werden. Jede andere Verwendung - auch in Auszügen oder Teilen - ist verboten.
Lieferanten-Rahmenvertrag (mit Anlagen)
Dieser Vertrag regelt die Modalitäten zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Leistungsmessung, der Belieferung von Kleinkunden und dem zugehörigen Verfahren, der Mitteilungspflichten, des Datenaustausches, der Zählerstandsermittlung sowie der Abrechnung bzw. Vergütung. Er wird generell zwischen der infra fürth gmbh und dem jeweiligen Händler geschlossen.
Dieser Vertrag regelt die Modalitäten zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Leistungsmessung, der Belieferung von Kleinkunden und dem zugehörigen Verfahren, der Mitteilungspflichten, des Datenaustausches, der Zählerstandsermittlung sowie der Abrechnung bzw. Vergütung. Er wird generell zwischen der infra fürth gmbh und dem jeweiligen Händler geschlossen.
| Lieferanten-Rahmenvertrag | ![]() |
| Anlage 1 - Preisblatt | ![]() |
| Anlage 2 - Ansprechpartner Datenaustausch | ![]() |
| Anlage 3 - AGB Netzzugang Lieferanten | ![]() |
| Anlage 4 - Unterbrechung Anschlussnutzung | ![]() |
Netzanschlussvertrag
Dieser Vertrag regelt die physikalische Anbindung der elektrischen Anlagen des Kunden an das Netz des Netzbetreibers sowie die Rechte und Pflichten des Netzbetreibers sowie des Kunden. Er wird zwischen Kunden (Anschlussnehmer) und der infra fürth gmbh geschlossen.
Dieser Vertrag regelt die physikalische Anbindung der elektrischen Anlagen des Kunden an das Netz des Netzbetreibers sowie die Rechte und Pflichten des Netzbetreibers sowie des Kunden. Er wird zwischen Kunden (Anschlussnehmer) und der infra fürth gmbh geschlossen.
Niederspannung
| Netzanschlussvertrag | ![]() |
| Anlage 1 - Kostenangebot zum § 3 (nur bei Neuanlagen) | ![]() |
| Anlage 2 - Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) | ![]() |
| Anlage 3 - Ergänzende Bedingungen | ![]() |
Mittelspannung
| Netzanschlussvertrag | ![]() |
| Anlage 1 - AGB Anschluss | ![]() |
| Anlage 2 - Beschreibung der Anschlussstelle | ![]() |
| Anlage 3 - Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers | ![]() |
Anschlussnutzungsvertrag
Mit diesem Vertrag erhält der Kunde das Recht, das Netz der infra fürth gmbh sowie die vorgelagerten Netze zu nutzen. Er regelt die im Zusammenhang mit der Netznutzung stehenden Dienstleistungen der infra fürth gmbh. Dieser Vertrag wird zwischen Kunden und der infra fürth gmbh geschlossen.
Mit diesem Vertrag erhält der Kunde das Recht, das Netz der infra fürth gmbh sowie die vorgelagerten Netze zu nutzen. Er regelt die im Zusammenhang mit der Netznutzung stehenden Dienstleistungen der infra fürth gmbh. Dieser Vertrag wird zwischen Kunden und der infra fürth gmbh geschlossen.
Niederspannung
Seit Inkrafttreten der Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) ist für den Bereich der Niederspannung gemäß § 3 II NAV geregelt, dass der Anschlussnutzungsvertrag Kraft Gesetzes entsteht. Ein schriftlicher Vertrag muss hier nicht mehr abgeschlossen werden.
Seit Inkrafttreten der Verordnung über allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV) ist für den Bereich der Niederspannung gemäß § 3 II NAV geregelt, dass der Anschlussnutzungsvertrag Kraft Gesetzes entsteht. Ein schriftlicher Vertrag muss hier nicht mehr abgeschlossen werden.
Mittelspannung
Hier ist ein Anschlussnutzungsvertrag separat abzuschließen.
Hier ist ein Anschlussnutzungsvertrag separat abzuschließen.
| Anschlussnutzungsvertrag Mittelspannung | ![]() |
| Anlage 1 - AGB Anschluss | ![]() |
Netznutzungsvertrag
Mit diesem Vertrag erhält der Kunde (Anschlussnutzer) das Recht, das Netz der infra fürth gmbh sowie die vorgelagerten Netze zu nutzen. Er regelt die Zusammenarbeit und die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Zugang der Netzkunden zum Elektrizitätsversorgungsnetz im Falle einer getrennten Vertrags- und Abrechnungsbeziehung zwischen Netzkunden und Netzbetreiber. Für die Netznutzung ist das Netznutzungsentgelt gemäß den veröffentlichten Preisblättern zu entrichten.
Mit diesem Vertrag erhält der Kunde (Anschlussnutzer) das Recht, das Netz der infra fürth gmbh sowie die vorgelagerten Netze zu nutzen. Er regelt die Zusammenarbeit und die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Zugang der Netzkunden zum Elektrizitätsversorgungsnetz im Falle einer getrennten Vertrags- und Abrechnungsbeziehung zwischen Netzkunden und Netzbetreiber. Für die Netznutzung ist das Netznutzungsentgelt gemäß den veröffentlichten Preisblättern zu entrichten.
| Netznutzungsvertrag | ![]() |
| Anlage 1 - Preisblatt | ![]() |
| Anlage 2 - Lastprofilverfahren | ![]() |
| Anlage 3 - Datenübermittlung | ![]() |
| Anlage 4 - Übermittlung der Verbrauchsdaten | ![]() |
| Anlage 5 - AGB Netzzugang Kunde | ![]() |

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