Informationen
Netzanschluss
Anschluss ans Netz
Netzverträglichkeitsprüfung
Um Erzeugungsanlagen an das Versorgungsnetz der infra fürth gmbh anzuschließen, muss für die Erzeugungsanlage eine Netzverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Ohne die Durchführung einer Netzverträglichkeitsprüfung ist nicht sichergestellt, dass die erzeugte elektrische Energie ins das Verteilnetz eingespeist werden kann.
Der Antrag zur Netzverträglichkeitsprüfung muss schriftlich an die infra fürth gmbh, Technischer Kundendienst gesandt werden.
Bitte geben Sie bei der Anfrage folgende Daten an:
Anlagenstandort (Adresse und Flurnummer/Gemarkung)
Name und Adresse des Anfragenden (Kostenträger der Netzverträglichkeitsprüfung)
Name und Adresse des Anlagenbetreibers
Name und Adresse des Grundstückseigentümers
Art der Erzeugungsanlage (z. B. Photovoltaik, BHKW nach KWKG, Biogas, …)
Neuanlage oder Anlagenerweiterung
Anschlussleistung und Art des Generators/Wechselrichters
Gesamtscheinleistung der Anlage
Modulleistung in kWp und Wechselrichterleistung bei PV-Anlagen
Aktueller Lageplan mit eingezeichneter Anlage, Grundstücksgrenzen
geplanter Zeitpunkt der Realisierung
Bei unvollständiger Angabe ist eine Netzverträglichkeitsprüfung nicht möglich und führt zu einer Verzögerung bei der Bearbeitung. Als Ergebnis der Netzverträglichkeitsprüfung erhalten Sie die befristet gültige Anschlusszusage sowie die Mitteilung des Verknüpfungspunktes.Je nach Anzahl der vorliegenden Anträge kann eine Netzverträglichkeitsprüfung mehrere Wochen Zeitaufwand in Anspruch nehmen.
Anmeldung der Einspeiseanlage vor Baubeginn
Nach Erhalt der Anschlusszusage und der Mitteilung des Verknüpfungspunktes kann der Anlagenbetreiber oder der beauftragte Elektroinstallateur die Anmeldung der Anlage beim Technischen Kundendienst der infra fürth gmbh ausführen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen einzureichen:
Datenblatt F2 mit den technischen Daten der Anlage (VDE-AR-N 4105)
ein Konformitätsnachweis je Erzeugungseinheit sowie den zugehörigen Prüfbericht
einen Übersichtsschaltplan des Anschlusses der Erzeugungsanlage an das Netz der infra fürth gmbh mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel, einer Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze
eine Beschreibung der eingesetzten Schutzeinrichtungen, ein Konformitätsnachweis für den Netz- und Anlagenschutz sowie die zugehörigen Prüfberichte
Je nach Netzebene des Verknüpfungspunktes sind die entsprechenden technischen Anforderungen zu berücksichtigen (siehe „Technische Anforderungen“).
Wir bitten zu beachten, dass im Falle von Netzverstärkungen oder –erweiterungen längere Vorlaufzeiten notwendig sind. Der Zeitbedarf ist abhängig von der Lieferzeit der benötigten Materialien, von den Witterungsbedingungen (Aufgrabungsverbot in den Wintermonaten) und den Kapazitäten der benötigten Fremdfirmen.
Wir bitten ebenfalls um Berücksichtigung, dass für Leitungsverlegungen von Privatkabel auf öffentlichen Grund oder die Nutzung fremder Grundstücke Genehmigungen rechtzeitig einzuholen sind.
Nach Eingang der Anmeldung der Einspeiseanlagen erhalten Sie gegebenenfalls ein Kostenangebot zur Beauftragung. Erst nach Auftragseingang werden die notwendigen Vergaben sowie weitere Terminierungen vorgenommen.
Fertigstellungsanzeige der Erzeugungsanlage
Nach Fertigstellung der Anlage kann der beauftrage Elektroinstallateur die Anlage zur Inbetriebsetzung anmelden. Danach werden die Zählersetzung und die gemeinsame Inbetriebnahme der Anlage terminlich festgelegt. Je nach Anzahl der vorliegenden Fertigmeldungen kann sich eine Zählersetzung und Inbetriebnahme mehrere Tage verzögern.
Erstmalige Auszahlung der Einspeisevergütung
Vor Beginn der ersten Auszahlung der Einspeisevergütung müssen folgende Unterlagen beim Technischen Kundendienst vorliegen:
Inbetriebsetzungsprotokoll mit Unterschrift
Formular zur Erklärung der Umsatzsteuer
der unterzeichnete Netzanschlussvertrag
bei PV-Anlagen:
die Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur für die Anmeldung einer PV-Anlage sowie bei Freiflächenanlagen der Bebauungsplan
die Registrierungsbestätigung der Bundesnetzagentur für die Anmeldung einer PV-Anlage sowie bei Freiflächenanlagen der Bebauungsplan
bei Biomasse-Anlagen:
die Nachweise gemäß EEG
die Nachweise gemäß EEG
bei KWK-Anlagen:
die Kopie des BAFA-Zulassungsbescheides (bei Anlagen ≥ 5kW)
die Kopie des BAFA-Zulassungsbescheides (bei Anlagen ≥ 5kW)
bei Wasserkraftanlagen:
die Vorlage der Zulassung der Wasserkraftnutzung
die Vorlage der Zulassung der Wasserkraftnutzung
bei Windkraftanlagen:
der Referenzertragsnachweis, der Nachweis für den Systemdienstleistungsbonus und die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Erst nach Vorliegen aller oben genannten Unterlagen wird in den Systemen die Dateneingabe für die Auszahlung erfolgen.
der Referenzertragsnachweis, der Nachweis für den Systemdienstleistungsbonus und die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetzes

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