Preisliste für Zusatzleistungen im Bereich Netz ab 1. Januar 2011
1. Strom Euro netto Euro brutto
1.1 Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage gem. § 14 NAV
1.1.1 bis zu 2 Messstellen 28,50 33,92
1.1.2 3 Messstellen 145,50 173,15
1.1.3 je weitere Messstelle 28,50 33,92
1.2 Baustromanschluss
1.2.1 Standard
Anschluss von bauseits vorhandenem Baustromverteiler bis 3 x 100 A inkl. Inbetriebsetzung
402,62 479,12
1.2.2 Express
Lieferung, Montage, Miete des Verteilerschrankes bis 3 x 100 A für eine Woche - Bereitstellung innerhalb eines Werktages
Miete für jede weitere Woche
595,05


100,00
708,11


119,00
1.2.3 Unterverteilung
Anschluss eines bauseits vorhandenen Baustromverteilers an einen bestehenden Hausanschluss
175,18 208,46
1.2.4 Individuell
Baustromanschluss mit oberirdischer Trennmuffe für eine spätere Nutzung als regulärer Strom-Hausanschluss
Abrechnung nach Aufwand
1.3 Nachprüfung der Messeinrichtung gem. § 8(2) StromGVV
1.3.1 Messstelle Wechselstrom Eintarif 130,00 154,70
1.3.2 Messstelle Drehstrom Eintarif 142,60 169,69
1.3.3 Messstelle Drehstrom Wandler Eintarif 214,70 255,49
1.3.4 Messstelle Wechselstrom Doppeltarif 152,00 180,88
1.3.5 Messstelle Drehstrom Doppeltarif 164,60 195,87
1.3.6 Messstelle Drehstrom Wandler Doppeltarif 236,70 281,67
1.3.7 andere Messstelle als oben angeführt Abrechnung nach Aufwand
2. Gas
2.1 Inbetriebsetzung der Gasanlage gem. § 14 NDAV
2.1.1 Messstelle ohne Leistungsmessung - je Messstelle 28,50 33,92
2.1.2 Messstelle mit registrierender Leistungsmessung Abrechnung nach Aufwand
2.2 Nachprüfung der Messeinrichung gem. § 8(2) GasGVV
2.2.1 Messstelle G4 / G6 / G10 152,60 181,59
2.2.2 Messstelle G16 194,40 231,34
2.2.3 Messstelle G25 217,40 258,71
2.2.4 Messstelle über G25 Abrechnung nach Aufwand
2.2.5 andere Messstelle über G25 Abrechnung nach Aufwand
3. Wasser
3.1 Inbetriebsetzung der Kundenanlage gem. § 13 AVB WasserV (einschl. Setzen oder Auswechseln eines Wasserzählers mit einer Nennbelastung bzw. Nenndurchlass von ...)
3.1.1 Nenndurchlass bis 10 m³ 46,00 49,22
3.1.2 Nenndurchlass bis 15 m³ 161,00 172,27
3.1.3 Nenndurchlass bis 40 m³ 184,00 196,88
3.1.4 Nenndurchlass bis 60 m³ 230,00 246,10
3.1.5 Nenndurchlass bis 150 m³ 321,00 343,47
3.2 Sonstige Leistungen im Bereich Wasser
3.2.1 Ausgabe von Standrohren, inkl. Nachkontrolle bei Rückgabe
zusätzlich: Miete für Standrohre pro Tag
86,55
1,00
92,61
1,07
3.2.2 Auspumpen von Schächten 103,50 110,75
3.2.3 Pauschale für Ein- / Ausbau von Bauwassergruppen 57,50 61,53
3.2.4 Verrechnungspauschale bei unerlaubter Wasserentnahme über einen Hydranten 120,00 128,40
3.3 Nachprüfung der Messeinrichtung gem. § 19 AVB WasserV
3.3.1 Messstelle bis Qn6 125,60 134,39
3.3.2 Messstelle Qn10 137,00 146,59
3.3.3 Messstelle über Qn10 Abrechnung nach Aufwand
3.3.3 andere Messstelle als oben angeführt Abrechnung nach Aufwand
4. Fernwärme
Nachprüfung von Messeinrichtungen gem. §19 AVB FernwärmeV
Messstelle der Fernwärme
Abrechnung nach Aufwand
5. Besondere Leistungen
5.1 Unterbrechung und Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung Strom, Gas, Wasser 80,25 95,50
5.2 Unterbrechung und Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung von Trinkwarmwasserzählern und Fernwärmezählern; je Zähler 190,60 226,81
5.3 Unterbrechung und Wiederherstellung des Anschlusses und der Anschlussnutzung von Trinkwarmwasserzählern und Fernwärmezählern; zwei Zähler zeitgleich 285,90 340,22
5.4 Stornierung eines Sperrauftrages 28,50 33,92
5.5 Einmalige Datenbereitstellung bei leistungsgemessenen Kunden ohne Nebenstellenanschluss
je Messstelle und Monat
5,00 5,95
5.6 Jede zusätzliche Ablesung bei leistungsgemessenen Kunden ohne Nebenstellenanschluss
je Messstelle und Monat
25,00 29,75
5.7 Ausbau bzw. Umbau von Messeinrichtungen auf Wunsch des Kunden/Lieferanten je Messeinrichtung und Sparte für Messeinrichtungen ohne Leistungsmessung 57,70 68,66
5.8 Aussbau bzw. Umbau von Messeinrichtungen auf Wunsch des Kunden/Lieferanten je Messeinrichtung und Sparte für Messeinrichtungen mit Leistungsmessung Abrechnung nach Aufwand
6. Zusätzliche Anfahrt
Soweit aus Gründen, die der Anschlussnehmer zu vertreten hat, eine erneute Anfahrt notwendig ist, wird dies pauschal berechnet.
je Fehlfahrt
50,80 60,45
7. Trafoverluste
Bei Kunden mit einem Netzanschluss an das Mittelspannungsnetz (Netzebene 5) und einer eingebauten Messung auf der Niederspannungsebene (Netzebene 7) wird zur Abdeckung der Transformatorenverluste, die vom Zähler nicht erfasst werden, ein pauschaler Aufschlag von 0,27 Euro/kVA und Monat netto auf die Netznutzungsgebühren pro installiertes kVA Transformatorenleistung und pro Monat in Rechnung gestellt. Werden über die kundeneigene Transformatorenanlage auch andere Kunden der infra fürth gmbh angeschlossen, so wird nur ein angemessener Anteil der installierten Transformatorenleistung der Berechnung zu Grunde gelegt.


Die ausgewiesenen Bruttopreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer von 7 Prozent (Wasser) bzw. 19 Prozent. Sie sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.