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Entgegennahme der Anträge, Bewilligung und Auszahlung der Fördermittel erfolgt durch die



Onlineantrag

Bilder_Solarthermie

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Details zur Förderung Solarthermie (Solarwärme)

Nutzen Sie die Sonne als zuverlässige, sichere Energiequelle, die noch Millionen Jahre die Erde mit Energie versorgen wird. Überlegen Sie, wie Sie Ihr Haus in 10 oder 20 Jahren versorgen wollen und planen Sie für die Zukunft. Lassen Sie sich beraten, damit Sie sich keine Möglichkeiten verbauen und die Gegebenheiten - Dachneigung, Fassade, Fenster - optimal nutzen.

Was wird gefördert?
Die infra fördert die Installation thermischer Solaranlagen mit einem einmaligen Investitionszuschuss.

Gefördert wird die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung oder zur Brauchwassererwärmung mit Heizungsunterstützung auf bereits bestehenden Wohngebäuden, die bis zum 31.12.2008 errichtet wurden. Anlagen auf Gebäuden, deren Bauantrag nach dem 1. Januar 2009 liegt, werden nicht gefördert, da dies lediglich eine Erfüllung gesetzlicher Vorschriften darstellt.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Das Förderprogramm kann von allen derzeitigen und künftigen infra-Privatkunden in Anspruch genommen werden, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage in Fürth Strom und Gas bzw. im gasversorgten Landkreis Gas von der infra beziehen. Der Kunde bindet sich über einen Zeitraum von fünf Jahren ab Auszahlung des Zuschusses an die infra.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag ist vor Baubeginn zu stellen; die Inbetriebnahme der Solaranlage muss spätestens sechs Monate nach der Bewilligung durch die infra erfolgen. Nicht gefördert werden Eigenbauanlagen und Prototypen sowie Photovoltaik-Anlagen.
Fördersatz
Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung:
20 Euro je ganzem Quadratmeter installierter Bruttokollektorfläche.
Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung:
30 Euro je ganzem Quadratmeter installierter Bruttokollektorfläche.
Es werden nur Bruttokollektorflächen bis zu einer maximalen Größe von 10 m² für die Warmwasserbereitung bzw.
20 m² für Warmwasserbereitung mit Heizungsunterstützung gefördert. Darüber hinausgehende Flächen bleiben unberücksichtigt und werden nicht gefördert.
Förderantrag
Die Anträge sind schriftlich durch Ausfüllen des Vordrucks bei der infra zu stellen.
Kein Ausschluss von anderen Förderprogrammen
Eine Kumulierung mit Zuschüssen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die infra-Förderung zulässig.
Auszahlung des Zuschusses
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt, wenn folgende Unterlagen vollständig eingereicht wurden
Förderantrag auf dem vorgeschriebenen Formular, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
Detaillierte Auftragsbestätigung des Fachbetriebs mit Angabe über die eingebaute Bruttokollektorfläche, den Speicherinhalt und den Kosten für die Solaranlage (in Kopie).
Technische Mindestanforderungen
Die technischen Mindestanforderungen richten sich nach denjenigen des BAFA.
Zuschussgrundsätze
Der Zuschuss einschließlich Zinsen ist zurückzuzahlen, wenn nachträglich Änderungen oder Tatsachen bekannt werden, welche einer Förderung entgegenstehen, wenn also gegen die Förderrichtlinien verstoßen wurde.

Die infra gewährt die Zuschüsse nur bis zum 31.12.2012 im Rahmen der verfügbaren Fördermittel. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Eine Reservierung der Fördermittel vor Baubeginn ist nicht möglich.
Allgemeine Verfahrensvorschriften
Den Beauftragten der infra sind auf Verlangen erforderliche Auskünfte zu erteilen, Einsicht in Bücher und Unterlagen sowie Prüfungen zu gestatten.

Die Anlagen sind mindestens sieben Jahre zweckentsprechend zu betreiben. Innerhalb dieses Zeitraums darf eine geförderte Anlage nicht stillgelegt oder nur dann veräußert werden, wenn der entsprechende Weiterbetrieb der Anlage nachgewiesen wird.