Primärenergiefaktor
Die derzeit gültige Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt die Anforderungen des Energie sparenden Wärmeschutzes und der Anlagentechnik für neue und bestehende Gebäude. Für die Ausstellung von Energiebedarfsausweisen für fernwärmeversorgte Gebäude werden einige Daten benötigt, die wir Ihnen nachfolgend zur Verfügung stellen möchten.

Primärenergie-Umwandlungsfaktor fp

Nach DIN V 4701-10: 2003-10 Absatz 5.4 und DIN V 4701-10/A1: 2006-12 sowie dem AGFW-Arbeitsblatt FW 309-1 vom November 2009 hat der Primärenergiefaktor folgenden Wert:
Primärenergiefaktor Erfüllung EEWärmeG*
Heizwerk Fronmüllerstraße 0,20 122%
Heizwerk Dambach 1,3 -
Heizwerk auf der Schwand 0,58 108%
Heizwerk Vacher Straße 0,64 170%
* Erfüllung der Nutzungspflicht nach § 3 in Verbindung mit § 7 EEWärmeG