Informationen
infra grundversorgung gas
Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes im Rahmen der Grundversorgung:
"Haushaltskunden" im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Erdgaspreise gültig ab 1.7.2011 - Preisgarantie bis 30.6.2012
Zwischen den drei Preisstufen gilt die Bestabrechnung, d.h. die Abrechnung erfolgt nach der für Sie günstigsten Preisstellung!
Alle Energiepreisangaben verstehen sich inklusive Energie, Entgelte für Netzzugang, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung, Konzessionsabgabe und Erdgassteuer.
Die Bruttopreise beinhalten die Mehrwertsteuer (z.Zt. 19 %) und sind auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Für den infra grundversorgung gas gilt:
zwei Wochen Kündigungsfrist
es gilt die GasGVV.
Vorstehende Preise beziehen sich auf die Kilowattstunde Erdgas.
Da Erdgas ein Naturprodukt ist, dessen Energieinhalt gewissen Schwankungen unterliegt, erfolgt die Abrechnung des Gasverbrauches nicht über das am Zähler gemessene Volumen in m³ sondern über die im Erdgas enthaltene thermische Energie in kWh. Die Umrechnung des Volumens (m³) in thermische Energie (kWh) erfolgt gemäß DVGW-Arbeitsblatt G 685
"Gasabrechnung".
Der infra grundversorgung gas unterliegt als Allgemeiner Tarif der Grundversorgung der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (GasGVV).

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