Informationen
Top Lokalversorger Strom
 
 
Ersatzversorgung
Allgemeine Preise und Bedingungen der Versorgung von Haushaltskunden mit Erdgas im Sinne von § 3 Nr. 22 des Energiewirtschaftsgesetzes im Rahmen der Grundversorgung gelten gleichfalls für die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG) von Haushaltskunden in Niederdruck sowie für die Ersatzversorgung im Übrigen bis zur Veröffentlichung gesonderter Allgemeiner Preise.