Ihr Ansprechpartner

Zu günstigen Dauer-, Wert- oder Tagesparktickets sprechen Sie uns bitte an. Wir werden Ihnen gerne Informationen zu den Tarifen in den einzelnen Parkhäusern zur Verfügung stellen.


  Rudolf Neß
  Parkhaus- und
  Gebäudemanagement

  Telefon 0911 9704-7065
  Telefax 0911 9704-6059

  rudolf.ness [at] infra-fuerth.de

 
 
Tiefgarage Saturn

Zum komfortablen Einkauf gehört die bequeme Parkmöglichkeit. Deshalb wurde beim Elektronikfachmarkt Saturn gleich eine Tiefgarage mitgebaut. Insgesamt stehen auf zwei Parkebenen 172 Stellplätze zur Verfügung. Zwei Aufzüge verbinden die Tiefgarage direkt mit dem Saturn-Markt. Mit der Nähe zur U-Bahn gibt es ein Park & Ride-System in der Preisgestaltung. Montag bis Freitag können Pendler zum individuellen Pauschalpreis im Untergeschoß einen Stellplatz mieten und dann auf den ÖPNV umsteigen.
Hausherr ist Saturn, die infra fungiert als Betreiber.
Nachtschwärmer und Besucher des Kulturforums oder der Stadthalle können mit einer günstigen Nachtpauschale das Auto gut in der Tiefgarage Saturn unterbringen. Sie ist 24 Stunden geöffnet und kameraüberwacht.
Übrigens: Saturn erstattet 1 € Parkgebühren jeweils auf den nächsten Einkauf.

Parkgebühren Tiefgarage Saturn

Parkgebühren (inklusive Umsatzsteuer) und Parkdauer Tiefgarage Saturn

In der Zeit von 8 Uhr bis 19 Uhr
1. und 2. Stunde
3. Stunde
4. Stunde und jede weitere Stunde

jeweils 1,00 €
3,00 €
4,00 €

Nachtpauschale
19 Uhr bis 8:30 Uhr des folgenden Tages

2,00 €

Sonntagspauschale
Samstag, 19 Uhr bis Montag, 8:30 Uhr

2,00 €

Pendlerpauschale
Individuelle Mietanfragen beantwortet Birgit Bauer unter Telefon 0911 9704-7051.


Tageshöchstsatz 20,00 €

Das Parkhaus ist von 0 Uhr bis 24 Uhr geöffnet.
Die Höhe der Parkgebühr ist aus der an der automatischen Kasse aushängenden, jeweils gültigen Parkgebührenordnung ersichtlich.

Bei Verlust des Parktickets wird grundsätzlich der Tageshöchstsatz fällig. Bei mehrtägiger Einstellung wird der Tageshöchstbetrag mit den Einstellungstagen multipliziert.

Bei einer Einstelldauer von länger als drei Tagen ist die infra berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung auf die Parkgebühr zu verlangen.

Für alle fälligen Forderungen hat die infra ein Zurückbehaltungsrecht an dem eingestellten Fahrzeug und dessen Zubehör.

Die infra kann auf Kosten und Gefahr des Einstellers das Fahrzeug aus der Tiefgarage entfernen lassen, wenn die fällige Parkgebühr nicht entrichtet wurde.