Ihr Ansprechpartner

Zu günstigen Dauer-, Wert- oder Tagesparktickets sprechen Sie uns bitte an. Wir werden Ihnen gerne Informationen zu den Tarifen in den einzelnen Parkhäusern zur Verfügung stellen.


  Rudolf Neß
  Parkhaus- und
  Gebäudemanagement

  Telefon 0911 9704-7065
  Telefax 0911 9704-6059

  rudolf.ness [at] infra-fuerth.de

 
 
Parkhaus am Scherbsgraben

Zum Konzept der Fürther Bäderarena mit Thermalbad, Hallen-, Frei- und Erlebnisbad gehört es auch, genügend Parkraum zur Verfügung zu stellen, um die An- und Abfahrt der Gäste so bequem und angenehm wie möglich zu gestalten. Insgesamt 342 Stellplätze sind über sechs Ebenen verteilt im Parkhaus am Scherbsgraben vorhanden. Diese können zugleich von den Anwohnern genutzt werden - entweder für 1,50 Euro pro Tag oder über ein langfristiges Mietverhältnis. Auch die regenerativen Energien wurden nicht außer Acht gelassen: Auf der 1950 Quadratmeter großen Dachfläche ist eine Photovoltaikanlage mit einer maximalen Leistungskraft von rund 104 Kilowatt installiert.
Die infra ist sowohl Eigentümerin des Parkhauses als auch verantwortlich für den Betrieb.
Die Einfahrt in das Parkhaus am Scherbsgraben ist nur während der Öffnungszeiten der Bäder am Scherbsgraben – von 5:30 bis 23:30 Uhr – möglich, die Ausfahrt jederzeit.

Parkgebühren Parkhaus am Scherbsgraben

Parkgebühren (inklusive Umsatzsteuer) und Parkdauer für das Parkhaus am Scherbsgraben

Pauschalentgelt und gleichzeitig Tageshöchstsatz (24-Stunden-Tarif ab jeweiligem Einfahrtszeitpunkt)
 
1,50 €
Dauerparker Monatsmiete 45,00 €

Das Parkhaus ist von 5.30 bis 23.30 Uhr geöffnet.
Die Höhe der Parkgebühr ist aus der an der automatischen Kasse aushängenden, jeweils gültigen Parkgebührenordnung ersichtlich.

Bei Verlust des Parktickets wird grundsätzlich der Tageshöchstsatz fällig. Bei mehrtägiger Einstellung wird der Tageshöchstbetrag mit den Einstellungstagen multipliziert.

Bei einer Einstelldauer von länger als drei Tagen ist die infra berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung auf die Parkgebühr zu verlangen.

Für alle fälligen Forderungen hat die infra ein Zurückbehaltungsrecht an dem eingestellten Fahrzeug und dessen Zubehör.

Die infra kann auf Kosten und Gefahr des Einstellers das Fahrzeug aus der Tiefgarage entfernen lassen, wenn die fällige Parkgebühr nicht entrichtet wurde.