Ihr Ansprechpartner

Zu günstigen Dauer-, Wert- oder Tagesparktickets sprechen Sie uns bitte an. Wir werden Ihnen gerne Informationen zu den Tarifen in den einzelnen Parkhäusern zur Verfügung stellen.


  Rudolf Neß
  Parkhaus- und
  Gebäudemanagement

  Telefon 0911 9704-7065
  Telefax 0911 9704-6059

  rudolf.ness [at] infra-fuerth.de

 
 
Parkhaus Comödie

Das Parkhaus Comödie steht auf dem Grund und Boden, auf dem auch die Geschichte der Elektrizität in Fürth begann. Denn im Jahre 1902 ging von der Ottostraße aus das erste Umspannwerk ans Netz. Heute bieten zwei Parkdecks mit jeweils rund 1600 Quadratmetern Platz für insgesamt 133 Stellplätze. Für das Unter- und Oberdeck gibt es getrennte Zu- und Ausfahrten und auf dem Dach sorgen 420 Photovoltaikmodule für die Erzeugung von rund 70.000 Kilowattstunden Solarstrom im Jahr.
Die infra ist sowohl Eigentümerin als auch verantwortlich für den Betrieb.
Ein attraktives und flexibles Preissystem wird den Ansprüchen der allabendlichen Comödienbesucher genauso gerecht wie denen der Anwohner oder den Berufsschülern und Kurzparkern. Das Parkhaus Comödie ist 24 Stunden geöffnet und kameraüberwacht.

Parkgebühren Parkhaus Comödie

Parkgebühren (inklusive Umsatzsteuer) und Parkdauer für das Parkhaus Comödie

je angefangene 30 Minuten 0,70 €

Tageshöchstsatz 9,00 €

Nachtpauschale
18 Uhr bis 7 Uhr (Voraussetzung: Parkzeit über 1,5 Stunden)

2,50 €

Wochenendpauschale
Freitag, 18 Uhr bis Montag, 7 Uhr
(Voraussetzung: Parkzeit über 1,5 Stunden)


2,50 €


Dauerparker
ohne Zuweisung eines bestimmten Stellplatzes,
Kontrolle erfolgt über die Belegungssteuerung in der Ebene 1

Monatsmiete ganztägig
60,52 €
Nacht- und Wochenendparker
17 Uhr bis 8 Uhr, Wochenende 24 Stunden
30,77 €
Tagesparker
7 Uhr bis 17 Uhr Montag bis Freitag
41,03 €

Das Parkhaus ist von 0 Uhr bis 24 Uhr geöffnet.
Die Höhe der Parkgebühr ist aus der an der automatischen Kasse aushängenden, jeweils gültigen Parkgebührordnung ersichtlich.

Bei Verlust des Parktickets wird grundsätzlich der Tageshöchstsatz fällig. Bei mehrtägiger Einstellung wird der Tageshöchstbetrag mit den Einstellungstagen multipliziert.

Bei einer Einstelldauer von länger als drei Tagen ist die infra berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung auf die Parkgebühr zu verlangen.

Für alle fälligen Forderungen hat die infra ein Zurückbehaltungsrecht an dem eingestellten Fahrzeug und dessen Zubehör.

Die infra kann auf Kosten und Gefahr des Einstellers das Fahrzeug aus dem Parkhaus entfernen lassen, wenn die fällige Parkgebühr nicht entrichtet wurde.